- GELD - noch ein Mal ein ErklÀrungsversuch mlT - dottore, 18.06.2001, 12:50
- Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, zum allerstersten ZB (Kredit)-Geld???????? - DIRK, 18.06.2001, 17:21
- Re: Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, zum allerstersten ZB (Kredit)-Geld???????? - dottore, 18.06.2001, 18:52
- Re: Hallo Dottore... / Diese BeitrĂ€ge waren SEHR nĂŒtzlich, DANKE! (owT) - JĂŒKĂŒ, 18.06.2001, 19:08
- Re: Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, - Anmerkung zur Terminologie - André, 18.06.2001, 20:17
- Re: Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, - Anmerkung zur Terminologie - dottore, 19.06.2001, 14:18
- Re: Hallo Dottore - Danke soweit, morgen muà ich noch einiges klÀren/fragen - DIRK, 19.06.2001, 00:23
- Doch besser ich schreibs gleich auf - also: Warum nimmt die ZB Schulden herein - DIRK, 19.06.2001, 01:05
- Re: Doch besser ich schreibs gleich auf - also: Warum nimmt die ZB Schulden herein - JĂŒKĂŒ, 19.06.2001, 01:28
- Re: Doch besser ich schreibs gleich auf - also: Warum nimmt die ZB Schulden herein - McMike, 19.06.2001, 09:20
- Re: Also grĂŒnden wir eine Bank (wo ist der Bankkaufmann, der die Lizenz kriegt?) - dottore, 19.06.2001, 13:45
- Re: Warum nimmt die ZB Schulden herein? Nicht Schulden, sondern Schuldtitel! (owT) - dottore, 19.06.2001, 13:50
- Re: Doch besser ich schreibs gleich auf - also: Warum nimmt die ZB Schulden herein - JĂŒKĂŒ, 19.06.2001, 01:28
- Doch besser ich schreibs gleich auf - also: Warum nimmt die ZB Schulden herein - DIRK, 19.06.2001, 01:05
- Re: Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, zum allerstersten ZB (Kredit)-Geld???????? - dottore, 18.06.2001, 18:52
- Re: GELD - noch ein Mal ein ErklÀrungsversuch mlT - Oldy, 18.06.2001, 20:59
- Re: GELD - noch ein Mal ein ErklÀrungsversuch mlT - dottore, 19.06.2001, 12:57
- Hallo Dottore, nochmal zum Anfang, zum allerstersten ZB (Kredit)-Geld???????? - DIRK, 18.06.2001, 17:21
GELD - noch ein Mal ein ErklÀrungsversuch mlT
Hi,
um zu versuchen, einen Boden in die Endlos-Debatten um Geld zu ziehen, möchte ich noch ein Mal meine Sicht der Dinge darlegen.
Dazu lösen wir uns zunÀchst von allen herkömmlichen Gelddefinitionen (Tauschmittel, Zahlungsmittel, Wertmesser, Wertaufbewahrungsmittel usw.) und beginnen, mit dem, was wir konkret sehen und beurteilen können. Und dies in möglichst nachvollziehbaren Schritten.
Geld ist heute eine Banknote einer Zentralbank. Diese Note gibt die ZB aus, sobald ihr im Rahmen ihrer GeschÀftsbedingungen ZB-fÀhige Sicherheiten angeboten werden.
Diese Sicherheiten sind Schuldtitel, also GlÀubiger-Schuldner-Beziehungen. Mit Hilfe der Banknote wird der Schuldtitel in Geld verwandelt.
Der Schuldtitel kann selbst bereits ein Zahlungsmittel sein, ist es aber nur, wenn er von Dritten, Vierten usw. akzeptiert wird. Diese Akzeptanz ist freiwillig. Der Ăbergang des Schuldtitels wird vom GlĂ€ubiger vollzogen, woraufhin er einem anderen GlĂ€ubiger - immer noch lautend auf die gleiche Schuld - ĂŒbertragen wird.
Diese Ăbertragung ist eine Schuldabtretung (Zession). Mit der Zession verĂ€ndert sich die Schuld weder in Höhe noch Fristigkeit. Die Schuld bleibt schlicht bestehen.
Ist aus dem Schuldtitel mit Hilfe der ZB eine Banknote geworden, hat sich der Schuldtitel in ein âgesetzliches Zahlungsmittelâ GZ verwandelt. Auch durch diese Verwandlung Ă€ndert sich die ursprĂŒngliche Schuld in keiner Weise, sie ist nur jetzt - da GZ - leichter zu Zessionszwecken geeignet, da mit GZ jede Schuld getilgt werden kann.
Allerdings: Eine Tilgung der eigentlichen Schuld, die ĂŒberhaupt zum Enstehen von Banknoten gefĂŒhrt hat, ist mit Hilfe der Banknote selbst nicht möglich. Dies ist ein immer wieder zu beobachtendes komplettes MissverstĂ€ndnis des PhĂ€nomens Geld. (So nach dem Motto: Man mĂŒsse doch nur mehr Geld drucken - und dann sind die Schulden weg).
Die ZBs könnne noch so viele Banknoten ausgeben, aber SchuldverhĂ€ltnisse, die vor ihrer Ausgabe zwangslĂ€ufig vorhanden sein mĂŒssen (da es sonst nicht zur Ausgabe von Banknoten kommen kann) lassen sich - in ihrem Gesamtbetrag - mit Hilfe von noch so vielen Banknoten nicht aus der Welt schaffen. Wo sich die SchuldverhĂ€ltnisse konkret befinden bzw. wo sie verbucht sind, spielt keine Rolle.
Selbst wenn die ZBs so gut wie jedes ihr angebotene SchuldverhĂ€ltnis zur Umwandlung in Banknoten akzeptieren wĂŒrde, was bei Hyperinflationen der Fall ist (ZB nimmt gegen die Ausgabe von Banknoten jeden Schuldtitel der öffentlichen Hand entgegen), wĂŒrde beides immer gleichzeitig wachsen: Die Summen, die auf den kumulierten Schuldtiteln vermerkt ist und die Summe, die auf den Banknoten kumuliert entstanden ist. Deshalb sind am Ende jeder Hyperinflation nicht nur die Summe der ausgegebenen Banknoten am höchsten, sondern gleichzeitig auch die Summe der Schulden, die zur Ausgabe der Banknoten gefĂŒhrt haben.
Selbst eine Hyperinflation kann also niemals Schulden in ihrer Gesamtheit âtilgenâ. Die Ursache der Hyperinflation sind nicht die noch und noch gedruckten und gegen Schuldtitel in Verkehr gebrachten Banknoten, sondern die zuvor gemachten Schulden.
Das Publikum âsiehtâ zwar immer immer mehr Banknoten, es âsiehtâ aber nicht die Ursache dieser Banknotenvermehrung: die dieser zu Grunde liegenden immer höher gestiegenen Schulden.
Da Schuldtitel nicht nur einen Betrag, sondern auch eine Fristigkeit aufweisen (Schuldtitel ohne Fristigkeit sind ein Widerspruch in sich, da eine Schuld ohne RĂŒckzahlungszwang keine Schuld sein kann), können Banknoten zunĂ€chst immer nur fĂŒr die Zeit ausgegeben werden, fĂŒr die die Schuldtitel laufen.
Dies ist bei Handelswechseln, die ĂŒber 3 Monate laufen einfach. Der 3-Monatswechsel wird der ZB angedient (und falls diese ihn fĂŒr ZB-fĂ€hig akzeptiert) fĂŒr den leichen 3-Monatszeitraum ausgegeben. Nach den 3 Monaten wandert die Banknote zur ZB zurĂŒck, die ihrerseits des Wechsel herausgibt. Die Schuld, die der Wechsel reprĂ€sentiert, ist aber dadurch in keiner Weise verschwunden. Sondern sie ist nach der 3 Monaten genauso fĂ€llig wie wenn der Wechsel zwischendurch nicht bei der ZB gelegen hĂ€tte.
Mit der RĂŒckgabe der Banknote an die ZB wird also ebenfalls keinerlei Schuld getilgt.
WĂ€hrend ihrer Existenz als âgesetzliches Zahlungsmittelâ, also auĂerhalb der ZB kann die Banknote ihrerseits liegen bleiben oder umlaufen. Beides spielt fĂŒr die Existenz der usprĂŒnglichen Schuld keinerlei Rolle.
LĂ€uft die Banknote um, dann ist dies kein âUmlaufâ in dem Sinne, dass die Banknote in Waren âgetauschtâ werden kann, obwohl es so âaussiehtâ. TatsĂ€chlich aber ist eine umlaufende Banknote nichts anderes als eine zedierte Banknote bzw. die Zession des der Banknotenausgabe zu Grunde liegenden SchuldverhĂ€ltnisses seitens des GlĂ€ubigers.
Mit Hilfe von Zession bzw. Zessionen kann und können andere SchuldverhĂ€ltnisse, wie sie sich z.B. aus Kaufakten ergeben, jederzeit erledigt werden. Dies ist zweifellos von Vorteil, wie der tĂ€gliche Verkehr erkennen lĂ€sst. Die ursprĂŒngliche Schuld ist allerdings mit keiner noch so oft zedierten (âumlaufendenâ) Banknote aus der Welt zu schaffen.
Ob es zu Kaufakten kommt, hat nichts mit der Existenz von Banknoten als solchen zu tun, sondern mit der Bereitschaft der KÀufer, sich in Höhe des Kaufpreises ihrerseits zu verschulden. Die mit Kaufakten verbundenen VerschuldungsvorgÀnge (= Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises) können mit Hilfe von Banknoten abgewickelt werden, was allerdings voraussetzt, dass die KÀufer in den Besitz von Banknoten kommen konnten, was voraussetzt, dass jemand die Banknote an sie zediert, was wiederum voraussetzt, dass die KÀufer selbst in eine GlÀubigerposition geraten sind und als GlÀubiger von anderen GlÀubigern mit Hilfe von Banknoten bezahlt wurden.
Ist dies nicht der Fall, können dennoch jederzeit Verpflichtungen in Form von KÀufen eingegangen werden (sofern der dann potenziell entstehende neue GlÀubiger = VerkÀufer das akzeptiert, z.B. indem er den Kaufpreis stundet, in der Hoffnung zu einem spÀteren Zeitpunkt mit Banknoten entgolten zu werden, was wiederum ein neues SchuldverhÀltnis schafft).
Die Existenz von Banknoten und der in gleicher Höhe existierenden SchuldverhĂ€ltnisse allein fĂŒhrt nicht automatisch zu Kaufakten, auch wenn Kasse natĂŒrlich sinnlich macht, was im Klartext bedeutet: Ich gabe meine bei mir liegenden Banknoten aus, bzw. zediere die in ihnen verbrieften Forderungen, weil ich durch den Besitz von Banknoten in eine GlĂ€ubigerposition gekommen bin.
Das muss aber nicht sein. FĂŒr Kaufakte und die sich dabei seitens des KĂ€ufers ergebende Schuldnerposition kann ich aktuell in meinem Besitz befindlichen Banknoten nehmen oder auch noch nicht in meinem Besitz befindliche Banknoten, deren Eintreffen ich meinerseits erwarte (z.B. als GlĂ€ubiger aus Lohnkontrakten).
WĂŒrde immer nur mit Banknoten bezahlt, kann es nur einen einzigen Zinssatz geben und zwar den, der beim Erstkontrakt (der das bekannte ZB-fĂ€hige Papier geschaffen hat) zwischen ErstglĂ€ubiger und Erstschuldner vereinbart wurde.
Werden Banknoten, die man nicht hat, aber die man haben möchte (um âbarâ zu bezalen) ânachgefragtâ, ergibt sich ein âPreisâ fĂŒr die dann erforderliche Zession der Banknoten. Dieser âPreisâ ist aber kein âZinsâ fĂŒr das âAusleihenâ von Banknoten, sondern ein Preis fĂŒr das HerbeifĂŒhren einer Zession (vom Banknoteninhaber zum Nicht-Banknoteninhaber).
Diesen Preis kann ich entrichten oder nicht. Tue ich es nicht, erhalte ich keine Banknote zediert. Ob ich sie mir zedieren lasse, muss ich abwĂ€gen. Dabei spielt der Schuldzinssatz (niemals Geldzinssatz!) eine Rolle. Liegt der Schuldzinssatz unter dem Zessionssatz fĂŒr bereits existente Banknoten, nehme ich lieber den Schuldzinssatz in Kauf und umgekehrt.
Letztlich entscheidet also immer der (kurzfristige) Schuldzinssatz ĂŒber die Höhe der Nachfrage nach Banknotenzessionen. LĂ€ge der Schuldzinssatz nahe Null, mĂŒsste der Zessionssatz ebenfalls nahe Null liegen. Die vorhandenen Banknoten bleiben just bei dem, der sie hat. Oder im obigen Erst-Fall: Angenommen ein 3-Monats-Wechsel wĂŒrde mit Nullzins ausgestattet sein (bei ZB-fĂ€higen GlĂ€ubigern und Schuldnern), dann mĂŒsste der Wechsel nicht zur ZB eingereicht werden, da erst nach Ablauf der 3 Monate die Wechselschuld beglichen werden mĂŒsste. Könnte der Wechsel dann weiterhin zu Null Prozent prolongiert werden, kĂ€men auch keine Banknoten heraus.
Sind aber Banknoten vorhanden, wĂŒrden sie bleiben wo sie sind, da sie niemand zu Zessionszwecken benötigt. (Dies ist ĂŒbrigens der Kern der japanischen âLiquiditĂ€tsfalleâ, die Paul Krugman diverse Male analysiert hat): Die Tatsache, dass Banknoten existieren, machen sie bei einem Nullzins dergestalt wertlos, dass sie niemand anderes haben will.
Nun ist zu fragen, wie es zur Existenz âpermanentâ vorhandener Banknoten kommen kann. Dies geht (abgesehen von der frĂŒher ĂŒblichen Ausgabe von Banknoten gegen Edelmetall und der Tatsache, dass ich Banknoten gegen den Ankauf von auf auslĂ€ndische Schuldner, sog. âDevisenâ lautende Titel ausgeben kann) mehr und mehr durch die Hereinnahme von Staatstiteln (siehe inbesondere Fed).
WĂ€hrend private Verschuldungsakte zusĂ€tzlich möglich sind, aber genau so gut auch wieder erlöschen können - je nach EinschĂ€tzung der Wirtschaftslage durch die Privaten - ist die Ausgabe von Banknoten gegen Staatspapiere einfacher, da es vor allem einen sehr groĂen Block von staatlichen Titeln gibt, die die ZB in Banknoten wandeln kann. Dass sich dadurch an der Höhe der Staatsverschuldung ĂŒberhaupt nicht Ă€ndert, versteht sich von selbst. Vor allem können nicht Staatsschulden durch die neue geschaffenen Banknoten âgetilgtâ werden (siehe oben).
Dadurch hat es die ZB in der Hand, die ausgegebene Banknotensumme zu âverstetigenâ, was allerdings voraussetzt, dass es genĂŒgend âpassendeâ Staatstitel gibt, die zu Wandlungszwecken in die ZB strömen können.
Wie wir aus der berĂŒhmten Greespan-Rede vor ein paar Wochen wissen, gehen der Fed die Objekte ihrer Banknotenschaffung mehr und mehr aus. Greenspan will daher im Senat beantragen, dass neben Staatspapieren auch andere âSicherheitenâ der âSchaffungâ von ZB-Geld (das nicht nur als Banknoten, sondern ebenso giral möglich ist, was selbstverstĂ€ndlich auch fĂŒr die obigen AusfĂŒhrungen gilt) dienen können, z.B. securisierte Hypotheken von Fannie Mae u.a.
Dennoch gilt auch bei solchen Operationen: Die zu Grunde liegende Schuld (Staatspapiere, Hypotheken) wird durch die Wandlung in Banknoten in keiner Weise in Höhe und Fristigkeit verÀndert.
Kann dieser grotesken Situation, dass Banknoten (fast) ausschlieĂlich erst nach vorangegangenen Verschuldungsprozessen, zumal des Staates, entstehem können, abgeholfen werden?
In diesem Zusammenhang fĂ€llt immer wieder das Stichwort âWarengeldâ. Bargeld wĂŒrde dann nicht gegen die Hereinnahme von Schuldtiteln ausgegeben, sondern durch die Hereinnahme von Waren.
Da die Waren vorher und nachher in der Menge gleich sind (was eine wirtschaftliche âDynamikâ ohnehin fraglich erscheinen lĂ€sst, zumal bei immer gleichem Konsumverhalten), kann dies nur durch eine Festpreisregelung geschehen: Die Ware die ich physisch einlege, muss bei Einlage- und Abhol- oder Abforderungs den gleichen Preis haben. Dies war beim Goldstandard der Fall.
Da eine reine GoldumlaufswÀhrung aber letztlich darauf hinauslÀuft, dass entweder die Ware Gold oder ein (sachlicher) Anspruch auf die Ware in der Welt ist, passiert weiter nichts. Ich tausche zunÀchst die vorhandene Ware Metall mit anderen vorhandenen Waren.
Sollten sich die Preisrelationen der Waren untereinander Àndern, ergeben sich entsprechende realwirtschaftliche Anpassungen: Die teurer gewordenen Waren (Metall oder Nichtmetall) werden zusÀtzlich produziert, um die Arbitrage zu nutzen. Dies solange bis die Warenrelationen wieder dem entsprechend, was sich das Publikum vorstellt.
Die damit zwangsweise verbundene Mehrproduktion der relativ teurer gewordenen Waren lĂ€uft in der bekannten Manier der Vorfinanzierung dieser Produktion ab und schafft unabhĂ€ngig von der Warenwelt Kredit- und Schuldkontrakte, die ihrerseits auf eine ErfĂŒllung in Form von Warenlieferungen lauten mĂŒssen. (Auch Rechengeldmodelle sind denkbar, aber das Rechengeld basiert dann letztlich wieder auf Waren und wenn es die Ware Metall ist, dann hat das Rechengeld Auf- oder AbschlĂ€ge zu dieser, wie immer in der Geschichte zu beobachten).
Eine GoldumlaufswĂ€hrung mit einem âfesten Preisâ der Ware Gold kann es nicht geben.
Anders beim Goldstandard, der keine 100-%-Deckung vorsieht, bei dem die Differenz zwischen zu 100 % gedeckten und zu 100 % ungedeckten derart aufgefangen wird, dass der ZB-Satz fĂŒr die Ausgabe von nicht gedeckten Banknoten entsprechend variiert, wie in allen Darstellungen des Goldstandards hinreichend beschrieben ist:
Wird mehr Gold abgefordert als vorhanden ist, wird der Satz solange verĂ€ndert, bis es wieder sinnvoller ist, mit Noten statt mit Gold selbst zu arbeiten. Entsprechend sorgt der Preiseffekt fĂŒr nicht ausgeprĂ€gtes Gold, dass es stĂ€rker gefördert wird, wenn es ein Aufgeld gegenĂŒber geprĂ€gtem Gold erhĂ€lt, usw. Damit stellt sich der bekannte âGoldautomatismusâ ein.
Auch die Ausgabe von Banknoten von unter dem Goldstandard operierenden Notenbanken, die nicht eine 1:1-Relation zu Gold (zur festgelegten ParitÀt) haben, unterliegt den selben Regeln wie oben bereits beschrieben: ohne vorangegangene Verschuldungen kann es nicht zur Ausgabe von zusÀtzlichen Banknoten kommen.
Alle anderen Banknoten sind nichts als Depositenscheine fĂŒr in der ZB zum Festpreis eingelegtes Gold.
Mit den Depositenscheinen kann ich zunĂ€chst nur tauschen. Sind Verschuldungen (mit oder ohne nachfolgenden Wechsel in Banknoten) entstanden, kann ich mit den Depotscheinen durchaus âoffene Rechnungenâ begleichen und zwar dergestalt, dass sie dann ein fĂŒr alle Mal geschlossen sind.
Dies verhindert, dass ich offene Rechnungen mit weiteren offenen Rechnungen âbezahleâ. Es verhindert bzw. vermindert also das Entstehen maĂloser Kreditpyramiden und erklĂ€rt zugleich, dass zu Zeiten des Goldstandards die ZinssĂ€tze erheblich niedriger waren als heute.
Mit Banknoten, die keine zu 100 % gedeckten Depotscheine sind, kann ich niemals die, die ursprĂŒngliche Kreditentstehung begleitenden Schulden tilgen, also den Kontrakt schlieĂen. Es gilt dann das oben ErklĂ€rte.
Alle auf nicht werthaltigen Waren basierende WĂ€hrungssysteme können das Problem, werthaltige Waren mit wertlosen (âAlternativgeldâ) zu tauschen aus mehrfach vorgetragenen GrĂŒnden nicht leisten, siehe u.a. die Kritik an âVollgeldâ (Wandlung der Forderung Geld in eine Sache Geld) in der Replik zu teddys Beitrag sub XXX.
âFreigeldâ, das auch gern als Allheilmittel ins Feld gefĂŒhrt wird, wurde im historischen Fall Wörgl nicht als Warengeld ausgegeben, sondern als ganz normales Schuldgeld auch (es kam als Arbeitsleistungsscheine, also als Forderung der Arbeitnehmer, in die Welt).
Das heutige Kreditgeld ist umso inflationsanfÀlliger, je weniger stark der Druck zur Leistung (= Erstellung zusÀtzlichen BIPs) ist, der sich aus den, der Bargeldausgabe unterliegenden SchuldverhÀltnissen ergibt. Dieser Druck ist bei Staatsschulden erheblich geringer als bei Privatschulden.
Die Inflation, um auch das noch ein mal zu betonen, kommt aber nie aus dem Geld (und auch nicht aus der HÀufigkeit der Zessionen des selben, da ja immer nur ein und derselbe Kredit bzw. Kreditschein bzw. die Banknote zediert werden kann), sondern einzig und allein aus den im freien Verkehr neu und zusÀtzliche kontrahierten Schulden.
GruĂ
d.
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