- Staatl. Vermögensverlust durch vergammelnde Infrastruktur - Hasso, 05.06.2006, 11:51
- Ich finde es völlig in Ordnung, wenn unsere Gutmenschen Prioritäten setzen. - nasowas, 05.06.2006, 12:11
- Guter Punkt, nicht zu vergessen auch die riesigen zukünftigen - Albrecht, 05.06.2006, 12:37
- Re: Pensionszahlungen: keine Rückstellungen, da der Staat nicht bilanziert (o.Text) - - Elli -, 05.06.2006, 13:13
- Danke für den Hinweis, trotzdem müßte bei vorausschauendem - Albrecht, 05.06.2006, 13:43
- Re: Rückstellungen? - Zardoz, 05.06.2006, 14:11
- Re: Danke für den Hinweis, trotzdem müßte bei vorausschauendem - - Elli -, 05.06.2006, 14:28
- Danke für den Hinweis, trotzdem müßte bei vorausschauendem - Albrecht, 05.06.2006, 13:43
- Re: Pensionszahlungen: keine Rückstellungen, da der Staat nicht bilanziert (o.Text) - - Elli -, 05.06.2006, 13:13
- Re: Gammel-Republik und Rundum-Verfall des sog. Staatsvermögens - dottore, 05.06.2006, 14:24
- Re: Spezialfall Hamburg (ergänzende Korrektur) - dottore, 05.06.2006, 15:34
- Re: Herzlichen Dank! - Hasso, 05.06.2006, 19:08
- Re:.... und eine kleine Zusatzfrage..... - Hasso, 05.06.2006, 19:54
- Das mit der *Pro-Kopf-Verschuldung* ist offenkundiger Betrug, den der Michel - LenzHannover, 07.06.2006, 23:58
- Re: Herzlichen Dank! - Hasso, 05.06.2006, 19:08
- Re: Spezialfall Hamburg (ergänzende Korrektur) - dottore, 05.06.2006, 15:34
- Da hilft nur noch: Alles privatisieren,... - prinz_eisenherz, 05.06.2006, 15:41
- Re: Staatl. Vermögensverlust durch vergammelnde Infrastruktur - Eugippius, 05.06.2006, 17:40
- Re: Vermögensverlust ** Abgabe statt Steuer - Herbi, dem Bremser, 05.06.2006, 18:11
- Re: Staatl. Vermögensverlust durch vergammelnde Infrastruktur/ Differenz - - Elli -, 05.06.2006, 18:13
Re: Gammel-Republik und Rundum-Verfall des sog. Staatsvermögens
-->Hi Hasso,
die Beobachtungen sind zutreffend. Das Problem resultiert, wie @Elli schon angemerkt hat, aus der Tatsache, dass der Staat nicht bilanziert. Er aber dennoch Investitionen (z.B. Infrastruktur, inzwischen wurde der Begriff"Investitionen" stark erweitert und vermanscht, etwa um"Forschungssubventionen" u.ä., um den Art. 115 GG wenigstens noch in Ansätzen Genüge zu leisten) wie ein"normales Unternehmen" auch vornehmen darf.
Zunächst der
Artikel 115
[Kreditaufnahme, Grenzen]
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.
Nimmt ein Unternehmen Kredite auf, ergeben sich für dieses
1. Es muss über die Erlösseite (beim Staat die"Steuereinnahmen") die Zinsen (und eventuelle Tilgungen) auf den aufgenommenen Kredit hereinholen. Und:
2. Es muss auf demselben Weg die Abschreibungen verdienen (Staat als"Investor" dito, sonst wird die immer gleiche/selbe Infrastruktur immer wieder aufs Neue als zusätzliche Investition geführt, wiewohl es sich nur um die"Renovierung" der alten handelt).
Beides zusamen erfolgt in der Staatsrechnung nicht, d.h. es wird nur eine der beiden Kostenseiten berücksichtigt (oder eine Mixtur, jedenfalls nicht die volle Kostenbelastung berücksichtigt, die ein Unternehmen berücksichtigen muß, da es sonst, wie unschwer zu sehen, mit nicht abgeschriebenen oder zinslich nicht bedienten"Investitionen" in absehbarer Zeit untergeht; in der Regel mit einem Sachvermögen, das veraltet ist, den Ansprüchen des Marktes nicht mehr entspricht oder sich letztlich so auflöst, wie sich die staatliche"Infrastruktur" vor unseren Augen auflöst; z.B. sind ca. 80 bis 90 % dieser"Infrastruktur", speziell Straßen, öffentliche Gebäude, wie Schulen, und die Kanalisation ganz und gar marode und bedürften dringlich der"Erneuerung").
Der Staat verliert also in der Tat"Vermögen", worauf die Bundesbank in einem ihrer Monatsberichte deutlich hingewiesen hat. Auf Seite 31 des folgenden Links ist der Vermögensverfall deutlich dargestellt.
2004 lag das Netto-Vermögen, das noch vor einem Vierteljahrhundert bei gut 70 % des BIP gelegen hatte, inzwischen bei deutlich unter Null, und zwar bei ca. 15 % des BIP.
Rechnen wir das BIP mit ca. 2.200 Mrd Euro, so"fehlen" also bereits jetzt ca. 330 Mrd. Euro, d.h. dort sehen wir - genau wie vermutet - den Vermögensverlust, der letztlich wie eine zusätzliche Verschuldung"wirkt"; in einer Privatbilanz wäre das ein"Loch in der Aktivseite" (Verlust = aktiv verbucht), womit eine bilanzielle Unterdeckung deutlich wäre, da Passiva > Aktiva. (Von sonstigen Passiva des Staates sei hier abgesehen; der Staat befindet sich längst im Zustand der Insolvenz, die durch die Tatsache, dass er sich nach wie vor liquide halten kann, übertüncht wird. Das Beispiel des Staatstaates Hamburg sei hinzugefügt; lt. dessen Haushaltsrechnung sehen wir 19 Mrd Verschuldung in der Finanzrechnung, der aktiv ein Staatsvermögen von 9 Mrd gegenübersteht).
Bundesbank MB April 2005
Die Bundesbank geht in diesem Beitrag auf die sog."Goldene Regel" ein (S. 26). Sie besagt, dass"Staatsverschuldung dann hingenommen werden kann, wenn dies mit einer Erhöhung des Vermögens einhergeht und sich damit die staatliche Netto-Vermögensposition nicht verschlechtert".
Dass davon keinerlei Rede sein kann, ergibt sich aus dem Beitrag, wie erwähnt, von selbst.
Die Grafik auf Seite 30 erhellt den Sachverhalt zusätzlich. Die Brutto-Invstitionen haben - gemessen in BIP-% - ebenfalls laufend abgenommen, was logischerweise dazu führen musste, dass auch die Netto-Investitionen negativ geworden sind.
Der laufende jährliche Vermögensverlust ist mit ca. 50 Mrd Euro/Jahr zu niedrig angenommen (sorry). Nehmen wir - gerundet - den Zeitraum der letzten 10 Jahre dürfte der Netto-Vermögensverlust nicht nur doppelt so hoch gewesen sein. Schlimmer: Er beschleunigt sich! Zum einen sind"Infrastruktur"-Investitionen umso teurer, je länger sie vertagt werden (beschleunigter Verfall in der"Endphase" plus höhere Kosten für das betreffende Investment).
Kurzum: Was unter dem Generalbegriff"Staatsbankrott" zu verstehen ist, hat ganz genau auch jenen"zumeist übersehenen" Aspekt, auf den Du als Ingenieur (und demnach sachlich-nüchterner Zeitgenosse, der aufmerksam auch die"Realien" beobachtet) gestoßen bist. Der sog."öffentliche Sektor" der BRD wird sich nicht anders entwickeln als jener der ehem. DDR, wenn auch vermutlich etwas"langsamer".
Vielen Dank dafür, das Thema (im Forum früher schon ausführlichst diskutiert) wieder in Erinnerung gerufen zu haben + schönen Rest-Pfingst-Gruß!

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