- Die Umsatzsteuer-Bombe UStG seit dem Jahre 2002 - Tassie Devil, 28.11.2007, 02:28
- Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 10:07
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 28.11.2007, 11:26
- Ein SPD-Geschenk fĂĽr alle Steuerhinterzieher mit Konto in der Schweiz... - LenzHannover, 28.11.2007, 12:35
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 12:55
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 29.11.2007, 03:29
- Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... - Der Husky, 28.11.2007, 14:05
- Re: Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... - Tassie Devil, 29.11.2007, 04:16
- Re: Wie zwingt man den Staat? - Tassie Devil, 28.11.2007, 11:26
- Re: Die Umsatzsteuer-Bombe, Seitenlink: Jetzt-helfen-wir-uns-selbst - MI, 28.11.2007, 11:45
- Re: Wahrungsdeckung - Tassie Devil, 29.11.2007, 11:55
- Re: Wahrungsdeckung - MI, 29.11.2007, 12:15
- Re: Wahrungsdeckung - Tassie Devil, 29.11.2007, 11:55
- Wie zwingt man den Staat? - Dieter, 28.11.2007, 10:07
Re: Wie zwingt man den Staat?
-->Hallo Tassie Devil,
>Es wird sich mit vollkommener Gewissheit kein Richter einfinden, der die Nichtigkeit des UStG ab 2002 bei gleichzeitigem Schadenersatz aller UStG-Geschaedigten zu Lasten der Staatskasse urteilhaft festsetzt.
>Es werden sicherlich auch keinerlei rueckwirkende Massnahmen zu Gunsten der bis dato UStG-Geschaedigten ergriffen werden.<
---Wenn festgestellt würde, das ein Gesetz rechtswidrig ist und somit alle daraus resultierenden Verwaltungsakte, dann wären damit alle damit verbundenen Verwaltungsakte nichtig.
Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten hat die Finanzverwaltung lt. AO ergangene Steuerbescheide im Nachhinein rückwirkend zu korrigieren, spätestens bei Bekanntwerden der offensichtlichen Unrichtigkeit.
Daraus folgt nach meiner Logik: Entweder das bestehende USTG ist rechtswidrig dann mĂĽĂźte das zur Aufhebung aller darauf erlassenen Verwaltungsakte fĂĽhren, oder das USTG ist nicht rechtswidrig und alles bleibt beim alten.
Einen Zwischenweg sehe ich nicht.
GruĂź Dieter
PS:
Mit dem Zinsgewinn ist das auch so eine Sache. Wie läuft das praktisch ab:
Nehmen wir an, ich gebe keine UST-Voranmeldung ab und erkläre (ggf. nach Mahnung), daß es dafür keine Rechtsgundlage gibt mit Erklärungen usw.
Die Finanzverwaltung wird daraufhin Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen Steuerbescheid erlassen. Dagegen würde ich Einspruch einlegen, verbunden mit der Bitte um"Ausssetzung von der Vollziehung". Meinem Aussetzungsantrag wird die Finanzverwaltung nicht zustimmen, da meine Gründe für sie keine sind. Ebenfalls wird der Einspruch abgelehnt. Wenn ich mich im Recht fühle und trotzdem nicht zahle würden kurze Zeit darauf alle meine Konten gesperrt zwecks Verwertung (Kein Zahlungsverkehr mehr möglich) bis zur Begleichung der"Schuld" beim Finanzamt.
- und nun gehts umgekehrt: Wie bekäme ich das Geld zurück. Doch nur mit Hilfe eines erfolgreichen Instanzenweges. ABer ich sehe beileibe keinen Zinsvorteil, nicht nur das, der geschätze Betrag vom Finanzamt ist mit Sicherheit zu meinen Lasten ausgelegt und beziffert (Sinn der Schätzung).
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