- Die Umsatzsteuer-Bombe UStG seit dem Jahre 2002 - Tassie Devil, 28.11.2007, 02:28
- Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 10:07
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 28.11.2007, 11:26
- Ein SPD-Geschenk für alle Steuerhinterzieher mit Konto in der Schweiz... - LenzHannover, 28.11.2007, 12:35
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 12:55
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 29.11.2007, 03:29
- Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... - Der Husky, 28.11.2007, 14:05
- Re: Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... - Tassie Devil, 29.11.2007, 04:16
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 28.11.2007, 11:26
- Re: Die Umsatzsteuer-Bombe, Seitenlink: Jetzt-helfen-wir-uns-selbst - MI, 28.11.2007, 11:45
- Re: Wahrungsdeckung - Tassie Devil, 29.11.2007, 11:55
- Re: Wahrungsdeckung - MI, 29.11.2007, 12:15
- Re: Wahrungsdeckung - Tassie Devil, 29.11.2007, 11:55
- Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 10:07
Re: Wie zwingt man den Staat?
-->>Wie zwinge ich den Staat?
>So lautet doch die Frage.
Guten Morgen, Dieter,
um Deine Frage zunaechst zu beantworten:
Man muss unterscheiden, ob der Staat zum Erbringen einer vorbestimmten Leistung oder zu einer Unterlassung gezwungen werden soll.
Das Erzwingen einer vorbestimmten Leistung des Staats ist von einem Antragsteller letztendlich nur ueber die zustaendigen Gerichtsinstanzen mit des oefteren sehr zweifelhaftem Erfolgsausgang fuer den Klaeger verbunden, hierbei muss die gesamte Initiative analog einer Angriffshaltung vom Klaeger aus gehen.
Das Erzwingen einer Unterlassung des Staats hingegen ist fuer eine nur vermeintlich zu einer Leistung verpflichteten Person m.E. ein wenig einfacher zu bewerkstelligen und handhaben, weil der Leistungsverpflichtete bis zur vollstaendigen gerichtlichen Klaerung, die er jedoch bei der zustaendigen Gerichtsbehoerde als Klaeger durch Klageerhebung selbst initiieren muss, seine Leistungserfuellung bis dato erfolgreich verweigern darf. Die Initiative bei dieser Variante gleicht mehr einer Verteidigungshaltung des Klaegers.
>Jeder weiß, daß die Nichtanwendung des USTG ab 2002 den Staat unfinanzierbar machen würde - Staatsbankrott.
Moooment bitte!
Es wird sich mit vollkommener Gewissheit kein Richter einfinden, der die Nichtigkeit des UStG ab 2002 bei gleichzeitigem Schadenersatz aller UStG-Geschaedigten zu Lasten der Staatskasse urteilhaft festsetzt.
Es werden sicherlich auch keinerlei rueckwirkende Massnahmen zu Gunsten der bis dato UStG-Geschaedigten ergriffen werden.
Es kann jedoch keinerlei Zweifel daran sein, dass beginnend mit dem Jahr 2002 bis zum heutigen Tag wie auch morgen und uebermorgen ein UStG tagtaeglich zur Anwendung gelangt wie auch vollstreckt wird, das seit diesem Zeitpunkt ohne jegliche Rechtsgrundlage mit Ausnahme der gewohnheitsrechtlichen Uebung exekutiert wird.
Diejenigen, welche sich gemaess den Vorlagen meines Vorbeitrags ab sofort nicht diesem staendigen Unrecht beugen, haben zumindest eine sehr gute Chance darauf, sich Vorteile aus der vorlaeufigen Aussetzung jeglicher Leistungsgestellung gemaess dem offensichtlich rechtsunwirksamen UStG zu erwirtschaften, und wenn letztendlich dabei nur ein Zinsgewinn aufgrund spaeterer Zahlungsweise herausspringen wird (die Erhebung eines Strafzinses wird sich die BRD-Finanzmafia verkneifen muessen, weil sie ansonsten Gefahr laeuft, das gesamte heute schon aeusserst fragile BRD-Gesetzeskonstruktions-Artefakt mit ohrenbetaeubendem Krachen, Knallen und Knirschen zum vollstaendigen Einsturz zu bringen).
>Würde das UST-Gesetz nachträglich geändert, käme das einer Bestätigung des zuvor bestandenen Unrechts gleich.
Ja selbstverstaendlich wird diese Bestaetigung kommen, denn um Abaenderungen wie auch immer wird die BRD-Staatsmafia selbst mittelfristig nicht herumkommen.
>Also wird man eine Lösung finden, die das auf richterlichem Wege erledigt.
Das steht ausser Zweifel, aber die dabei zu knackenden Nuesse werden sowohl fuer die Justizmafia wie auch fuer die Finanzmafia aeusserst hart werden, weil hierbei stets Rechtsbeugungen wie schwere Dienstvergehen auf den Anzeigetafeln leuchten, denn immerhin verstoesst dieses UStG seit 2002 gegen grundgesetzlich verankerte Grundrechts-Gebote
>Und wer haftet für den Blödsinn der damaligen Regierung?
Na, DAS laeuft wie immer ===> der deutsche Steuerzahlerdepp, wer denn sonst!?
>Gruß Dieter
Gruss!
TD
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