- Frage zu negativen Zins - Knallfrosch, 07.02.2002, 11:37
- Ich hatte Dottore neulich diese Frage gestellt. - Theo Stuss, 07.02.2002, 11:44
- Frage bitte vergessen, ich geh wühlen (owT) - Knallfrosch, 07.02.2002, 11:47
- Danke Theo, meinst sicher dies (owT) - Knallfrosch, 07.02.2002, 13:17
- Re: Frage zu negativen Zins - dottore, 07.02.2002, 13:17
- Re: Frage zu negativen Zins - Knallfrosch, 07.02.2002, 16:34
- Re: Frage zu negativen Zins - dottore, 07.02.2002, 19:33
- negative Zinsen rückwirkend? - Holmes, 07.02.2002, 20:07
- Re: negative Zinsen rückwirkend? - dottore, 07.02.2002, 20:17
- Re: negative Zinsen rückwirkend? - Holmes, 07.02.2002, 20:49
- Re: negative Zinsen rückwirkend? - dottore, 07.02.2002, 20:17
- negative Zinsen rückwirkend? - Holmes, 07.02.2002, 20:07
- Re: Frage zu negativen Zins - dottore, 07.02.2002, 19:33
- Re: Frage zu negativen Zins - Knallfrosch, 07.02.2002, 16:34
- Ich hatte Dottore neulich diese Frage gestellt. - Theo Stuss, 07.02.2002, 11:44
Re: Frage zu negativen Zins
Hallo dottore,
du hast natürlich recht, das bei einem negativen Zins ein Hybrid aus Kreditgeld und Freigeld entsteht.
>>Die ZB druckt Geld und zahlt Bank A einen Zuschuss von 10%
>Jederzeit möglich. Bank kriegt 100 Bargeld und zahlt 90 zurück. Problem: Zuteilung an die Banken. Es gäbe einen Run auf die ZB, die repartieren müsste (Losverfahren, Windhundverfahren usw.)
klar, die ZB-fähigen Papiere müßten stark eingegrenzt werden, am besten nur Staatspapiere neuer Form, die noch nicht in Mengen in den Depots der Banken vorhanden sind.
>Wieso? Als Steuer? Oder als Kredit? Die Banken werden geschenktes Geld zunächst an sich selbst und die Aktionäre auskehren.
Ich dachte etwa so: Staat schreibt Auktion ZB-fähiger Papiere aus, die Bank mit dem geringsten Zinsgebot erhält Zuschlag. Die Bank behält die Zinsdifferenz für sich, der Rest des negativen Zins wird an den Staat durchgereicht. Also kein Geschenk an die Banken, sondern Geschäft, wie bisher ( zumindest vermute ich, das es bisher so läuft).
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>>Die Bilanz aus Sicht des Staates
>>Vorher: 10 außen stehende zinsbewährte Schuld
>>Hinterher: 10 innen innen stehende zinslose Verbindlichkeit ( zum Verlustausgleich der ZB )
>> 2 außen stehende zinsbewährte Schuld
>Ja, die 2 sind letztlich eine vom Staat über die ZB zu tragende Subvention an die Banken.
Richtig, vorher wurde diese Zinsdifferenz vom Gläubiger gezahlt ( Staat, also wir alle ), jetzt wird die Zinsdifferenz von der ZB bezahlt ( Staatsorgan, also wir alle ) Es handelt sich also nur um eine Subventionsortsverschiebung
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>>Die 10 sind natürlich leistungsloses zusätzliches Geld und Inflationsverdächtig.
>Durchaus.
>>Frage dazu: Kann die ZB überhaupt so buchen? Sprich, ihre Verluste bis zum Sankt Nimmerleinstag vortragen, oder müßte zunächst eine LEX ZB verabschiedet werden ("Offenbarungseid?" )
>Nur über lex ZB möglich, da ZB nach normalem Handelsrecht buchen und bilanzieren muss.
Das wäre ja richtig auffällig. Verstecken wir das Freigeld dadurch, das das Staatsvermögen der ZB direkt ohne Umweg verpfändet wird. ( Autobahnen, Regierungsgebäude etc.)
>>Das wirft Fragen nach dem 'too big to fail auf'. Wenn also die G7 sowas beschliessen würde, bleibt da dem Gläubiger nichts anderes übrig, als die Kröte zu schlucken?
>Die Alt-Gläubiger werden sofort Kasse machen (Zusammenbruch aller Finanzmärkte) und in Sachwerte flüchten.
Die Gläubiger haben jetzt schon allen Grund, in Sachwerte zu flüchten.
nur ein kleines Gedankenspiel
gruss
knalli
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