- suche anwalt! - slipnir, 16.07.2002, 18:09
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Euklid, 16.07.2002, 20:36
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:00
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Dionysos, 16.07.2002, 22:02
- Habe inzw. 3-5 WEG Klagen hinter mir und bin inzw. relativ fit... - LenzHannover, 16.07.2002, 23:54
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - slipnir, 16.07.2002, 20:20
- Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) - Theo Stuss, 16.07.2002, 18:30
Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT)
>Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und Finanzierung der Klage!
>Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt! ( der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumsteilnehmer:
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein! Zweckbindung liegt vor!
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht! ( Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
Die Frage ist ob der Verwalter mit der Baufirma oder dem Bauherrn (oft deckungsgleich) kooperiert.
Hier braucht man tatsächlich einen versierten Anwalt der sich im Wohnungseigentumsrecht auskennt.
Der Verwalter ist vielleicht deckungsgleich mit der Baufirma und versucht natürlich die Baumängel (wenn sie denn da sind) über die Instandhaltungsrücklage abzurechnen.
Wenn es dann noch clever eingefädelt ist dann muß der Subunternehmer der Baufirma die Mängel sogar über Gewährleistung reparieren und der Verwalter kommt damit sogar an Bargeld cash.
Äußerst schwierig aufzudecken sind solche Machenschaften.
Ich hoffe das war ein guter Tipp.
Gruß EUKLID
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