- Gesucht: Reiche Studenten - Trixx, 28.05.2003, 19:02
- Re: Gesucht: Reiche Studenten **.. kann das Gejammere nicht nachvollziehen - Herbi, dem Bremser, 28.05.2003, 19:58
- Ich auch nicht, deswegen habe ich den Artikel reingestellt.... - Trixx, 28.05.2003, 20:21
- Eine Sauerei wie mit dieser Studentin umgesprungen wurde - Sascha, 29.05.2003, 04:17
- Seh ich genau so! (owT) - RetterderMatrix, 29.05.2003, 07:44
- Seh ich genau so! / Danke! mkT - Sascha, 30.05.2003, 01:59
- So isses, wobei die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium - LenzHannover, 29.05.2003, 10:42
- Re: So isses, wobei die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium - Euklid, 29.05.2003, 11:26
- die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Sascha, 30.05.2003, 05:19
- Re: die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Tassie Devil, 30.05.2003, 06:56
- Re: die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Euklid, 30.05.2003, 09:05
- Investition ins Studium / richtig! / Studentenwohnung Darmstadt mkT - Sascha, 30.05.2003, 14:01
- Re: Investition ins Studium / richtig! / Studentenwohnung Darmstadt mkT - Euklid, 30.05.2003, 14:20
- Investition ins Studium / richtig! / Studentenwohnung Darmstadt mkT - Sascha, 31.05.2003, 02:41
- Re: Investition ins Studium / richtig! / Studentenwohnung Darmstadt mkT - Euklid, 30.05.2003, 14:20
- Investition ins Studium / richtig! / Studentenwohnung Darmstadt mkT - Sascha, 30.05.2003, 14:01
- Re: die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Euklid, 30.05.2003, 09:05
- Nur eine Anmerkung... - fridolin, 30.05.2003, 08:36
- Re: Nur eine Anmerkung... - Euklid, 30.05.2003, 08:58
- Re: Nur eine Anmerkung... - Sascha, 30.05.2003, 13:17
- Re: Wenn es Dich tröstet... - Dionysos, 30.05.2003, 11:03
- Ein Rechenbeispiel / Das Existenzminimum - Sascha, 30.05.2003, 13:55
- Re: die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Tassie Devil, 30.05.2003, 06:56
- die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium / richtig! mkT - Sascha, 30.05.2003, 05:19
- Studium - Sascha, 30.05.2003, 02:02
- Re: So isses, wobei die wirkliche Sauerei ist, daß ich die Investition ins Studium - Euklid, 29.05.2003, 11:26
- Re: Eine Sauerei.. diese Studenten - Herbi, dem Bremser, 29.05.2003, 11:32
- Eine Sauerei.. diese Studenten / Studentenförderung - Sascha, 29.05.2003, 20:58
- Ab 361,10 Euro im Monat geht's an den Ausbildungsfreibetrag - Sascha, 30.05.2003, 01:53
- Re: @Sascha: Dank für die Ausführlichkeit, hab's kurz überlesen, bin voll unter - Herbi, dem Bremser, 30.05.2003, 12:07
- Re: HTML-Anleitung - @Herbie, dem Bremser - Elli -, 30.05.2003, 12:12
- @Herbie! @Trixx / Thema Studenten mkT - Sascha, 31.05.2003, 02:45
- Re: HTML-Anleitung - @Herbie, dem Bremser - Elli -, 30.05.2003, 12:12
- Re: @Sascha: Dank für die Ausführlichkeit, hab's kurz überlesen, bin voll unter - Herbi, dem Bremser, 30.05.2003, 12:07
- Ab 361,10 Euro im Monat geht's an den Ausbildungsfreibetrag - Sascha, 30.05.2003, 01:53
- Eine Sauerei.. diese Studenten / Studentenförderung - Sascha, 29.05.2003, 20:58
- Seh ich genau so! (owT) - RetterderMatrix, 29.05.2003, 07:44
- Eine Sauerei wie mit dieser Studentin umgesprungen wurde - Sascha, 29.05.2003, 04:17
- Re: Ich kann die Aufregung auch nicht so recht verstehen - JLL, 29.05.2003, 10:23
- Ich auch nicht, deswegen habe ich den Artikel reingestellt.... - Trixx, 28.05.2003, 20:21
- Re: Gesucht: Reiche Studenten **.. kann das Gejammere nicht nachvollziehen - Herbi, dem Bremser, 28.05.2003, 19:58
Ab 361,10 Euro im Monat geht's an den Ausbildungsfreibetrag
--> 836.000.000 / 1.600.000 = 522,50 Euro pro Jahr
Um nochmal auf diese Zahl einzugehen. Das sind gerade mal 1000 DM pro Student/Studentin im <font color="#FF0000">JAHR</font></font>. Zusätzlich erhält man noch den Ausbildungsfreibetrag. Dazu folgende Info von http://www.steuernetz.de/content/ste2001/kinder/ausbildung.html
Ausbildungsfreibetrag
Die Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder sollen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Weg des Ausbildungsfreibetrags berücksichtigt werden: Dieser hängt vom Alter des Kindes und dessen Unterbringung ab. Natürlich spielen auch hier die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Rolle.
Als Berufsausbildung, die zur Berechtigung des Ausbildungsfreibetrags gehört, zählen:
der Besuch von allgemein bildenden Schulen (Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen)
die Ausbildung in einem Lehrberuf oder
<font color="#FF0000">das Studium an einer Fachhochschule oder Universität</font>
Der Ausbildungsfreibetrag wird auf der Anlage K beantragt. <font color="#FF0000">Auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausbildung Ihres Kindes hatten, kommt es nicht an</font>.
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, <font color="#FF0000">dass bei jeder Ausbildung Kosten entstehen, schon allein durch die Anschaffung von Büchern, Lernmaterial und Fahrtkosten. Daneben fallen Kosten für die Unterbringung des Kindes an</font>.
Auswärtige Unterbringung
Es wird unterschieden, ob das Kind auswärtig untergebracht ist. Das ist dann der Fall, wenn es während seiner Ausbildung oder seines Studiums nicht im Haushalt der Eltern wohnt. Dann wird der erhöhte Ausbildungsfreibetrag von 4.200 DM gewährt bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sind Kinder unter 18 Jahren auswärtig untergebracht und in Berufsausbildung, beträgt der Ausbildungsfreibetrag 1.800 DM. Bei Kindern, die zu Hause wohnen und das 18. Lebensjahr überschritten haben, werden 2.400 DM als Ausbildungsfreibetrag anerkannt.
Hinweis
Wenn Ihr Kind bereits verheiratet ist, sich aber noch in Berufsausbildung befindet, können Sie einen Ausbildungsfreibetrag beantragen. Denn dieser ist vom Familienstand unabhängig. Beachten Sie dabei aber, dass hier auch die Anrechnung der eigenen Einkünfte des Ehegatten erfolgt.
Auch für Auslandskinder kann ein Ausbildungsfreibetrag geltend gemacht werden. Hier ist aber wieder die Ländergruppeneinteilung wie auch bei der Gewährung des Kinderfreibetrags zu berücksichtigen. Der Ausbildungsfreibetrag kann auf mehrere Personen verteilt werden, sofern sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben.
Kürzung des Ausbildungsfreibetrags um eigene Einkünfte und Bezüge
Falls Ihr Kind im Jahr mehr als 3.600 DM an eigenen Einkünften oder Bezügen hat, wird der Ausbildungsfreibetrag um den diesen Betrag übersteigenden Anteil gekürzt. Der Ausbildungsfreibetrag wird auch um die Beträge gekürzt, die Ihr Kind als BAföG-Zuschuss ausgezahlt bekommt.
Beispiel 1
Der 25-jährige Sohn studiert in Stuttgart (er ist auswärtig untergebracht). In den Semesterferien arbeitet er bei einer großen Automobilfirma und erhält dafür ein Bruttogehalt von 4.600 DM. Ohne die Kürzung um eigene Einkünfte oder Bezüge würde der Ausbildungsfreibetrag für die Eltern bei auswärtiger Unterbringung 4.200 DM betragen. Da der Sohn keine höheren Werbungskosten hatte, wird von seinem Bruttoarbeitslohn in Höhe von 4.600 DM der Werbungskostenpauschbetrag von 2.000 DM abgezogen. Die verbleibenden Einkünfte liegen unterhalb der schädlichen Grenze von 3.600 DM, so dass es zu keiner Kürzung des Ausbildungsfreibetrags kommt.
Anders wäre der Fall, wenn der Sohn 6.600 DM verdient hätte, dann würde der Ausbildungsfreibetrag um 1.000 DM gekürzt. Bei Bezügen ist dagegen eine Pauschale für Kosten in Höhe von 360 DM anzusetzen.
Beispiel 2
Die 19-jährige Tochter studiert und wohnt in München (es liegt eine auswärtige Unterbringung vor). Sie arbeitet im Restaurant als Kellnerin und erhält dafür 630 DM monatlich. Der Arbeitslohn wird pauschal versteuert. Im Jahr erhält sie somit Bezüge in Höhe von 630 DM x 12 = 7.560 DM, davon wird die Kostenpauschale von 360 DM abgezogen. Die verbleibenden Bezüge von 7.200 DM sind in Höhe von 3.600 DM schädlich, d.h. um diesen Betrag wird der Ausbildungsfreibetrag von 4.200 DM gekürzt, so dass lediglich 600 DM verbleiben.
Fassen wir zusammen. Bei auswärtiger Unterbringung von Studenten (i.d.R. schon über 18 Jahre wenn sie kein Wunderkind sind) erhält man den GEWALTIGEN Ausbildungsfreibetrag von 4.200 DM. Das ist ein Witz. Anders kann ich es nicht nennen. Wenn ich als Student auswärtig wohne dann muß ich für die Studiumskosten schon im ersten halben Jahr mehr aufbringen als diese 4.200 DM. Die billigste Studentenwohnung oder Wohngemeinschaft kostet noch genug Geld. Dazu ein Ticket für den Ã-ffentlichen Nahverkehr, Kopierkosten, Bücherkosten und was weiß ich noch alles. Und LEBEN muß man ja auch. Wer bezahlt die Nahrungsmittel? Die Hygienartikel? Den Strom? Das Wasser? Die Müllgebühren? Die Rundfunkgebühren? Dinge die jeder Sozialhilfeempfänger als Existenzminimum bekommt.
Wie wäre es mal wenn man auswärtig untergebrachten Studenten (die eigentlich als selbständig und unabhängig zu betrachten sind) wenigstens mal das Existenzminimum eines Sozialhilfeempfängers gewährt? Wird das gemacht? NEIN! Nicht mal das gewährt man einem Studenten oder einer Studentin die aber ziemlich viel arbeiten und i.d.R. ziemlich engagiert sind. Wird scheinbar überhaupt nicht anerkannt!
Schließlich müßten Studenten meiner Meinung nach zumindest SO leben dürfen wie ein Sozialhilfeempfänger der morgens meist nicht mal aufstehen muß. Der Student TUT was. Der lernt und versucht sich weitezubilden und ist in der Regeln engagiert. Der will mal was werden. Im Gegensatz zu einem Sozialhilfeempänger. Studenten wohnen häufig in 5er- oder 6er-Wohengemeinschaften während Sozialhilfeempfänger ne Wohnung für sich bekommen. Wo sind wir eigentlich??? Da ist ja Absurdistan noch harmlos dagegen wenn man diese Verhältnisse mal sieht?
Man gewährt den Eltern des Studenten oder der Studentin den GEWALTIGEN Freibetrag von 4.200 DM. Das macht im Monat die gigantische Summe von 350 DM bzw. etw 179 Euro. Soll davon jemand leben?
Miete, Stromverbrauch, Wasserverbrauch, Lehrbücher oder Kopierkosten, Ticket für Ã-ffentlichen Personennahverkehr, Verwaltungsgebühr für Studenten, Ernährung, Hygieneartikel...
Wer lebt SO billig?
Wo kommt der Rest des Geldes her?
Klar. Durch Nebenverdienste des Studenten.
Ein Student darf im Jahr ganze 3600 DM verdienen ohne das dann das Bafög oder der Ausbildungsfreibetrag gekürzt wird.
Das macht im Monat 300 DM (3600 / 12). Sind nochmal etwa 184,10 Euro. Dann käme ich mit dem Ausbildungsfreibetrag und Arbeit (als Doppelbelastung NEBEN dem Studium) auf den supergewaltigen Betrag von 179 Euro + 184,10 Euro. Macht zusammen 363,10 Euro. Woher kommt denn der Rest??? Wer kann mit diesem Geld leben?
Was bekommt im Vergleich dazu ein nichtsarbeitender Sozialhilfeempfäger pro Monat aufs Konto? Wesentlich mehr! Der Student aber der bildet sich mit seinem Studium weiter und arbeitet noch nebenher abends oder am Wochenende.
Der arbeitet dann sozusagen die ganze Woche für 363,10 Euro, während der Sozialhilfeempfänger einiges mehr an Euros aufs Konto bekommt.
Jetzt soll mir mal einer hier erläutern ob das normal ist, daß jemand der sich unter der Woche in Vorlesungen setzt, Prüfungen, Studienarbeiten schreibt und nebenher noch arbeitet 363,10 Euro im Monat zur Verfügung hat um seinen Leben zu bestreiten. Und wenn er dann mehr verdient als seine 184,10 Euro dann bekommen die Eltern schon den Ausbildungsfreibetrag gekürzt. D.h. er arbeitet im Endeffekt schon für nichts.
Natürlich reicht das hinten und vorne nicht mit 363,10 Euro im Monat. Selbst für den Geizigsten unter den Geizigen. Wer soll davon leben?
Das ist die Frage.
Für jeden Cent mehr die der Student verdient als 184,10 Euro im Monat (diese berühmten 3600 DM im Jahr) bekommen die Eltern den Ausbildungsfreibetrag gekürzt. Für jeden Penny die er/sie mehr hat als 6.000 DM gibts kein Bafög.
Ja HALLO. Wo ist das hier überhaupt eine Förderung?
Wer lebt hier in diesem Land von 363,10 Euro im Monat? Das ist weniger als Sozialhilfe! Wo wird das BEWERTET was der Student tut. Die Weiterbildung! Das Engagement zu studieren! Die Doppelbelastung die er auf sich nehmen muß um überhaupt DIESE 361,10 Euro zu haben.
363,10 Euro FÜR STUDIUM + NEBENJOB. EINE RIESEN SAUEREI! SO SEHE ICH ES ALS STUDENT!
Da niemand von 361,10 Euro leben kann müssen natürlich - wer sonst - die Eltern einspringen. Und die nicht zu knapp.
Außerdem ist das Verhältnis Aufwand zu Ertrag nicht nur mies sondern schlecht, daß es schlechter nicht mehr geht. 363,10 Euro für jemanden der studiert und das Land damit auch gewissermaßen nach vorne bringt, der i.d.R. zu denen gehört die die meisten Steuern zahlen und noch einen Nebenjob macht als gut seine 40 bis 50 Stunden Arbeit hat in der Woche.
Andere bekommen nahezu das Doppelte fürs Nichtsstun!!!!
Jaja, aber so ist es halt in Deutschland.
Hier muß endlich mal was passieren.
<font color="#FF0000">Ist hier jetzt ERNSTHAFT (!!!) noch irgendwer der Meinung den normalen Studenten oder Studentinnen geht es zu gut</font>. Es mag Studenten geben die blöd sind wie Holz und einen Z3 fahren. Das liegt aber dann nur an den Eltern die vielleicht Kohle haben bis zum Abwinken. Aber der normale 0815-Student ist einer der ziemlich viel tun muß für sein Studium, nicht rumgammelt und trotzdem relativ arm lebt im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung oder im Vergleich auch zu Gleichaltrigen die schon meist mit 21 oder 22 ihre eigene Karre haben und gut verdienen aber auch nicht mehr arbeiten, ganz im Gegenteil manchmal sogar eher weniger.
Es bleibt dabei. Das man Studenten und Studentinnen den Bausparvertrag anrechnen will nur weil es mehr wie lächerliche 6000 DM sind ist eine Frechheit. Eine Sauerei erster Klasse.
Viele Grüße von einem Studenten
Sascha

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