- Re: Warengeld und Kreditgeld - Jochen, 12.07.2001, 09:50
- Re: Warengeld und Kreditgeld - R.Deutsch, 12.07.2001, 11:12
- Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - Ecki1, 12.07.2001, 11:31
- Re: Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - dottore, 12.07.2001, 17:14
- Re: Warengeld und Kreditgeld - Jochen, 12.07.2001, 11:37
- etwas"flüssig machen" - Ghandi, 12.07.2001, 12:53
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - dottore, 12.07.2001, 16:50
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - Jochen, 12.07.2001, 17:11
- ist heut der Tag der Mißverständnisse, Signore dottore?-) - Ghandi, 12.07.2001, 17:40
- Re: ist heut der Tag der Mißverständnisse, Signore dottore?-) - dottore, 12.07.2001, 20:07
- Re: etwas"flüssig machen" - geht nur mit Hilfe von KREDIT!!! W i c h t i g! - dottore, 12.07.2001, 16:50
- etwas"flüssig machen" - Ghandi, 12.07.2001, 12:53
- Ist der Goldfranken der BIZ Warengeld oder Kreditgeld? - Ecki1, 12.07.2001, 11:31
- Re: Warengeld und Kreditgeld - R.Deutsch, 12.07.2001, 11:12
Re: Warengeld und Kreditgeld
Hallo Reinhard,
>>dottore: Und schon sind wir wieder bei der bahnbrechenden Trouvaille von Heinsohn/Steiger: Wirtschaften mit Zins
> (Kredit) und Geld (zedierbarer Kredit) kann es erst geben, nachdem es den immateriellen Titel"Eigentum" gibt.
>
>>deutsch: Eigentum an was? Doch wohl an einem materiellen Gegenstand.
> >Jochen: Eigentum an einem Gegenstand, ja. Aber das Eigentum ist nicht der Gegenstand, das Eigentum ist der Rechtstitel.
> Ganz wichtig: Der Rechtstitel wird beliehen, nicht der materielle/ideelle (Patent usw.) Gegenstand.
>das ist Unsinn. Der Rechtstitel sichert rechtlich den Zugriff auf den Gegenstand. Beliehen (verpfändet) wird der Gegenstand, nicht der Rechtstitel.
Du verpfändest also eine Sache, auch wenn sie dir nicht gehört? Na, denn man los.
Außerdem ist es für unser Kreditproblem unwichtig, daß der Rechtstitel den Zugriff auf die Sache sichere. Ich wohne in einer Mietwohnung, habe also Zugriff auf die Sache. Gehört mir die Wohnung? Der entscheidende Nutzen des Eigentums für einen Kredit ist doch nicht der sachliche Zugriff, sondern daß die Nutzung des Eigentumstitels während der Kreditlaufzeit blockiert wird. Bin ich Wohnungseigentümer, habe ich trotzdem keinen sachlichen Zugriff.
Das ist doch der epochale Fehler, den H/S in den klassischen Wirtschaftstheorien aufgedeckt haben: wo vom Eigentum geschrieben wird, ist Besitz gemeint. Diesen Fehler machst du oben meines Erachtens auch.
R.Deutsch: Ein Rechtstitel ohne Inhalt (ohne Gegenstand) ist sinnlos. Und genau das ist das Problem bei dottores Schuldgeld. Eine Schuld ohne Inhalt ist sinnlos (Wieselgeld), es gibt keine Schuld an sich. Schuld und Schuldinhalt gehören zusammen
Natürlich braucht eine Schuld einen"Inhalt". Der einzige Betrug ist doch, wenn der Inhalt, mit dem der Kredit besichert ist, verschwindet oder nie vorhanden war oder nie vorhanden sein wird (Staatsschuld-Sozialprodukt, das irgendwann mal erscheinen soll).
>Besitz kann man nicht beleihen, nur Eigentum, was unmittelbar einleuchtet: beleihe ich ein Haus, das mir nicht gehört, so ist das Betrug.
> Das Eigentum an einem Besitz kann beliehen werden, diese Forderung kann wiederum beliehen werden usw.
>
>es gibt kein Eigentum an Besitz lieber Jochen, da purzelt etwas durcheinander, aber Du hast recht, das Eigentum wird verpfändet, nicht der Besitz
Wie bitte? Es gibt kein Eigentum an Sachen? Vielleicht im Sozialismus. Wem geht hier etwas durcheinander?
Und oben schreibst du noch: Unsinn, beliehen wird der Gegenstand. Ts ts:-)
> Da schließt sich noch eine Frage an: Wie soll denn eigentlich das Warengeld in den Umlauf kommen. Wer gibt das aus,
> und gegen was? Das Warengeld ist im Prinzip das Gleiche wie Oldys ewig umlaufendes Bargeld.
>[b]ganz einfach, indem Du für das Gold, das Du gefunden hast etwas kaufst (tauschst) und dann kann das Gold in der Tat ewig als Geld umlaufen. Und so ist es auch, Du kannst noch immer für Gold, das vor 2000 Jahren gefunden wurde heute Brot kaufen und in 2000 Jahren wahrscheinlich auch noch.
Aber mit diesem Gold kann ich keine Schulden begleichen, wenn es nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist!
Gruß
Jochen
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