- dottore, eine Frage - nereus, 09.08.2002, 08:41
- Unerfreuliche Schlussfolgerungen? - silvereagle, 09.08.2002, 15:45
- Re: Stimme zu! Danke für die Interpretation (owT) - dottore, 09.08.2002, 21:05
- Re: dottore, eine Frage - Burning_Heart, 09.08.2002, 16:01
- 'Profitdenken' - silvereagle, 09.08.2002, 16:37
- Re: 'Profitdenken' / Ja, bitte!.....mT - ---- ELLI ----, 09.08.2002, 16:40
- Re: 'Profitdenken' - Burning_Heart, 09.08.2002, 17:19
- :) oha (owT) - Burning_Heart, 09.08.2002, 17:26
- Re::) oha / Nur einmal aufs Knöpfchen drücken ;-) oT (owT) - --- ELLI ---, 09.08.2002, 17:28
- :) oha (owT) - Burning_Heart, 09.08.2002, 17:26
- 'Profitdenken' - silvereagle, 09.08.2002, 16:37
- Re: dottore, eine vorsichtige Frage auch von mir - ITOma, 09.08.2002, 20:35
- Re: dottore, eine vorsichtige Frage auch von mir - dottore, 09.08.2002, 21:23
- Re: dottore, eine Frage - dottore, 09.08.2002, 21:01
- Re: dottore, eine Frage - und ein paar Antworten ;-) - nereus, 10.08.2002, 11:59
- Re: Gesellschaftliche Ächtung ist nicht vorab vereinbarter Kontrakt - dottore, 10.08.2002, 22:23
- Re: Gesellschaftliche Ächtung - mir wird langsam schwindelig, aber nicht.. - nereus, 11.08.2002, 12:02
- Re: Gesellschaftliche Ächtung - mir wird langsam schwindelig, aber nicht.. - dottore, 11.08.2002, 14:20
- Re: Gesellschaftliche Ächtung - mir wird langsam schwindelig, aber nicht.. - nereus, 11.08.2002, 12:02
- Re: Gesellschaftliche Ächtung ist nicht vorab vereinbarter Kontrakt - dottore, 10.08.2002, 22:23
- Re: dottore, eine Frage - und ein paar Antworten ;-) - nereus, 10.08.2002, 11:59
- @nereus Re: 'dottore, eine Frage' - Habe das erst jetzt entdeckt! Antwort: - Galiani, 10.08.2002, 19:15
- Unerfreuliche Schlussfolgerungen? - silvereagle, 09.08.2002, 15:45
Re: Gesellschaftliche Ächtung - mir wird langsam schwindelig, aber nicht..
-->.. etwa wegen des Themas.
Hallo dottore!
Wenn wir schon von zwei Arbeitsteilungen ausgehen, von einer in der Stammesgesellschaft und einer in der Geldwirtschaft und uns darüber hinaus darin einig sind, dass die Geldwirtschaft sich aus der Stammesgesellschaft entwickelte und nicht umgekehrt, dann darf man doch sicherlich folgendes konstatieren:
Unter einer gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Entwicklung darf man wohl eine lang andauere Periode verstehen bei denen sich zahlreiche - wenn nicht alle - in einander in Beziehung stehenden, Determinanten dieser Gesellschaft ändern. Das gilt für die beteiligten Menschen ebenso wir für die Produktionsmittel, die sie umgebende Umwelt und natürlich auch für eben diese Beziehungen.
Da alle in einem hochkomplexen Zusammenhang stehen, muss es zwangsweise mehr oder weniger starke Rückkoppelungseffekte geben.
Wenn also zunächst die Bevölkerungszunahme auf begrenzten Raum für eine Arbeitsteilung in der Sippe sorgte, kann nur dies eine wesentliche Voraussetzung für die sich später daran anschließende, wenn auch auf höherem Niveau angesiedelte, Arbeitsteilung in der Geldwirtschaft sein.
Es ist ja nicht so, dass der liebe Gott oder irgendeine Macht einfach in die Hände klatscht und befiehlt:
"Ab jetzt ist die Zeit der Stämme und Sippen vorbei und nun beginnt mit sofortiger Wirkung die Geldwirtschaft!"
Das kann maximal für ein fest umrissenes Gebiet gelten aber nicht für die ganze Welt.
Das wissen Sie doch genauso gut wie ich.
Die Übergänge sind fließend und man baut die eine neue Gesellschaft auf Erfahrungen der alten auf.
Ob diese, die nachfolgende Gesellschafts- u. Wirtschaftsform dann besser wird, sei jetzt mal dahin gestellt. Wobei sich dann wieder die Frage erhebt: Was ist eigentlich besser?
Somit kann man die Arbeitsteilung der Geldwirtschaft unmöglich loslösen aus der Zeit davor und mir ist eigentlich nicht klar warum Sie so darauf erpicht sind.
Hinsichtlich meiner Feststellung: Es ist doch völlig wurst ob sich dahinter ein einklagbarer Vertrag verbirgt oder ob da nur ein mündliches Versprechen abgegeben wurde.
antworten Sie: Nein, der Unterschied liegt auf der Hand. Verträge sind jederzeit ohne Wenn und Aber einklagbar (simpler Urkundsprozess ohne mündliche Verhandlung), Versprechen als solche praktisch nicht mehr.
Dieser Unterschied ist zweifellos klar. Nur ging es mir bei dieser Betrachtung um die letztlich darausfolgende praktische Wirkung. Die Nichterfüllung des Versprechens wird zweifellos Konsequenzen haben, auch ohne ordentliches Gericht.
Die Gründe für die Entstehung eines Rechtswesens dürften doch darin zu suchen sein, dass es mit der Zunahme der Bevölkerung und der damit verbundenen Kompliziertheit der Beziehungen untereinander ein Regelwerk geschaffen werden musste dem sich alle Beteiligten unterwarfen im Sinne von gesellschaftlicher Gerechtigkeit.
Einige hielten sich eben nicht an die abgegebenen Versprechen und daher wurde es zwingend notwendig diese Vereinbarungen niederzuschreiben bzw. diese zu beurkunden, und zwar genau um diese schwarzen Schafe auf den Pfad der Tugend zurückzuführen.
Wenn sich alle an die getroffenen Vereinbarungen gehalten hätten, wäre eine Gerichtsbarkeit doch nicht erforderlich.
Sie unterstellen jedoch, dass sich das Rechtswesen ebenfalls aus Abgaben und der herrschenden Macht herleiten lässt.
Das die Macht das Recht benutzt oder auch beugt ist aber etwas anderes als dieser zuzuschreiben sie sei überhaupt für dessen Entstehung verantwortlich.
In einem bundesdeutschen Lexikon steht u.a. zum Begriff RECHT:
.. im objektiven Sinne die Gesamtheit aller Vorschriften (Rechtsnormen), die das Verhalten der Menschen und die Lebensverhältnisse in der staatlichen Gemeinschaft regeln (Rechtsordnung).
Soziologie: .. Summe von Normen, die über die sozialen Nomen hinaus das Zusammenleben der Menschen in bestimmte Regeln fasst und diese mit verbindlichen Sanktionen durchsetzen.
Aber in einem ostdeutschen Lexikon (Volkseigener Verlag Leipzig, 1957) fand ich folgendes unter dem Begriff RECHT:
im objektiven Sinne die Gesamtheit der den Willen der herrschenden Klasse ausdrückenden u. von der Staatsmacht festgesetzten oder sanktionierten Verhaltensregeln (Normen), deren Einhaltung und Anwendung durch die staatliche Zwangsgewalt (Gerichte usw.) gewährleistet wird, um die gesellschaftlichen Verhältnisse im Interesse der herrschenden Klasse in ihrer Gesamtheit zu festigen u. zu entwickeln. Es entstand als Folge des Zerfalls der Urgemeinschaft in antagonistische Klassen, verursacht durch das Aufkommen des Privateigentums, indem die besitzende Minderheit gegenüber der ausgebeuteten Mehrheit Regeln gab u. diese mit Gewalt durchsetzte...
Muss ich nach ihren Ausführungen der letzten Tage nun folgendes ableiten?
Das West-Lexikon verschleiert dogmatisch die wahren Ursachen und Zusammenhänge.
Das Ost-Lexikon deckt, trotz einiger hölzerner Begriffe, die wahren Hintergründe der allmächtigen Macht auf.
Wenn ich jetzt sage: Ich bin nur verwirrt wäre das sogar noch untertrieben.
Sie schreiben ja nicht einfach nur so etwas dahin.
in wachsender Sorge
nereus
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