- Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 19:26
- Re: Betreff Werkvertrag.... - fridolin, 29.11.2007, 19:48
- Re: Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 20:03
- Re: Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 20:45
- Re: hat sich erledigt § 649 BGB greift (o.Text) - LOMITAS, 29.11.2007, 20:16
- Re: Betreff Werkvertrag.... - fridolin, 29.11.2007, 19:48
Betreff Werkvertrag....
-->Hab grad jemand im Haus gehabt.
Hat einen Werkvertrag über eine Gewerbeimmo. Diese wurde mitte des Jahres verkauft, er wurde übernommen. Eigentümer weiss immer alles besser.
Kurzum sie kamen nicht zurecht.
Entgeld des WV: ca. 6000,.. Seine einzige Einnahmequelle.
Heute(29.11) kam die fristlose Kündigung. Für morgen, 13.00 Uhr soll Termin sein, mit Schlüsselübergabe, etc.
Hab in WV kurz reingeschaut. Ãœbliche Blabla.
Wichtig:
Vertragsdauer ist auf unbestimmte Zeit. Kann beidseitig mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigung: Eingeschriebener Brief, bla bla. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Jetzt die Frage: Nach meinem Rechtsverständnis wird sie wirksam zum 31.12. Die fristlose ( nur vorgeschoben) berührt die K.Dauer nicht, befreit den AN nur von der Haftung ( Verkehrssicherungspflicht, Räumdienst etc.)
Hab ihm versprochen zu helfen und dem anderen morgen mächtig in den Arsch zu treten.
Wer weis was auf die schnelle, evtl. AZ etc.
Hilfe wäre nett.
LOMITAS

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