- Re: Warengeld und Kreditgeld - Jochen, 12.07.2001, 09:50
- Re: Warengeld und Kreditgeld - R.Deutsch, 12.07.2001, 11:12
- Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - Ecki1, 12.07.2001, 11:31
- Re: Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - dottore, 12.07.2001, 17:14
- Re: Warengeld und Kreditgeld - Jochen, 12.07.2001, 11:37
- etwas"flüssig machen" - Ghandi, 12.07.2001, 12:53
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - dottore, 12.07.2001, 16:50
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - Jochen, 12.07.2001, 17:11
- ist heut der Tag der Mißverständnisse, Signore dottore?-) - Ghandi, 12.07.2001, 17:40
- Re: ist heut der Tag der Mißverständnisse, Signore dottore?-) - dottore, 12.07.2001, 20:07
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - dottore, 12.07.2001, 16:50
- etwas"flüssig machen" - Ghandi, 12.07.2001, 12:53
- Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - Ecki1, 12.07.2001, 11:31
- Re: Warengeld und Kreditgeld - R.Deutsch, 12.07.2001, 11:12
Re: Warengeld und Kreditgeld
>dottore: Und schon sind wir wieder bei der bahnbrechenden Trouvaille von Heinsohn/Steiger: Wirtschaften mit Zins
(Kredit) und Geld (zedierbarer Kredit) kann es erst geben, nachdem es den immateriellen Titel"Eigentum" gibt.
>deutsch: Eigentum an was? Doch wohl an einem materiellen Gegenstand.
>Jochen: Eigentum an einem Gegenstand, ja. Aber das Eigentum ist nicht der Gegenstand, das Eigentum ist der Rechtstitel.
Ganz wichtig: Der Rechtstitel wird beliehen, nicht der materielle/ideelle (Patent usw.) Gegenstand.
das ist Unsinn. Der Rechtstitel sichert rechtlich den Zugriff auf den Gegenstand. Beliehen (verpfändet) wird der Gegenstand, nicht der Rechtstitel. Ein Rechtstitel ohne Inhalt (ohne Gegenstand) ist sinnlos. Und genau das ist das Problem bei dottores Schuldgeld. Eine Schuld ohne Inhalt ist sinnlos (Wieselgeld), es gibt keine Schuld an sich. Schuld und Schuldinhalt gehören zusammen
Besitz kann man nicht beleihen, nur Eigentum, was unmittelbar einleuchtet: beleihe ich ein Haus, das mir nicht gehört, so ist das Betrug.
Das Eigentum an einem Besitz kann beliehen werden, diese Forderung kann wiederum beliehen werden usw.
es gibt kein Eigentum an Besitz lieber Jochen, da purzelt etwas durcheinander, aber Du hast recht, das Eigentum wird verpfändet, nicht der Besitz
Da schließt sich noch eine Frage an: Wie soll denn eigentlich das Warengeld in den Umlauf kommen. Wer gibt das aus,
und gegen was? Das Warengeld ist im Prinzip das Gleiche wie Oldys ewig umlaufendes Bargeld.
[b]ganz einfach, indem Du für das Gold, das Du gefunden hast etwas kaufst (tauschst) und dann kann das Gold in der Tat ewig als Geld umlaufen. Und so ist es auch, Du kannst noch immer für Gold, das vor 2000 Jahren gefunden wurde heute Brot kaufen und in 2000 Jahren wahrscheinlich auch noch.
Gruß
Reinhard
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