- Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 19:26
- Re: Betreff Werkvertrag.... - fridolin, 29.11.2007, 19:48
- Re: Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 20:03
- Re: Betreff Werkvertrag.... - LOMITAS, 29.11.2007, 20:45
- Re: hat sich erledigt § 649 BGB greift (o.Text) - LOMITAS, 29.11.2007, 20:16
- Re: Betreff Werkvertrag.... - fridolin, 29.11.2007, 19:48
Re: Betreff Werkvertrag....
-->Hallo Lomitas,
wenn Du (oder Dein Bekannter) eine Rechtsberatung willst, würde ich Dir vorschlagen, Dich an einen Anwalt zu wenden. Hier wird Dir das wohl keiner genau sagen können, zumal es immer auf die berühmten"Umstände des Einzelfalls" ankommt.
Aber mal allgemein: für eine außerordentliche (meist fristlose) Kündigung braucht man einen schwerwiegenden Grund, dessen Bestehen man im Streitfall auch nachweisen muß. Ansonsten wäre fristgemäß ordentlich zu kündigen.
Hier wäre zu klären: (1) kann die außerordentliche Kündigung überhaupt in eine fristgemäße ordentliche umgedeutet werden, wenn sie unwirksam ist? und (2) muß der Auftragnehmer, wenn er die Kündigung für unwirksam hält, nicht zumindest dem Auftraggeber seine weiteren Dienste anbieten?
Kurz und gut: wende Dich an einen Anwalt, wenn Du eine halbwegs sichere Auskunft haben willst. Dafür gibt es im Internet entsprechende Dienste, wo solche Dinge auch außerhalb der üblichen Bürostunden erledigt werden. Was mir auf die schnelle einfällt, beispielsweise hier: http://www.frag-einen-anwalt.de
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