- Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank - Student, 27.06.2007, 16:14
- Re: Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank / Sacrafix - Student, 27.06.2007, 16:29
- s. dazu G. F. Knapp 1905/1923 - Panzerknacker, 27.06.2007, 22:55
- Re: s. dazu G. F. Knapp 1905/1923 - Holmes, 28.06.2007, 00:41
- Re: s. dazu G. F. Knapp 1905/1923 - Student, 28.06.2007, 08:03
- Re: Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank - dottore, 28.06.2007, 16:46
- Re: Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank - prinz_eisenherz, 29.06.2007, 09:11
- Re: Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank - Student, 29.06.2007, 09:54
Herrschaft, Schatzkammer und Zentralbank
-->Guten Tag!
Mit diesem Beitrag stelle ich meine Sicht dar, wie die heutigen Banknoten (Geld, gesetzliches Zahlungsmittel) funktionieren. Die Münzen bleiben dabei vorläufig außen vor. Ich werde aber deutlich machen, daß unsere heutigen Banknoten im Grunde nichts anderes sind als Papiermünzen, die auf eine bestimmte Art und Weise in Umlauf gebracht werden.
Wir werden dabei auch auf die seit langer Zeit bekannte Münzverschlechterung treffen. Herrschaft hat sich solcher Münzverschlechterung stets gerne bedient.
Zum Beginn ein paar Stichpunkte:
- Geld ist, was die Herrschaft als Zwangsabgabe fordert. (Dottore)
- Um etwas fordern zu können, muß die Herrschaft das Geforderte definieren.
- Wichtiges Detail beim heutigen Abgabengut, den heutigen Banknoten, ist, daß die Banknoten ausschließlich für die Schatzkammer (Keller der Zentralbank (ZB)) produziert werden dürfen; wären die heutigen Banknoten noch Inhaberpapiere, dann wäre das sowieso eine Selbstverständlichkeit, da niemand Schuldscheine, die einen anderen verpflichten, herstellen darf. Indirekt stellt sich die Herrschaft durch den Erlaß eines Abgabenbescheides allerdings einen solchen, den Abgabenschuldner verpflichtenden Schuldschein her.
- Im Folgenden werden zuerst einfache weiße Blätter (definierter Art) Banknoten sein, anfänglich als"Einfach-Definition" des Abgabengutes (ein weißes Blatt ist zweifellos ein Gut). Solange es bei dieser"Einfach-Definition" bleibt, treffen wir keine (Papier-)Münzverschlechterung an.
Die weißen Blätter werden von der Herrschaft zum Abgabengut erklärt, die Währung heißt daher"Weißes Blatt" bzw"Weiße Blätter", WB. Die Abgabenbescheide lauten auf WB.
Sämtliche produzierten WB kommen zunächst in die Schatzkammer.
(Erster Realitätscheck: Die produzierten Banknoten kommen in den Keller der ZB.)
Bilanz der Schatzkammer (Annahme: Es wurden eine Million WB produziert) in WB:
Aktiva: 1.000.000
Emissionskapital: 1.000.000
Zugriff auf diese Schatzkammer hat nur die ZB. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die WB keine die ZB verpflichtenden Schuldscheine/Inhaberpapiere sind.
(Zweiter Realitätscheck: Kein Inhaber einer heutigen Banknote kann auf Grund dessen, daß er Inhaber der Banknoten ist, von der ZB etwas rechtswirksam fordern.)
Nach welchen Modalitäten die ZB die WB in Umlauf setzt, ist nicht Gegenstand dieses Beitrages. Hier geht es nur um die grundsätzliche Funktionsweise. Vielleicht ist schon klar geworden, daß die Bezeichnung"Geldschöpfung", die häufig im Zusammenhang mit Geld gebraucht wird, ausgesprochen unglücklich ist.
Das Geld, hier WB, wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer.
An keiner Stelle im System kann/darf das sonst geschenen. Geschieht es doch, dann handelt es sich um Falschgeld. Können irgendwo perfekte Klone des Geldes hergestellt werden, droht diese Form der Abgabenerhebung zu scheitern, die Herrschaft ist so nicht durchzuhalten.
Was an allerlei Stellen im System geschieht, ist vielmehr, daß Forderungen und Verbindlichkeiten, lautend auf Geld,"in die Welt gesetzt werden".
Forderungen, lautend auf Geld, sind aber nicht das Geld selbst.
Ausschließlich mit Geld, dem baren Geld, dem Bargeld, ist jemand uneingeschränkt liquide in Bezug auf gegen sich gerichtete Forderungen, lautend auf Geld. Das Geld, das Abgabengut, ist die Liquidität schlechthin. Die einzige Quelle dieser Liquidität ist die Schatzkammer. (Die Produktionsanlagen des Abgabengutes, des Geldes gehören quasi zur Schatzkammer.)
Die ZB bezieht ihre Liquidität aus der Tatsache, daß sich die ZB per Darlehen aus der Schatzkammer bedienen darf. Dieses Darlehen wird immer (anteilig) fällig gestellt, wenn die ZB eine Einzahlung von Banknoten erhält, fällig gestellt in genau der Betragshöhe der eingezahlten Banknoten. Bei unserem Beispiel mit WB als Währung entspricht die Betragshöhe genau der Anzahl der WB (solange es bei der"Einfach-Definition" bleibt).
Auf den WB braucht keine Zahl zu stehen, da sich die Zahl logisch ergibt. Ein weißes Blatt. Ein Stück weißes Blatt.
Maßzahl Maßeinheit Name
10 Kilogramm Gold
5 Liter Kuhmilch
1 Stück Weißes Blatt (WB)
Alles Güter, die genannt wurden. Jedes Gut könnte auch noch eine Forderung dokumentieren. Auf einem Zehn-Kilogramm-Goldbarren könnte z.B. jemand dokumentieren, daß dieser Jemand dem Inhaber des Goldbarrens x Kilogramm Silber schuldet.
Die Banknoten tragen aber keine solche Forderung mit sich, weder die WB noch die heutigen Banknoten der Buba, SNB oder FED.
Die heutigen Banknoten sind selber der Schatz der"Wert"gegenstand. Genauso ist es bei den WB.
Wie kommt es überhaupt, daß"irgendetwas" ein Wertgegenstand ist?
Dieses"Irgendetwas" muß dazu geeignet sein, eine Sanktion abzuwenden. Das ist es, was die"Nützlichkeit" ausmacht, das ist es, was den"Wert" ausmacht.
Wir betreiben Sanktionsminimierung!
Schulden ohne Zahlungstermin sind ein Witz, aber auch Schulden mit Zahlungstermin sind ein Witz. Der Spaß hört aber schlagartig auf, wenn Sanktionen vollstreckt werden.
Deswegen gehört zu jedem Abgabenbescheid ein Zahlungstermin und bei Nichterfüllung wird sanktioniert.
Dieser Zusammenhang erklärt, wie es angehen kann, daß"läppische" weiße Zettel hochbegehrt sein können. Nämlich dann, wenn man sich damit Sanktionen vom Leibe halten kann. Kein Wunder also, daß wir in der Nähe der Herrschaft auf Waffen treffen, die uns Ungemach verschaffen können.
Angenommen, die SNB würde morgen verkünden, daß die Währung auf WB umgestellt wird, dann wären die WB genauso"begehrt" oder"wertvoll", wie jetzt die Schweizer Franken. Die SNB müßte natürlich sicherstellen, daß die WB ausschließlich von ihr kommen. Der Umstellungskurs wäre dann sinnvollerweise
1 CHF gleich 100 WB,
damit auch die Rappenbeträge gezahlt werden können.
Die Schweizer würden dann tatsächlich mit"Weißen Blättern" zahlen.
Ein WB wäre nichts anderes als eine Papiermünze.
Wegen der jetzt vorliegenden"Einfach-Definition" läge keine (Papier-)Münzverschlechterung vor.
Die"(Papier-)Münzverschlechterung" (Achtung, ich spreche immer noch von den Banknoten), die heutzutage betrieben wird, fällt deswegen nicht weiter ins Gewicht, weil die Banknoten praktisch ausschließlich dazu benutzt werden, um Forderungen, lautend auf Geld, zu erfüllen.
Hin und wieder steckt sich aber auch jemand eine Zigarre mit einer vorher angezündeten Banknote an. Das funktioniert dann z.B. mit hundert Fünfer-Noten eben auch einhundert Mal. Mit einer Fünfhunderter-Note dann nur einmal. Da würde man die (Papier-)Münzverschlechterung dann praktisch erleben.
Die (Papier-)Münzverschlechterung ergibt sich aus einer Mehrfach-Definition.
Beim WB ist bis jetzt nur eine Einfach-Definition vorgenommen worden.
Definiert man jetzt noch zusätzlich zur Ein-WB-Note weitere WB-Noten, indem man weiße Blätter beziffert, dann nimmt man damit eine Mehrfachdefinition vor.
Wenn man nun die bezifferten weißen Blätter noch hübsch gestaltet, dann ist man bei den heute real anzutreffenden Banknoten angelangt.
Diese realen Banknoten entstammen dem Keller der ZB, der nichts anderes als eine Schatzkammer darstellt.
Wenn die ZB eine Passiva-Position"Banknotenumlauf" ausweist, dann heißt das nichts anderes, als daß die ZB Schulden bei der Schatzkammer hat.
Diese Schulden der ZB verschwinden, wenn die Banknoten von der ZB wieder in den Keller (Schatzkammer) zurückgelegt bzw. zurückgezahlt werden.
Dieses Schuldverhältnis Schatzkammer <--> ZB wird häufig nicht gesehen, vielmehr werden abenteuerliche Konstruktionen vorgelegt, die ein angebliches Schuldverhältnis ZB <--> Banknotenhalter vorgaukeln.
Das letztgenannte Schuldverhältnis besteht aber bei den heutigen Banknoten nicht mehr. Es ist ein reines Hirngespinst.
Über den ZB-Mechanismus könnte jedes beliebige Gut in Umlauf gesetzt werden. Auch Hühnereier. Die Hühnerfarm wäre in diesem Fall streng bewacht, die Eier würden in die Schatzkammer wandern. Jedem anderen wäre es strengstens verboten, Hühner zu halten. Abgabenbescheide würden auf Hühnereier lauten.
Die Geldbörsen müßten wir halt gut polstern...
Hier ein Beispiel, wie die Schuldverhältnisse bestehen:
Schatzkammer <--> ZB <--> GB <--> Unternehmer, Häuslebauer
(Die Schatzkammer ist im ZB1-ZB2-Modell die ZB1)
Zwischen Banknotenhalter und ZB besteht kein Schuldverhältnis.
Die Banknote ist jeweils das Geschuldete, das geschuldete Gut. Die Banknote ist der Schatz, der Wertgegenstand, mit dem man sich die Sanktionen, die bei Nichterfüllung von Geldforderungen drohen, vom Leibe halten kann.
Und noch ein weiterer, oft übersehener Punkt:
Banknoten verschaffen mir Kredit!
Für den Betrag, den ich bar vorweisen kann, bin ich"gut". Das ist wichtig, weil immer auf Kredit gekauft wird. Wenn ich ansonsten über keinen Kredit verfüge, wenn mir niemand längerfristig Kredit gewährt, dann kann ich nur in Höhe meines Bargeldes kaufen. Das Geld brauche ich dann zum bezahlen, der offene Saldo wird sofort fällig gestellt.
Diese spezielle Form der Abgabenerhebung schafft einen enormen Schuldendruck. Dieser Schuldendruck ist es, der die treibende Kraft darstellt, genauer, die drohenden Sanktionen (Existenzvernichtung durch Vollstreckung), die man versucht, abzuwenden.
Lieben Gruß
Hardy
PS: Anmerkungen und Kritik am Besten ausschnittsweise, schlage ich vor, sonst werden die Beiträge endlos lang.
PPS: Der Beitrag basiert zu einem Großteil auf Arbeiten von Dottore.
Besten Dank, Dottore, dafür.
Inwieweit noch Differenzen bestehen, wird sich ggf. zeigen.
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