- suche anwalt! - slipnir, 16.07.2002, 18:09
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Euklid, 16.07.2002, 20:36
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:00
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:02
- Habe inzw. 3-5 WEG Klagen hinter mir und bin inzw. relativ fit... - LenzHannover, 16.07.2002, 23:54
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT)
Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und Finanzierung der Klage!
Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt! ( der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumsteilnehmer:
Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein! Zweckbindung liegt vor!
Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht! ( Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
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