- Zu neuen"Geld"-Beiträgen hier - dottore, 02.05.2004, 15:10
- das ist ein schwieriger Satz - Ricardo, 02.05.2004, 16:26
- Re: das ist ein schwieriger Satz - dottore, 02.05.2004, 16:54
- Re: das ist ein schwieriger Satz - Ricardo, 02.05.2004, 17:30
- Re: das ist ein schwieriger Satz - dottore, 02.05.2004, 18:37
- Re: das ist ein schwieriger Satz - Ricardo, 02.05.2004, 17:30
- Eine erfüllte Forderung - Burning_Heart, 02.05.2004, 17:06
- Re: Eine erfüllte Forderung - dottore, 02.05.2004, 17:28
- Re: Eine erfüllte Forderung - Burning_Heart, 03.05.2004, 06:12
- Re: Eine erfüllte Forderung - dottore, 02.05.2004, 17:28
- Re: das ist ein schwieriger Satz - dottore, 02.05.2004, 16:54
- Frage - spieler, 02.05.2004, 16:40
- Re: Sommer 2002 - wie damals mitgeteilt - Gruß (o.w.T.) (o.Text) - dottore, 02.05.2004, 17:07
- Ja ja, das Geld - aber halt - welches denn eigentlich? - MausS, 02.05.2004, 20:10
- das ist ein schwieriger Satz - Ricardo, 02.05.2004, 16:26
Zu neuen"Geld"-Beiträgen hier
-->Hi,
die Diskrepanzen über das was denn „Geld“ sei oder sein „müsse“, verblüfft mich immer aufs Neue.
Geld kann nur sein, was bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin Konsequenzen für denjenigen nach sich zieht, der es dann nicht übertragen kann. Geld, egal, woraus bestehend, das niemals fällig wird, ist a priori keins. Die Fälligkeit wiederum ist nur eine, wenn sie vor ihrem Eintritt bekannt ist.
Das Mindeste an Konsequenz ist der Ausschluss des Nichtlieferers, womit sich das Thema für ihn erledigt, da er - entsprechend ausgeschlossen oder „geächtet“ - nicht mehr zu weiteren Geschäften zugelassen wird (schon bei Wesel, Frühformen des Rechts nachzulesen).
Der Nichtlieferer kann auch sanktioniert werden, wobei diese Sanktionen in jedem Fall erzwungen werden müssen, da sie sonst keine wären - also Machtausübung (Vollstreckung) voraussetzt. Was zum bekannten Problem der Vorfinanzierung des Vollstreckers führt.
Dabei kann es sich
- entweder um „öffentlich-rechtliche“ Vollstreckung bei Nichtleistung von „öffentlich-rechtlichen“ Forderungen handeln (ex Steuergesetzen)
- oder um „öffentlich-rechtliche“ Vollstreckung bzw. Vollstreckungshilfe bei privaten Forderungen (ex Kontrakten).
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen (Tribute und Steuern als debts ex nihilo im Gegensatz zu privaten debts ex contractibus) haben historischen, theoretischen und bis heute aktuellen Vortritt, wie die Konkursrechte in toto belegen. Das jeweilige Machtsystem bedient sich stets als erster.
Nehmen wir Geld als physisch existenten Tauschgegegenstand, dann hat es pro Tauschpaar und -zeitpunkt einen anderen Wert (ausgedrückt in dem, was der Nicht-Geldhalter abzugeben bereit ist), ist also nicht als etwas für alle Verbindliches definierbar. Es ist unmöglich, es einem anderen aufzuzwingen, der es nicht haben will. Allen „Tauschmodellen“ fehlt der Standard, den wiederum nur das Machtsystem einrichten und für alle im Machtbereich verbindlich machen kann.
Ist es ein Tauschvermittler, dann bedarf es keiner physischen Ausgestaltung, da sich jedermann mit entsprechenden Notizen behelfen kann. Die Notiz läuft auf Guthaben bzw. Schulden in den betreffenden Waren hinaus, deren Abforderung bzw. Lieferung in sich selbst oder etwas anderem dafür im Voraus von den Tauschenden Bestimmtem wiederum Vollstreckung (zumindest Ächtung) voraussetzt, also grundsätzlich ebenfalls eine Macht-(oder zumindest „Sozialmacht“-)Struktur.
Die Vorstellung von einem „machtfreien“ Geld ist irrig. Auch Gold (siehe Brestels krause Gedanken) könnte nur per Ordre de Mufti wieder Geld, alias Steuerzahlungsmittel (STZM) und das Mittel werden, worin der Staat seinerseits die Zahlungen zu leisten hat (GZ). Alle „Privatgeld“-Vorstellungen sind in sich widersprüchlich, da sie das Machtsystem Staat, das darauf zur Sicherung seiner eigenen Existenz angewiesen ist, auszuklammern versuchen. Was solche „Privatgelder“ taugen, musste viele „Gläubige“ eben erst erleben.
Das Selbe gilt für Fiat Money (siehe den Maund’schen Beitrag, auf den hier verwiesen wurde): Dabei wird das STZM/GZ-Phänomen mit Kredit verwechselt. Jedem aber ist es unbenommen, in oder lautend auf STZM/GZ zu kreditieren. Dabei ist der „Zins“, den er abfordern kann, nichts als ein Aufschlag auf den ZB-Zins, also auf die STZM-Steuer.
Der mises.org-Beitrag über die Assignaten-Inflation geht ebenfalls am Kern vorbei: Die französischen Revolutionäre haben ein simples Staatspapiergeld geschaffen, bei dessen Ausgabe selbst keine Steuer anfiel (sie hätten sie sonst selbst bezahlen müssen). Sie haben die Assignaten zwar zu STZM und GZ erklärt: die Bürger konnten darin ihre Schulden dem Staat gegenüber tilgen und der Staat seine den Bürgern gegenüber. Da die Ausgabe ein Staatsmonopol geblieben war (Todesstrafe für „Fälscher“, alias Vermehrer, was nicht auf die Emittenten selbst durchschlug), haben sie dieses Monopol genutzt, um die - schon aus Zeitverzugsgründen zwischen Einzahlungen der einmal ausgegebenen Assignaten und Auszahlungen der Bürger in Form von Steuern an den Staat plus anschließend wieder die Auszahlung des Staates an die Bürger - unausweichlich sich öffnende Schere zwischen Assignaten, die man aufgrund von Steuerzahlungen zu erwarten hatte und Assignaten, die man selber schuldig war mit zusätzlich gedruckten Assignaten zu decken.
Dass die Assignaten auch noch einen 3-%-Zins trugen, der logischerweise mit zusätzlich gedruckten Assignaten bezahlt werden musste, ändert daran gar nichts, weshalb die Asignaten dann auch rundheraus zu STZM und GZ erklärt und schließlich - schon abgewertet - in „mandats“ gewechselt wurden mit den selben Eigenschaften.
Der allgemeine Preisstopp mit seinen bestens bekannten Folgen kommt in solchen Zeiten nur noch wie beiläufig daher (Robbespierre als „le maximum“). Dass Napoleon Gold zu GZ erklären konnte („and insisted“ - wie und womit wohl?) war nach seinem großen Goldraub in Italien kein Problem. Er musste auch nicht zum Staatspapier zurückkehren, da er sich - ohne je eine Anleihe aufnehmen zu müssen - bequem aus den besetzten Staaten per Kontributionen und Tributen finanzieren konnte, wie schon einmal dargestellt.
Die immer wieder aufgetischte Idee, dass „fiat money“ als „money“ verschwinden könnte, ist ohne Aussagekraft. Kredite (und nur über diese ist fiat money überhaupt definierbar) können und werden verschwinden, möglicherweise in unvorstellbarem Ausmaß. Mit dem ihnen zugrunde liegenden „money“, definiert als STZM/GZ in physischer Ausgestaltung hat das nichts zu tun.
Dieses kann zwar vorübergehend an Kaufkraft verlieren (wenn nicht nur mit „money“, sondern mit „credits“ nachgefragt wird). Da aber die „credits“ fällig werden und heute überdies „money“ auf „credits“ basiert, ist das entsprechend deflationäre Rückspiel nur eine Frage der Zeit. Dauerhaft kann STZM/GZ nur an Kaufkraft verlieren, wenn es netto - eben als Staatspapiergeld und ohne jegliche Fälligkeit - ausgegeben wird.
Davon könnte indes nur die Rede sein, wenn „the money stuff“ dauerhaft vermehrt würde, etwa durch Einzug aller Banknoten, die sämtlich Fälligkeit haben, und deren Ersatz durch (Scheide-)Münzen, die bekanntlich der Staat und nicht die ZB ausgibt. Oder durch laufzeitfreies Staatspapiergeld (nicht zu verwechseln mit fiat money!) selbst.
Beides verhindern derzeit (noch) die geltenden Geld-, Währungs- und ZB-Gesetze, die obendrein international verankert sind, jedenfalls im Euro-Raum.
Wer sich auf gutgemeinte und von gutmütigen Menschen verbreitete „Geld-Heilslehren“ verlässt, macht die Rechnung ohne den Wirt und sollte sich nicht wundern, wenn es herbe Enttäuschungen hagelt.
Noch zur sog. „Cash“-Position (Halten von GZ). Diese hat sich gegen Gold verbessert, gegen Silber knapp gehalten. Da Silber im Spike leicht geshortet werden konnte, hat sich die gesamte Position zu großer Zufriedenheit entwickelt.
Gruß!

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