- suche anwalt! - slipnir, 16.07.2002, 18:09
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Euklid, 16.07.2002, 20:36
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:00
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:02
- Habe inzw. 3-5 WEG Klagen hinter mir und bin inzw. relativ fit... - LenzHannover, 16.07.2002, 23:54
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT)
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Der Verwalter oder der Beirat hat das Recht eine Versammlung einzuberufen.
Frist mind. 14 Tage, Tagesordnungspunkte müssen stichpunktartig angekündigt sein,
besser ist gleich als Beschlußtext formuliert.
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Wenn die Mehrheit kein Interesse hat über einen Tagesordnungspunkt abzustimmen - Ja.
Als Minderheit kannst Du es dennoch fordern, Deine Nein-Stimmen kassieren und dagegen
Klagen.
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage
bestritten werden?
Nein, Geld wird separat eingesammelt.
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen?
Ich nehme an die Eigentümer haben aus Protest die Versammlung verlassen, da sie keinen Erfolg
für einen Beschluß sahen.
Generell gilt, es wird immer eine Mehrheit für einen Beschluß benötigt, bei Baumaßnahmen
einstimmig. Du hast aber auch die Möglichkeit einen Minderheitsbeschluß anzufechten. Das heißt,
Du kannst innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Amtsgericht schriftlich Deine Einwände
anzeigen. Das geht auch ohne Anwalt. Du trägst lediglich das Prozeßkostenrisiko. Beim Amtsgericht
ist Deine WEG registriert. Ich empfehle Dir eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn ihr
den Verwalter absetzen wollt, informiere Dich beim Gericht, ob diese Aktion bereits ausgereicht hat.
Es würde dann erst einmal ein Notverwalter eingesetzt. Der Verwalter ist haftbar, der Beirat arbeitet
ehrenamtlich und ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar. Wenn der Verwalter und
Bauträger und Miteigentümer identisch ist, ist dieser bei der Absetzung des Verwalters nicht
stimmberechtigt. Vielleicht konnte ich Dir helfen.
Gruß
Dionysos
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