- Münzgeld vs. Kreditgeld - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 15:20
- Re: Scheidemünzen sind Geld netto! Der alt bekannte Volksbetrug - dottore, 25.02.2001, 19:26
Münzgeld vs. Kreditgeld
Hallo, nochmals,
die Münzen werden ja auch ungedeckt ausgegeben, soweit ich weiß.
Damit ist die Kreditgeldtheorie mindestens bei den Umlaufmünzen nicht gegeben, sie werden aber unzweifelhaft als gleichwertiges Geld anerkannt.
Angenommen, es gäbe eine 1000 Mark Münze, Materialwert 50 Pfennige, so wäre diese sicher ebenfalls genauso anerkannt wie ein 1000-Mark-Schein.
Der Unterschied ist niemandem klar, behaupte ich mal.
Gut, so weit ich weiß, können höherwertige als 10 Mark-Münzen nicht ausgegeben werden (stimmt das?), aber angenommen, es käme eine bürgerfreundliche Verordnung, zahlen Sie Verwaltungsgebühren billiger am Automaten, wie dies bei Studiengebühren in München schon gilt, dann werden massig Fünfer gebraucht, da könnte man schon etwas schummeln von Staats wegen, um sich den Münzgewinn unter den Nagel zu reißen.
Daß Münzen in anderen Völkern als GELD gelten, zeigt folgender Bericht:
Die Geschichte der berühmtesten Silbermünze der Welt:
Der Maria Theresien Taler oder auch Levantiner Taler genannt entstand aufgrund der zwischen
der Kaiserin Maria Theresia und dem Kurfürsten von Bayern am 21. September 1753
geschlossenen Münzkonvention.
Das Maß für die damals geltende Guldenwährung war die Kölner Mark feines Silber. Aus einer
solchen Kölner Mark wurden genau 10 Taler geprägt. Da auf einen Taler zwei Gulden gingen,
konnte man aus einer Kölner Mark auch 20 Gulden prägen, so daß man schließlich sagte, der
Taler werde nach dem 20 Gulden Fuß geprägt. Der Gehalt des Talers an reinem Silber beträgt
nach der alten Bezeichnung 13 Loth und 6 Grän. Im gegenwärtigen Dezimalsystem entspricht
das 833 1/3 Gewichtsteilen reinen Silbers, zu welchem noch 166 2/3 Gewichtsteile reinen
Kupfers kommen.
Die zulässige Toleranz einer Abweichung vom Feingehalt ist mit nur 3/1000 Teilen festgelegt.
Auch Schwankungen des Rauhgewichts sind mit plus oder minus 0,07 Gramm begrenzt.
Die ersten Taler mit dem Bildnis Maria Theresias wurden schon 1741 geprägt, hatten jedoch
ursprünglich wechselndes Aussehen und werden erst seit dem Todesjahr der Kaiserin im Jahre
1780 mit gleichbleibendem Gepräge und mit dieser Jahreszahl erzeugt.
In Ã-sterreich war der
Taler gesetzliches Zahlungsmittel nur bis 31. Oktober 1858. Jedoch noch lange nachher, bis
etwa zum Ende des zweiten Weltkrieges, galt der Taler als anerkannte Zahlungsmünze in
großen Teilen Afrikas.
Mit Artikel 19 des kaiserlichen Patents vom 19. September 1857 verfügte Kaiser Franz Joseph
I. die Ausprägung von Maria Theresien Taler als Handelsmünze. Die große Bedeutung des
Talers zeigte sich darin, daß während des zweiten Weltkrieges die Münzstätten in Rom,
London, Paris, Brüssel und auch Bombay ebenfalls den Maria Theresien Taler originalgetreu
nachprägten.
Seit 1751 wurden viele Millionen Stück vom"Maria Theresien Taler" ausgeprägt. Im Laufe der
ersten zweihundert Jahre waren es schon an die 320 Millionen Stück. Auch in den letzten
Jahrzehnten wurden bei Bedarf oft einige Millionen Stück im Ã-sterreichischen Hauptmünzamt
jährlich ausgeprägt. Die Münze Ã-sterreich führt diese Tradition weiter und prägt bis heute die
meistgeprägte Münze der Welt.
Der Avers des Maria Theresien Talers zeigt das Brustbild von Kaiserin Maria Theresia mit dem
Witwenschleier und die Umschrift M THERESIA D G R IMP HU BO REG - MARIA
THERESIA DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATRIX HUNGARIAE BOHEMIAE REGINA
- (Maria Theresia von Gottes Gnaden, römische Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen)
und die Initialen S. F. der beiden Münzbeamten.
Der Revers zeigt den Doppeladler mit der Kaiserkrone über den Adlerköpfen, ein vierfach
geteiltes Schild mit den Wappen von Ungarn, Böhmen, Burgund und Burgau, oberhalb des
Schildes die Kronen von Ungarn und Böhmen und der Umschrift ARCHID AUST DUX BURG
CO TYR 1780 - ARCHIDUX AUSTRIAE DUX BURGUNDIAE COMES TYROLIS 1780
(Erzherzogin von Ã-sterreich, Herzogin von Burgund, Gräfin von Tirol 1780).
Der Rand der Münze zeigt in erhabener Rundschrift den Wahlspruch der Kaiserin: JUSTITIA
ET CLEMENTIA (Gerechtigkeit und Milde).
<ul> ~ Quelle</ul>
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<HR>
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