- Gogos verkaufen oder verschenken oder wie???? - wasil, 06.02.2002, 09:05
- Re: Gogos verkaufen oder verschenken oder wie???? - Campo, 06.02.2002, 11:28
- Re: Versuch's mit ganz simpler Buchhaltung, Danke! - dottore, 06.02.2002, 13:24
- Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke - dottore, 06.02.2002, 13:27
- Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke - Campo, 06.02.2002, 17:26
- Re: Ich mache mit beim Gogo-Schwindel! Machen wir eine Gogo-AG? - dottore, 06.02.2002, 21:14
- Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke - Campo, 06.02.2002, 17:26
- Re: Gogos verkaufen oder verschenken oder wie???? - Campo, 06.02.2002, 11:28
Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke
Hi,
>Man könnte es folgendermaßen gestalten: Solvente Kaufleute oder Dienstleister erhalten Gogos gegen Quittung,
Was steht auf der Quittung?"Habe 100 Gogos erhalten"? Die Quittung hat der Emittent. Die Gogos der Kaufmann.
Wie verbucht er jetzt die Gogos? Offenbar nicht. Denn er könnte auch 100 Tannenzapfen als"erhalten" quittieren und sie hinters Haus legen.
>vereinbaren gleichzeitig vertragsrechtlich jederzeit Leistungen zum vereinbarten Wert zu liefern(durch ein Schild"Ich nehme Gogos an").
Der mit dem Schild hat die 100 Gogos. Jetzt nimmt er weitere 100 Gogos an. Diesmal nicht gegen Quittung, sondern gegen die Abgabe von Leistungen (Waren).
Er bucht nun aktiv 100 Waren ab? Wie bucht er die 100 Gogos, der er zusätzlich zu den ersten 100 Gogos erhalten hat?
Wenn mit 100 - warum verbucht er die ersten 100 nicht auch mit 100? Wenn mit Null, hat er Waren im Wert von 100 abgegeben und ergo einen Verlust.
Was macht er mit den 200 Gogos, die er hat und von denen er entweder alle verbucht, dann hat er Waren minus 100 und 200 Gogos (die ersten gegen Quittung plus 100 und die zweiten als Ersatz der 100 Waren, die bei ihm abgegangen sind).
Also hat er einen Gewinn von 100 (die ersten 100 Gogos werden"aktiviert").
Bucht er die 200 Gogos als 200 aktiv, dann kann er mit 200 Gogos beim nächsten Kaufmann einkaufen.
Bei dem verschwinden 200 Waren. Entweder er verbucht statt der aktiv 200 verschwundenen Waren jetzt 200 Gogos, seine Bilanz bleibt gleich. Oder er verbucht die 200 Gogos nicht. Dann hat er 200 Waren weniger aktiv (= Verlust).
Also entweder alle Gogos (gegen Quittung an diverse Kaufleute vergeben) werden sofort aktiv verbucht, dann haben alle Kaufleute die je 100 Gogos erhalten haben, um 100 längere Aktivseite = Gewinn von je 100.
Oder die Gogos werden sämtlich nicht verbucht. Dann hat jeder Kaufmann, der 100 Ware gegen 100 Gogos abgegeben hat, einen Verlust. Egal, ob er noch weitere"quittierte" Gogos hat.
Ich hatte dies schon gestern dargestellt.
>Ein Ausstieg aus der Chose ist jederzeit möglich, indem man die Annahme der Gogos verweigert und das Schild abhängt.
Wenn jemand die Annahme von Gogos verweigert, kann es sich nur um die Annahme zusätzlicher Gogos handeln. Da er per Schildraushängen Waren gegen Gogos abgegeben hat, hat er einen Verlust in Höhe der Gogos, die bei ihm liegen, denn er hat Waren an einen anderen gegen Gogos abgegeben.
Erstbestand lassen wir aus, denn mit Gogos, die sowieso schon bei mir liegen, muss ich nicht bei mir selbst einkaufen, da ich jederzeit Waren zum Selbstverbrauch aus dem Lager nehmen kann, was automatisch zur Minderung des Warenbestandes und ergo zum Verlust führt.
>Dann greift der Vertrag und man muß die Gogos - wie quittiert - wieder rausrücken.
Warum hat er sie sich dann überhaupt gegen Quittung aushändigen lassen?
Entweder er gibt die 100 Gogos zurück, die er bei Erstzuteilung bekommen hat. Oder er gibt 200 Gogos zurück, 100 gegen die er Waren abgegeben hat und 100 aus der Erstzuteilung. Die 200 kann er aber nicht zurückgeben, da er nur 100 zurückgeben darf (Quittung).
Also bleibt er beim Schildabnehmen auf 100 Gogos sitzen, die identisch seinem Warenabgang sind.
Das Problem liegt immer in der Verbuchung der Gogos.
Entweder sie werden sofort zusätzlich verbucht (Kassa), dann sind sie zusätzliches Geld. Oder sie werden von vorneherein nicht verbucht, dann können sie auch niemals im Nachhinein verbucht werden.
Dann bleiben immer einer oder mehrere Kaufleute übrig, deren Warenlager sich vermindert hat. Es ist unmöglich, dass alle Kaufleute gleichzeitig Warenabgang und Warenzugang haben.
So etwas soll zwar mit Hilfe der ULG erzwungen werden. Aber zur Erzielung der optimalen = maximalen ULG müssten sich alle Kaufleute im Kreis herum aufstellen und auf Kommando alle gleichzeitig Waren abgeben und Waren entgegen nehmen. Sonst hätte einer von ihnen oder mehrere einen Verlust (Ware abgegangen, aber noch nicht - in anderer Form zum genau gleichen Wert - zurückgekehrt).
Wenn man das konstruieren könnte, würde man ohnehin keine Gogos brauchen. Wozu denn? Alles fände sowieso gleichzeitig Statt und zwar als Warenrundumblitztausch.
Außerdem wäre das Ergebnis der Übung null. Denn jeder Kaufmann hätte zwar andere Waren und hätte - da alle Waren gleich bewertet wären - die gleiche Aktivseite. Dann würde aus dem bisherigen Zuckerkaufmann ein Mehlkaufmann und umgekehrt. Damit ändert sich überhaupt nichts außer der Berufsbezeichnung.
>Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit.
Du kannst ein Lager nur beim Lagerhalter aktiv verbuchen, das gilt auch für ein verpfändetes Lager. Du kannst das Pfand (in diesem Fall die Gogos als Pfandscheine) nicht beim Inhaber des Pfandscheins noch einmal aktiv verbuchen.
Selbst wenn Du das Lager, weil verpfändet, wertberichtigst und ergo die 100 Pfandschein passiv buchst, kommst Du aus der Nummer nicht heraus, da jede zusätzliche Passivbuchung immer ein Verlust ist.
Vorher:
100 Lager aktiv, 100 Kapital passiv.
Jetzt 100 Lager (verpfändet) aktiv, 100 Kapital plus (!) 100 Pfandauslieferungsverpflichtung, oder Rückstellung dafür, alias Gogos, die auf Dich zukommen könnten.
Aktiv: 100
Passiv: 200
Verlust (immer aktiv verbucht!) = 100.
Die Sache scheitert also an der Buchhaltung. Und die ändert sich niemals, egal ob's Gogos gibt oder nicht.
Gruß
d.
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