- Falschgeld - Wechsel - der letzte Knoten - R.Deutsch, 29.10.2000, 12:05
- Re: Falschgeld - Wechsel - der letzte Knoten - Rudow, 29.10.2000, 13:38
- Re: Falschgeld - Wechsel - der letzte Knoten will bei Ihnen noch nicht platzen! - dottore, 29.10.2000, 14:17
- Re: Falschgeld - Wechsel - der letzte Knoten will bei Ihnen noch nicht platzen! - R.Deutsch, 29.10.2000, 18:53
Re: Falschgeld - Wechsel - der letzte Knoten will bei Ihnen noch nicht platzen!
>Lieber Dottore,
>da wollen wir mal das Knötchen mit den Wechseln angehen.
>Sie schreiben:
>"denn das einem Handelswechsel zugrunde liegende BIP wurde bekanntlich auch schon produziert, aber noch
> nicht am Markt realisiert."
>Darauf antworte ich:
>"Nein, das zugrundeliegende BIP ist für die Zukunft versprochen und muß noch produziert werden."
>Darauf erwidern Sie:
>"Nein. Es gibt keinen Wechsel auf noch nicht erbrachte Leistung. Es gibt immer nur Wechsel (so jedenfalls das
> Handelsrecht) auf bereits erbrachte Leistung, die nur den Nachteil hat, noch nicht vermarktet worden zu sein.
> Was Sie schreiben ("muss noch produziert werden") ist ganz falsch! Es muss noch vermarktet werden, d.h.
> gegen das Geld verkauft (!) werden, mit dem der Wechsel ausgelöst werden kann."
>Hier sind Sie nun in Ihre eigene Debitismusfalle gelaufen. Weil Sie den Tausch, den realen Austausch von Leistung und Gegenleistung ausblenden (es gibt keinen Tausch, nur die Erfüllung von Schuld - sagt der Debitismus), erkennen Sie den Fehler nicht.
Weil es kein Fehler ist, ganz einfach. Also noch Mal: Erst Produktion - dann Wechsel auf den erwarteten Marktwert der Produktion - denn raus mit der Produktion auf den Markt - Marktwert (Preis mal Menge) wird realisiert - Cash in de Täsch - und der Wechsel wird ausgelöst.
Es gibt keinen Wechsel auf Produktion, die noch nicht stattgefunden hat. Damit läuft R.Deutsch in seine eigene Fall (Echtgeld nur wenn BIP schon produziert und vermarktet ist, siehe existierendes Gold, bzw. erst noch vermarktet werden muss, nachdem es produziert wurde, siehe Wechsel der Goldmine auf die bereits erfolgte und unterwegs befindliche, aber noch nicht realisierte zusätzliche Goldmenge; man schaue im HGB unter §§ 642 ff. nach -"Konossemente").
>Jemand liefert mir heute eine Ware, z.B. Mehl. Ich kann jetzt nicht gleich bezahlen und verspreche in drei Monaten zu zahlen und stelle zum Beweis dieses Versprechens einen Wechsel aus. Ein Wechsel ist eine befristete, schriftliche, unbedingte Zahlungsverpflichtung. Einverstanden? Das Mehl ist bereits produziertes BIP, das ist schon da, richtig. Aber die reale Gegenleistung für das Mehl, die fehlt noch, die ist noch nicht da, die muß noch produziert werden, z.B. durch das Vorsingen des schönen Liedes, so ein Tag, so wunderschön wie heute. Nun ist der Müller aber an Arien nicht interessiert, also muß ich auf der Straße singen, bis ich das Geld für das Mehl beisammen habe (ich muß die Leistung real irgendwie erbringen). Natürlich kann ich auch das Mehl verkaufen, aber dann mußte der Mehlkäufer irgendwo eine Leistung erbringen, um an das Geld zu kommen, das er mir für das Mehl bezahlt. Das BIP für die Gegenleistung ist also noch nicht da, und muß von irgendjemand noch erzeugt werden.
Da wird der Ablauf des ökonomisches Prozesses unzulässig verkürzt. Der geht nämlich so: Mehlkäufer gibt dem Müller einen Wechsel. Er muss ihn in drei Monaten auslösen. Lautet der Wechsel über eine bestimmte Menge Mehl, muss er in drei Monaten dieses Mehl beschafft haben. Um das Mehl zu beschaffen, muss er eine Leistung erbingen, die einen anderen dazu veranlasst, ihm das benötigte Mehl zu überlassen. Dies tut der andere nur, wenn er vom Wechselschuldner eine Leistung erbracht bekommt, die ihn zur Herausgabe der Menge Mehl veranlasst, die von ihm als Wechselaussteller geschuldet ist.
Dazu bedarf es eines Vertrages zwischen Mehlschuldner und Mehlinhaber. Der Vertrag muss beinhalten, was der Mehlinhaber vom Mehlschuldner als Gegenleistung erwartet. Das kann auch das Vorsingen eines Liedes sein. Aber es muss vorher vereinbart werden. In einem Kontrakt, aus dem beide Seiten verpflichtet sind, der Mehlschuldner zum Vorsingen und der Mehlinhaber zur Lieferung des Mehles (damit der Schuldner damit seinen Wechsel beim Erst-Mehllieferanten einlösen kann).
Der Mehlschulnder kann natürlich auch inzwischen auf dem Feld gearbeitet und Getreide geerntet haben, das er zu Mehl vermahlen lässt und termingerecht beim Wechselinhaber abliefert. (Seine zwiwchenzeitlichen Finanzierungskosten, z.B. Saatgut, Landarbeiterlöhne usw. lassen wir Mal hier weg).
Oder der Wechsel lautet auf Geld. Dann muss der Mehlwechselschulder sich auf dem freien Markt jemand suchen, der ihm das Geld (wiederum in einem weiteren Vertrag) überlässt. Da in diesem Fall besonders klar wird (oben ist es übrigens genau so), dass der Geldschuldner aus dem Wechsel über Mehl (jetzt als Geldbetrag) mehr schuldet als den Gegenwert des Mehles zum Zeitpunkt des Verleihens des Mehles (in Geldeinheiten), denn das ist ja der Witz beim Wechseldiskont, muss also von irgendjemandem eine zusätzliche Nettoneuverschuldung stattfindet - und zwar just in Höhe des Diskonts.
>Der zugrunde liegende Vorgang ist also ein Austausch von realen Leistungen (Mehl gegen Gesang), das Geld (der Wechsel) ist nur das Vehikel.
Schade, Rückschlag. Der Wechsel wäre nämlich nur dann ein Vehikel, wenn auf ihm kein Zins (Diskont) läge. Wechsel ohne Diskont (Zins) gibt es aber nicht. Denn sonst müsste man sie ja nicht ausstellen. Sondern der Müller gibt das Mehl an den Mehlbegierigen und sagt: Die gleiche Menge kriege ich in drei Monaten zurück. Diese Transaktion wird mit einem einfachen Händedruck oder einem Schuldschein besiegelt.
Damit sind wir nicht mehr in der wirklichen Wirtschaft, sondern in der Nachbarschaftshilfe, wo Frau Müller Frau Meier eine Tüte Salz verleiht und nach ein paar Tagen die gleiche Menge Salz zurückkriegt. Das ist Altruismus, aber keine Ã-konomie.
Oder warum darf ich mir denn keinen Mercedes zu 100.000 Mark kaufen und dem Verkäufer sagen: Zahlen tue ich aber erst in drei Jahren. Der Verkäufer kann damit nicht einverstanden sein, weil er a) den Mercedes schon vorfinanziert hat und b) einen neuen Mercedes beim Werk abholen will, um ihn ins Schaufenster zu stellen, was ihn ebenfalls Geld kostet. Denn entweder er muss das Werk bezahlen und sich dafür verschulden oder (wenn er das Geld zufällig im Keller findet), darauf verzichten, es in der Zeit auf die Bank zu bringen, um Zinsen zu kassieren.
Es führt kein Weg daran vorbei: Entweder wir alle verzichten auf Zins (und jeder umarmt jeden) oder wir bleiben in der Welt, in der wir sind: Einer Welt, in der Zeit abläuft und das Synonym für Zeitablauf ist eben der Zins.
Sonst würde sich ja jeder alles heute kaufen und den staunenden Verkäufer mit dem Argument abspeisen:"Zahlen tu' ich schon, aber wann, weiß ich noch nicht."
>Das ist natürlich das Genaue Gegenteil vom (alten) Debitismus. Aber deshalb ist der Debitismus nicht tot. Der neue Debtismus bezieht diesen Sachverhalt mit ein. Geld ist eben nur ein Zwischentauschmittel. Kein Mensch ist wirklich an Geld interessiert (ebensowenig wie an Gold) sondern immer nur an den Leistungen, die er damit erwerben kann, er will Mehl, kein Geld.
Das Problem mit dem Geld als"Zwischentauschmittel" hatten wir bereits erledigt.
Geld ist dann ein Zwischentauschmittel, wenn es (bzw. der Schuldtitel gegen den es in Umlauf gekommen ist) unverzinslich unterwegs ist, bzw. wenn es Münzen sind, die keine Gegenbuchung haben, sondern Nettogeld sind.
Aber meinen Vorschlag, doch alle Banknoten in Münzen zu wechseln (da stimmt der Ausdruck"tauschen") und damit das Geldsystem auszuhebeln - den fasst keiner an.
In einem Scheidemünzumlauf-Standard, wenn ich das Mal so bezeichnen darf, wird nur getauscht. Und falls jemand rechtliche Probleme mit einem solchen System haben sollte, kann er beruhigt sein. Wir tauschen alle Banknoten in Münzen und legen diese Münzen in einer Depositenkasse ein, die ihrerseits"Geldscheine" in beliebiger Stückelung herausgibt (damit's nicht so schwer wird, gewichtsmäßig, mit der Münzenschlepperei).
Die Notenbank kann geschlossen werden und der Finanzminister kann dann - weise wie er ist - immer so viel neue Münzen prägen lassen, dass sich das Preisniveau nicht ändert. Das wäre übrigens jenes Freigeld, das die Freiwirte so sehr herbeisehnen, das sie aber nicht auf die Beine bringen.
Es ist nicht verboten, alle Banknoten in Münzen zu wechseln. Es ist nicht verboten, diese dann in"Münzgutscheine" zu verwandeln, wobei jeder Schein natürlich voll gedeckt sein muss (klasssiche Depositenkasse). Es ist nicht verboten, diese Münzscheine in Umlauf zu setzen, mit dem kleinen Hinweis allerdings, dass sie kein"gesetzliches Zahlungsmittel" sind, sondern nur ein jederzeit einlösbarer Anspruch auf"gesetzliche Zahlungsmittel", zu denen bekanntlich auch Münzen (Scheidemünzen) zählen.
Und schon wäre die Geld-Revolution unterwegs. Nur der Finanzminister hätte Probleme damit, auch den zur Stabilisierung dieses Systems notwendigen IQ aufzubringen.
Gruß und lauter Birdie's wünschend (;-)
d.
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