- Irrtümer der Geselltheorie - 1.) der Kreislaufgedanke - R.Deutsch, 13.09.2002, 17:57
- Re: Kreislauf- und Atmungsgedanke - klasse Bild - Baldur der Ketzer, 13.09.2002, 18:38
- Negativer Zins - Burning_Heart, 13.09.2002, 19:43
- Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Ivan, 13.09.2002, 20:24
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Burning_Heart, 13.09.2002, 21:55
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Ivan, 13.09.2002, 23:18
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Burning_Heart, 14.09.2002, 01:35
- Das kann ich nicht nachvollziehen. - Ivan, 15.09.2002, 01:31
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Burning_Heart, 14.09.2002, 01:35
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Ivan, 13.09.2002, 23:18
- Re: Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Burning_Heart, 13.09.2002, 21:55
- Re: Negativer Zins und §7 und 11 us-insolvenzrecht....... - dr.seidel, 13.09.2002, 20:42
- Die 'Umlaufgebühr' ist kein 'Negativzins'. - Ivan, 13.09.2002, 20:24
- Re: Irrtümer der Geselltheorie - 1.) der Kreislaufgedanke - André, 13.09.2002, 20:07
- Re: Irrtümer der Geselltheorie - 1.) der Kreislaufgedanke - Oldy, 13.09.2002, 20:34
- Ihr scheint ja wahre Gesellgeldexperten zu sein! - Ivan, 13.09.2002, 20:34
- ???Assoziative Wirtschaftsräume??? - Ivan, 13.09.2002, 20:39
- Missverständnisse beseitigen klingt sehr gut! - Ivan, 13.09.2002, 21:03
- Warengeld / Kreditgeld / Debitorengeld - wasil, 13.09.2002, 21:45
- Universum. - Ivan, 14.09.2002, 00:23
- Re: Gesetz, Vertrag, Geld - dottore, 14.09.2002, 12:30
- Re: Gesetz, Vertrag, Geld - Bob, 14.09.2002, 14:02
- Re: Gesetz, Vertrag, Geld - dottore, 14.09.2002, 15:25
- Widerspruch:"Wirtschaft" hat nichts mit Recht zu tun, sond. mit Nahrung (Grimm) (owT) - Galiani, 14.09.2002, 14:57
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft (owT) - dottore, 14.09.2002, 15:27
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft - Ach so! - Galiani, 14.09.2002, 21:08
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft - Ach so! - dottore, 15.09.2002, 09:39
- OK! Keine 'Klauberei'! Wollte nur begriffliche Klarheit! Gruß (owT) - Galiani, 15.09.2002, 13:00
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft - Ach so! - dottore, 15.09.2002, 09:39
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft - Ach so! - Galiani, 14.09.2002, 21:08
- Stimmt! Ich esse auch immer, wenn ich in die Wirtschaft gehe! (owT) - ingobert, 15.09.2002, 10:03
- Re: Das ist Produktion, aber nicht Wirtschaft (owT) - dottore, 14.09.2002, 15:27
- Re: Gesetz, Vertrag, Geld - Bob, 14.09.2002, 14:02
Re: Gesetz, Vertrag, Geld
-->Hi,
dass ich nichts von Vergleichen ökonomischer Tatbestände und Abläufe mit medizinischen ("Kreislauf") oder biologischen ("Wachstum") oder numismatischen ("zwei Seiten einer Medaille") halte, ist bekannt.
Wirtschaften ist auch nicht mit Produzieren zu verwechseln. Jeder kann allein oder mit anderen zusammen produzieren, was er oder sie möchte(n), aber Wirtschaften ist ein Phänomen der Rechtssphäre, ob es uns passt oder nicht.
Was heißt: Wirtschaften ist ohne Gesetze und Verträge nicht vorstellbar. Auch die immer gern beschworene"Arbeitsteilung" ist nichts anderes als die Summe zusätzlich geschlossener Kontrakte (z.B. Lohnkontrakt).
Die Gesetze werden von wem auch immer gemacht und sind dann allgemein verbindlich, jedenfalls in einem betreffenden Gebiet (sog. Wirtschaftsraum). Verträge können zwischen natürlichen und juristischen Personen geschlossen werden.
Gesetze sind nach Erlass bzw. Inkrafttreten Zwang bzw. zu vollziehen oder zu vollstrecken, weil es sonst keine Gesetze (nichts"Gesetztes","fest Gesetztes") wären. Verträge kommen nur zu Stande, wenn sich die jeweiligen Vertragsparteien auf den Inhalt des Vertrages geeinigt haben, aus dem beide Seiten anschließend verpflichtet sind.
Verträge setzen ihrerseits Gesetze voraus, weil das Nichterfüllen durch eine Seite letztlich wiederum erzwungen werden bzw. zu Sanktionen führen muss, weil wirtschaftliche Verträge ohne Erfüllungsmöglichkeit bzw. Erfüllungserzwingungsmöglichkeit niemals zu Stande kämen.
Auch das Phänomen"Geld" kann sich diesem nicht entziehen. Es gibt kein Geld, das nicht unter die Sphäre Gesetz und Vertrag einzuordnen wäre. Es wäre dann so etwas wie ein Naturphänomen, das außerhalb des Wirtschaftens existierte oder abliefe.
Geld zielt zunächst immer auf etwas Zweites oder einen Zweiten. Dabei wird der Zweite allerdings nicht durch den Ersten definiert, sondern durch einen folgenden Dritten.
Geld, das nur für zwei Einzelne Geld wäre, ist nicht als Geld definierbar.
Selbst in einer gedanklich konstruierten Tauschwirtschaft (Gut gegen Gut), in der A ein Stück Vieh gegen ein Stück Metall eines B tauscht, muss mindestens ein C erscheinen, der seinerseits entweder das Vieh oder das Metall akzeptiert. Akzeptiert er beides nicht, kann weder aus Vieh noch aus Metall Geld werden.
Die privatwirtschaftliche Theorie des Geldes (Warengeld-Theorie) setzt also mindestens drei Einzelne voraus, die sich auf ein Gut als Geld verständigen müssen. Damit dies geschehen kann, müssen mindestens drei Verträge geschlossen werden (auch der Tausch ist ein Vertrag), in dem ein Gut konstant bleibt, um als Geld bezeichnet werden zu können.
A verkauft Vieh gegen Gold an B. A kauft gegen Gold von C Getreide. C kauft von B Vieh gegen Gold, usw. Damit scheint Gold zwar zu"kursieren". Tatsächlich dient es aber dazu, drei einzelne Verträge zu erfüllen und dies nur, weil A, B und C dies freiwillig vertraglich vereinbart haben.
Zum Wesen des Vertrages gehört nun nicht nur die Freiwilligkeit beim Abschluss (Beginn der Laufzeit des Vertrages), sondern auch die Notwendigkeit der Erfüllung (Ende der Laufzeit des Vertrages).
Verträge werden nicht als Verträge geschlossen und dann sich selbst überlassen. Verträge sind nur Verträge, wenn sie auf ihre Erfüllung zielen.
Damit sind wir automatisch in der Sphäre des Gesetzes, da es irgendetwas geben muss, dass zur Erfüllung des Vertrages zwingt.
Gesetze liessen sich theoretisch ebenfalls durch Verträge ersetzen. Dies würde aber bedeuten, dass in unserem Beispiel zunächst alle Beteiligten einen Vertrag (Vorvertrag!) darüber abschließen müssten, dass das, wogegen sie ihre Nicht-Gold-Güter tauschen eben Geld sei, also etwas, gegen das alle Tauschvorgänge Statt finden müssten.
Und dies nicht nur einmal, <font color="FF0000">sondern vor jedem einzelnen Vertrag.</font>
Die Vorstellung, es hätte einen Generalvertrag gegeben, in dem sämtliche, die sich am Wirtschaften beteiligen wollen, auf ein"Geld" (Gold oder etwas anderes) festgelegt hätten, ist - wie unschwer einzusehen - irrig.
Diesen Generalvertrag hat es weder jemals in concreto gegeben (er wird gern durch philosophische Hilfskonstruktionen wie"Gesellschaftsvertrag" o.ä. ersetzt) noch hätte er für alle gelten können, da laufend zusätzlich Wirtschaftende hinzukommen, die ihrerseits ebenfalls einen solchen Vertrag abschließen müssen und dies obendrein mit sämtlichen bereits mit entsprechenden Verträgen (Einigung auf"ein" Geld) Operierenden.
Im Grunde läuft die Vorstellung von Privatgeld darauf hinaus, dass vor jedem Tausch- oder Kaufkontrakt ein Vorvertrag darüber abgeschlossen werden müsste, der zum Inhalt hat, dass sich beide Vertragsparteien auf ein bestimmtes"Geld" als Kontrakterfüllungsmittel einigen, um danach den eigentlichen Tausch- oder Kaufkontrakt abzuschließen.
Damit hätten wir eine Duplizierung sämtlicher Verträge: Verträge über"Geld" in einer bestimmten Form als Kontrakterfüllungsmittel und dann noch einmal Verträge über die jeweiligen Güter gegen das vorher vertraglich vereinbarte Kontrakterfüllungsmittel.
Selbst wenn wir dies für möglich hielten, bleiben wir wieder beim Laufzeit-, Kündigungs- und Vertragserfüllungsproblem stecken.
Die Summe der Verträge, die etwas als"Geld" (= Kontrakterfüllungsmittel) beinhalten, lässt sich nicht als laufzeit- und kündigungsfrei konstruieren, da zu jedem Vertrag Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit gehören, ganz abgesehen davon, dass die Vertragslaufzeit spätestens mit dem Ende der physischen Existenz dessen, der diese Verträge (jeweils vor jedem einzelnen konkreten Kauf-und Tauschvertrag) abgeschlossen hatte, endet.
Hinzu kommen die bereits erwähnten zusätzlich in den Kreis der Wirtschaftenden Tretenden, die sich jeweils dem selben Procedere des Vorvertrages über"Geld" vor Vornahme jedes einzelnen Kauf- oder Tauschvertrages unterwerfen müssten.
Kurzum: Indem wir behaupten, es habe so etwas wie eine"allgemeine" oder"natürliche Einigung" auf ein bestimmtes"Geld (= Kontrakterfüllungsmittel) gegeben, konstruieren wir eine gänzlich irreale Welt des Wirtschaftens, da"Einigungen" dieser Art entweder Unsummen von Einzelverträgen wären oder eben keine Einigungen.
Einigungen lassen sich nicht vollstrecken, ebenso wenig wie"Konventionen" oder andere Psychologica, die beim Gold als"Geld", auf das sich alle"geeinigt" hätten, dann"Schönheit","Seltenheit" oder"Unzerstörbarkeit" wären.
Aus dieser Aporie kann nur etwas führen, das a) laufzeitfrei und b) für alle verbindlich ist. Dies wiederum kann nur ein Gesetz leisten. Gesetze sind im Gegensatz zu Verträgen open end und ihr Inhalt lässt sich einklagen bzw. vollstrecken.
"Geld", egal in welcher Form kann daher immmer nur als"legal tender" ("gesetzliches Zahlungsmittel") erscheinen, was als solches nichts über seine Praktikabilität, Plausibilität oder gar Funktionsweise und seine in ihm selbst eingebauten ökonomischen Folgewirkungen aussagt.
Der Vorteil eines Gutes als Geld ("Warengeld") liegt gegenüber der Festlegung eines Kredittitels als Geld in seiner Unverzinslichkeit. Der Nachteil von Freigeld gegenüber Güter- bzw. Kredittitelgeld besteht in seiner fehlenden gesetzlichen Festlegung als Geld, womit die Vollstreckbarkeit fehlt. Aus einer Freiwilligkeit lässt sich kein Zwang konstruieren.
Der Zwang (= Vertragserfüllung) ist aber für jegliches Wirtschaften konstitutiv, da Wirtschaften entweder als einklagbare und vollstreckbare Erfüllung von Kontrakten abläuft oder überhaupt nicht.
Was immer so gern als"Geldkreislauf" bezeichnet wird, ist demnach kein Geldkreislauf, als quasi ein sich"natürlich" ergebendes Weiterreichen (Zedieren) von Titeln, das beim Gesell-Geld mit Hilfe der Umlaufgebühr, also einer Art"Hilfsgesetz" beschleunigt werden soll.
Was wir in der Wirtschaft tatsächlich haben, ist eine Summe von einzelnen privatwirtschaftlichen Verträgen über Güter und Leistungen, die mit Hilfe eines gesetzlich festgelegten Erfüllungsmittels abgewickelt werden. <font color="FF0000">Erfüllungen kursieren nicht!</font>
Diese auf Erfüllung zielende Vertragsfreiheit ist durch keinen wie auch immer konstruierten Trick aus der Welt zu schaffen. Die Summe der Verträge, die geschlossen werden, ergibt sich aus der freien Entscheidung der einzelnen Vertragsteilnehmer. (Es sei denn, wir bewegen uns in Richtung auf jene Zwangswirtschaft, die auch Gesell zunächst vorschwebte, als er formulierte: "Alle Nachfrage wird zum Staatsmonopol erhoben.")
Einen privatwirtschaftlichen"Sammelvertrag" aller, die wirtschaften, über Geld hat es nie gegeben noch kann es ihn jemals geben, weil die Privaten das vertraglich vereinbarte Geld nicht als Geld in seiner es allein definierenden Funktion als Vertragserfüllungsmittel selbst erzwingen können, weil ihnen die dazu nötige Macht fehlt.
Privatwirtschaftliche Verträge über Güter und Leistungen lassen sich auch ohne Geld definieren (zeitgleicher Naturaltausch). Lauten sie auf Geld als Kontrakterfüllungsmittel sind sie darauf angewiesen, den Kontrakt per Erfüllung zum Abschluss zu bringen, was nicht auf dem Kontraktwege (also einen weiteren Kontrakt), sondern nur per Zwang, also letztlich dem Ausüben hoheitlicher (öffentlich-rechtlicher) Gewalt möglich ist, die sich im öffentlich-rechtlichen Geldmonopol manifestiert.
Zusammenfassung:
Ein Privatgeld setzt vor jeden Güterkontrakt einen Kontrakt darüber, in welchem"Geld" der Güterkontrakt erfüllt werden muss.
Diese Vor-Kontrakte werden durch Gesetz sozusagen als"Generalkontrakt" (= allgemein geltende Vorschrift) ersetzt (laufzeitfrei und via Geldmonopol vollstreckbar). Nur per Gesetz lässt sich also Geld als"einheitlich", d.h. für alle Kontrakte als deren Erfüllungsmittel geltend definieren.
Kreditgeld hat bereits bei seiner Entstehung einen Zwang zum Mehr eingebaut (die ZB-Steuer, getarnt als ZB-"Leitzins"). Diese Mehrerzwingungs-Stufe entfällt bei Warengeld, das dennoch nur Geld sein kann, wenn es öffentlich-rechtlich chartiert ist ("legal tender", ebenso wie Kreditgeld).
Freigeld fehlt sowohl die privatwirtschaftliche Kontrahierung, die etwas als"Geld" bestimmen würde noch die gesetzliche Chartierung als"Geld".
Kein wie auch immer konstruiertes Geld läuft"um". Geld ist und bleibt eine Schuld und damit eine Forderung. <font color="0000">Geld entsteht dabei immer als Passivum, nie als Aktivum.</font> Diese Schuld wird zuerst gesetzlich (chartal) definiert, indem die Instanz, die etwas zu Geld erklärt, es seinerseits abfordert bzw. abfordern kann.
Danach entstehen in privaten Kontrakten privatwirtschaftliche Forderungen auf Geld, das auch dann niemals von Kontrakt zu Kontrakt"umläuft", sondern jeweils als Forderung zediert wird, um dann zur Erfüllung der ersten Schuld, der von der öffentlich-rechtlichen Instanz vorab festgelegten ersten Forderung zu dienen.
Gruß!
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