- Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - Dr. Quandt, 13.03.2001, 11:20
- Re: Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - I_have_a_dream, 13.03.2001, 13:42
- Eine Anmerkung zur Logik - Stefan, 13.03.2001, 15:02
- Re: Eine Anmerkung zur Logik - Stefan, 13.03.2001, 15:32
- Karl (fiktiv) - SchlauFuchs, 13.03.2001, 15:20
- Re: Karl (fiktiv) - I_have_a_dream, 13.03.2001, 15:33
- Re: Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - Jochen, 13.03.2001, 16:03
- Re: Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - Oldy, 13.03.2001, 17:24
- Re: Warum wird unterschrieben, gesiegelt und Karolus Magnus ergo fiktiv? - dottore, 13.03.2001, 17:23
- Eine Anmerkung zur Logik - Stefan, 13.03.2001, 15:02
- Re: Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - R.Deutsch, 13.03.2001, 14:21
- Nu aber noch Mal, jetzt die Tauschwirtschaft durchdekliniert! Ponchos z.B. - dottore, 13.03.2001, 19:21
- Re: Nu aber noch Mal, jetzt die Tauschwirtschaft durchdekliniert! Ponchos z.B. - SchlauFuchs, 13.03.2001, 19:47
- Re: Können wir noch"zurück"? - Jochen, 13.03.2001, 20:30
- Re: Können wir noch"zurück"? - Ecki1, 14.03.2001, 10:15
- Re: Können wir noch"zurück"? - SchlauFuchs, 14.03.2001, 12:46
- Re: Können wir noch"zurück"? - Jochen, 13.03.2001, 20:30
- Re: Nu aber noch Mal, jetzt die Tauschwirtschaft durchdekliniert! Ponchos z.B. - SchlauFuchs, 13.03.2001, 19:47
- Nu aber noch Mal, jetzt die Tauschwirtschaft durchdekliniert! Ponchos z.B. - dottore, 13.03.2001, 19:21
- Re: Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw. - I_have_a_dream, 13.03.2001, 13:42
Warum wird unterschrieben und gesiegelt? z.B. Gold, Banknoten, Freigeld usw.
Guten Tag,
ich hatte eine längere Diskussion mit dottore, dessen Langfrist-Szenario mir nebenbei gesagt absolut einleuchtet. Die Defla entsteht immer überschuldungsbedingt; in Japan bereits gestartet mit fast 6 Bio Euro Staatsverschuldung und ca. 4 bis 5 Bio Euro"faule", recte: uneinbringlichen Krediten der Privatwirtschaft.
Danach kamen wir auf das Phänomen der Unterschrift bzw. der Siegelung in heutigen und früheren Kulturen. Der Bankierserbe Augustus siegelte bekanntlich mit seinem berühmten"Sphinx-Ring"; der fiktive Karl der Große, angeblich des Lesens, aber nicht des Schreibens kundig, weshalb er nur ein minimales"Vollziehungshäkchen" in sein aus Byzanz entlehntes"Kreuzmonogramm" machte, die Babylonier usw. siegelten mit Roll- bzw. Stempelsiegeln, heute zieren noch Unterschriften und Siegel die Banknoten der Buba, usw., usw.
Resultat der Diskussion hier kurz:
1. Niemand unterschreibt etwas, das n i c h t eine Verpflichtung bzw. die Bestätigung des Erlöschens einer Verpflichtung darstellt.
2. Daher ist alles, was unterschrieben bzw. gesiegelt wurde im Wirtschaftsleben entweder der Start einer einer Schuld bzw. das Ende derselben.
3. In einer Tauschwirtschaft wird nur unterschrieben, wenn bestimmte Eigenschaften zugesichert werden, was ebenfalls auf eine Schuld (Eventualverpflichtung) hinaus läuft. Ansonsten wir beim Tausch nichts unterschrieben bzw. gesiegelt.
4. Da beim Tausch nach in beidseitiger Zufriedenheit definitiv abgewickelten Vorgang nichts mehr"offen" bleibt, kann sich aus einer Tauschwirtschaft keinerlei wirtschaftliche Dynamik ergeben (das sog."Wachstum"). Das BIP besteht ausschließlich aus Konsum und kann nur durch Mehrkonsum bzw. durch zusätzliche Menschen wachsen.
5. Es gibt keine Möglichkeit, den Mehrkonsum (pro Kopf mit allerdings physischer Begrenzung -"ich kann nicht mehr als ein Steak pro Mahlzeit essen", usw.) zu messen, außer durch das physische Abmessen (Wiegen, Zählen) der verkonsumierten Mengen. Daher ist jede Statistik darüber ökonomisch sinnlos.
5. Investitionen, also Vorfinanzierungen sind in einer Tauschwirtschaft ausgeschlossen - es sei denn es werden außerhalb (!) der Tauschvorgänge zusätzliche Kreditkontrakte abgeschlossen, unterschrieben bzw. gesiegelt.
6."Geld", das immer unterschrieben bzw. gesiegelt ist, kann also nur in einer Kreditwirtschaft entstehen. Auch gesiegeltes Geld in Form von Goldmünzen zählt hierher. Die gesiegelten (geprägten) Goldmünzen können daher immer nur als Rückzahlung einer bereits entstandenen Verschuldung, bestehend aus einer bestimmten Menge an Edelmetall interpretiert werden.
7. Auch das sog."Freigeld" ist immer unterschrieben gewesen. Die Unterschriften besiegeln damit eine Schuld der Emittenten. Das Unterschreiben von Freigeld als eines"Tauschmittels" macht keinen Sinn (siehe oben). Es sei denn, es würde auf dem Schein verbrieft, dass es sich um ein Stück bedrucktes Papier handelt, was aber unmittelbar einleuchtet, wenn jemand nur den Schein selbst betrachtet.
8. Unterschrift, Brief und Siegel, verpflichten also immer den Emittenten zu etwas. Sogar bei Gold ist der Siegler (zumeist auch persönlich abgebildet, z.B."Kaiser-Porträt") dafür verantwortlich, dass die Goldmünze das darstellt, was sie ist (Feinheit, Gewicht usw.). Die allgemein bekannten bzw. einsehbaren Vorschriften darüber, aus was"Goldmünzen" zu bestehen haben, laufen durch die Siegelung (Prägung) quasi als Geschäftsbedingungen mit, die ihrerseits ebenfalls unterschieben sind, z.B. durch Aushang bzw. Veröffentlichung im Gesetzblatt. Es gibt keine Gold- oder Silbermünze, die nicht durch zeitlich vorangegangene Unterschrift, z.B. eines Herrschers, definiert ist. Vgl. dazu nur die berühmte Esslinger Reichsmünzverordnung von 1527, unterschrieben von Karl V.
9. Der Geldemittent selbst muss nicht leisten, es sei denn auf der Banknote steht der Passus von wegen"jederzeitiger Umtausch" in Edelmetall. Gibt er in einem Kreditgeldstandard Banknoten aus, dann verpflichtet er sich durch seine Unterschrift auch nicht zur Leistung durch sich selbst, sondern dazu, dass diese Banknote gemäß den ihrerseits bekannten bzw. veröffentlichten und unterschiebenen (Gesetzblatt!) Maßregelungen ausgegeben hat.
10. Die Maßregel beim Kreditgeld schreibt vor, was der Geldemittent zu beachten hat, wenn der Forderungen (Wechsel usw.) in Banknoten verwandelt. In diesem Fall eben die Leistung durch einen Dritten, Vierten usw. Insofern ist der Geldemittent vom Verbot der Schuldnerzession ausgenommen, was aber ebenfalls mit Unterschriften versehen im Gesetzblatt veröffentlicht sein muss.
11. Der Geldemittent reicht also heute - via Gesetz und Unterschriften - die Forderung an sich an die dadurch zur Leistung verpflichteten Einreicher von Schuldtiteln bei der Notenbank weiter.
Kurzum: Es sollte immer nach den Unterschriften bzw. Siegelungen gesucht werden. Sie klären sofort darüber auf, was Sache und Stand der Dinge ist. Werden wirtschaftlich relevante Tatbestände unterschrieben, kann es sich immer nur um eine klassische Kreditwirtschaft handeln, die ihrerseits durch die Erfüllung der gleich hohen Verbindlichkeiten und die ebenfalls feststehenden Fälligkeiten (terminlicher Druck zur Leistungserbringung bzw. -hergabe) vorangetrieben wird, also zu in Geldeinheiten messbare Steigerungen des BIP führen.
Was wir unter"Wirtschaften" verstehen, die über die reine Selbstversorgung (= Deckung der sog. Urschuld) hinaus reicht.
Vielleicht trägt dies zur weiteren Klärung der Dinge bei.
MfG
Qu.
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