- Real-EnzyklopÀdie (30): Der 'Zweck' des Geldes - dottore, 08.08.2002, 12:39
- NatĂŒrlich interessierts! Wie auch, aus welchem Loch des IMF 30 Mia $ spritzen! - BillyGoatGruff, 08.08.2002, 13:50
- Re: - dottore, 08.08.2002, 16:21
- Re: Real-EnzyklopÀdie (28): Der 'Zweck' des Geldes - Diogenes, 08.08.2002, 14:28
- Re: Real-EnzyklopÀdie (28): Der 'Zweck' des Geldes - dottore, 08.08.2002, 16:03
- Re: Real-EnzyklopÀdie (28): Der 'Zweck' des Geldes ** Interesse, und ob, - Herbi, dem Bremser, 08.08.2002, 15:25
- @dottore: Ich kann mich nicht zurĂŒckhalten. - Galiani, 08.08.2002, 16:11
- Galiani, wenn wir gedanklich einen Sprung in die Neuzeit wagen,... - Ghandi, 08.08.2002, 18:01
- Kontrakt: Auto gegen Auto?!(owt) - Ricardo, 08.08.2002, 18:07
- Regelfall fĂŒr arb.teil.s Wirtschaften? - gebe =1 Big-MĂ€c f. deine Klitsche ;-) (owT) - Ghandi, 08.08.2002, 19:24
- Re: Galiani, wenn wir gedanklich... Habe oben geantwortet (mL) - Galiani, 08.08.2002, 22:13
- Kontrakt: Auto gegen Auto?!(owt) - Ricardo, 08.08.2002, 18:07
- Re: So kann es nicht gewesen sein - André, 08.08.2002, 20:00
- Re: Ich kann mich nicht zurĂŒckhalten. Nur zu! - dottore, 08.08.2002, 21:01
- Galiani, wenn wir gedanklich einen Sprung in die Neuzeit wagen,... - Ghandi, 08.08.2002, 18:01
- Der 'Zweck' des Geldes - Ricardo, 08.08.2002, 17:16
- Re: Geld als 'non-legal-tender'? Milts spÀte Erkenntnis - dottore, 08.08.2002, 18:22
- Re: Geld als 'non-legal-tender'? Milts spÀte Erkenntnis - Ricardo, 08.08.2002, 19:04
- Re: Geld als 'non-legal-tender'? Milts spÀte Erkenntnis - dottore, 08.08.2002, 20:21
- Re: Geld als 'non-legal-tender'? Milts spÀte Erkenntnis - Ricardo, 08.08.2002, 19:04
- Re: Geld als 'non-legal-tender'? Milts spÀte Erkenntnis - dottore, 08.08.2002, 18:22
- Re: Real-EnzyklopÀdie (28): Der 'Zweck' des Geldes / Kurze Nachfrage - --- ELLI ---, 08.08.2002, 18:21
- Re: Real-EnzyklopÀdie (28): Der 'Zweck' des Geldes / Kurze Nachfrage - dottore, 08.08.2002, 18:47
- NatĂŒrlich interessierts! Wie auch, aus welchem Loch des IMF 30 Mia $ spritzen! - BillyGoatGruff, 08.08.2002, 13:50
Der 'Zweck' des Geldes
Hallo dottore,
so richtig Interessant ist das wirklich nicht.
Sicher ist der Zweck des Geldes in einer arbeitsteiligen Wirtschaft, eingegangene Kontrakte, die auf Geld lauten, auch in Geld zu erfĂŒllen.
Aber das ist nicht nur an sich zweifelsfrei, sondern auch zweifelsfei eine Tautologie. Was ist mit Kontrakten die nicht auf Geld lauten sondern auf GĂŒtern und was wird dann aus Deinem Beitrag? Nimm Kontrakte fĂŒr jedes beliebige Gut, HomogenitĂ€t vorausgesetzt! Und was ist dann mit dem Grad der Arbeitsteilung und der Anzahl der (GĂŒter-) Kontrakte? Offensichtlich besteht da eine Korrelation, eben wie schon von Milt bestĂ€tigt, siehe QuantitĂ€tstheorie!
GrĂŒsse
Ricardo
>Die Arbeitsteilung und ihre unbestreitbaren Vorteile werden seit Adam Smith (Wealth of Nations I, 1) leider immer nur unter dem Aspekt der Realwirtschaft gesehen. Dass jede Arbeitsteilung jedoch auf Kontrakten basiert, ist der entscheidende Punkt. Je stĂ€rker die Arbeitsteilung voran schreitet, desto mehr einzelne Kontrakte, erfĂŒllbar in Geld, mĂŒssen vereinbart werden.
>Der Zweck des Geldes ist nicht, die Arbeitsteilung voranzutreiben, sondern die sich dabei ergebenden immer tiefer gestaffelten und spezialisierteren ArbeitsvertrĂ€ge in Geld zu erfĂŒllen.
>Selbst, wenn Geld verschenkt wĂŒrde, ginge diesem Vorgang ein Schenkungsvertrag voraus, was sich schon daraus ergibt, dass der Schenker einen gesetzlich definierten RĂŒckgabe- bzw. RĂŒckzahlungsanspruch hat.
>Auch der augenscheinliche Vorgang, dass mit Geld etwas"eingetauscht" wird, setzt einen Tauschkontrakt, Klartext: Kaufvertrag voraus, den beiden Seiten erfĂŒllen mĂŒssen. Der Zweck des Geldes ist die ErfĂŒllung des Vertrages, nichts weiter.
>Dies gilt fĂŒr alle"Transaktionen" (Geldher- oder -weitergaben):
><font color="FF0000">Geld hat immer nur den Zweck, einen noch nicht erfĂŒllten Kontrakt zu erfĂŒllen. </font>
>Dies gilt selbstverstÀndlich nicht nur in der Waren-, sondern auch in der FinanzsphÀre (Aktien, Anleihen usw.).
>Es gibt nichts, was Geld als Geld bewirken könnte. Entweder es dient dazu, Kontrakte zu erfĂŒllen oder es ist nicht definierbar.
>SĂ€mtliche Vorstellungen, es gebe"zunĂ€chst mal" Geld und dann könne sich der Geld-Inhaber entscheiden, was er damit macht, ĂŒbersehen, dass jedes Geld ausschlieĂlich dazu dient, bereits existente, also noch nicht mit Geld bezahlte Kontrakte zu bedienen.
>Daraus resultiert u.a. der Irrtum mit der"LiquiditĂ€tsprĂ€mie" (Keynes usw.). SĂ€mtliche Kontrakte bedĂŒrfen zu ihrer ErfĂŒllung der LiquiditĂ€t. Werden sie nicht fristgerecht erfĂŒllt, erleidet derjenige, der auf sein Geld wartet, einen Verlust, die derjenige, der die LiquiditĂ€t hĂ€lt, nicht als Gewinn bzw."PrĂ€mie" verbuchen kann.
>Denn wĂ€re es so, wĂŒrde jeder, der LiquiditĂ€t hĂ€lt, eine Gutschrift in Form zusĂ€tzlicher LiquiditĂ€t erhalten, was erkennbar nicht der Fall ist.
>Geld ist also immer bereits"fĂ€llig", sobald es existiert. Dass die Fristenkongruenz dabei auseinander klafft, ist selbstverstĂ€ndlich und fĂŒhrt zu den bekannten"Zahlungskrisen", die in immer gröĂerer IntensitĂ€t auftreten.
>Geld kann natĂŒrlich auch vom Halter genutzt werden, um zusĂ€tzliche Kontrakte abzuschlieĂen und zu bezahlen. Damit sind aber die bereits offenen sonstige Kontrakte nicht erledigt, sondern weiter offen und werden"drĂŒckender" fĂŒr denjenigen, der aktuell Zahlung erwartet, aber nicht erhĂ€lt.
>Geld kann auch zusĂ€tzlich geschaffen werden, ob ĂŒber ZB oder Banken spielt keine Rolle. Aber es kann niemals netto geschaffen werden. An die ZB muss es ebenso zurĂŒck (womit es wieder verschwindet) wie an die Bank, womit auf Geld lautende Guthaben der Bank gegenĂŒber allen Inhabern von Geld ebenfalls wieder verschwinden.
>Es darf niemals der einzelne Inhaber von Geld mit allen Inhabern von Geld verwechselt werden. Diese Verwechslung ist der Grundirrtum aller ökonomischen Deutungsversuche.
>Sub summa sind sĂ€mtliche auf Geld lautenden Forderungen immer gleich hoch sĂ€mtlichen auf Geld lautenden Schulden. Saldiert ergibt sich immer Null. Geben alle ihr Geld an die Banken zurĂŒck bzw. gleichen alle ihr Soll gegenĂŒber den Banken aus, ergibt sich bei den Guthaben und Schulden zwangslĂ€ufig ein Saldo Null.
>Danach hĂ€tten die Banken sĂ€mtliches Bargeld, was sie dann nach Ablauf der ZB-Fristen an diese zurĂŒckreichen, womit sich der Saldo zwischen ZB und Banken ebenfalls auf komplett Null stellt.
>Nun wird gern zwischen Schuldgeld und Warengeld unterschieden.
>Das Schuldgeld besteht auch aus einer Sache, nÀmlich dem Papier, auf dem das Geld gedruckt ist. Wird etwas mit Geld bezahlt, also ein vorher zwingend bestehender Bezahlungsgrund existiert, geschieht zweierlei:
>Einmal wird das Eigentum an dem unverzinslichen Inhaberpapier (Banknote physisch) ĂŒbertragen. Die ist ein sachenrechtlicher Vorgang.
>Zum zweiten wird die auf dem Geldschein verbriefte Forderung, die auf die Herausgabe der dem Geldschein bei der ZB zu hinterlegenden Pfand (dieses heute wiederum ein Schuldtitel) zielt, zediert (abgetreten). Das ist ein schuldrechtlicher Vorgang.
>Dieses ist sofort einsichtig, wenn die Bank, die bei der ZB ein Pfand hinterlegt hat, um an ZB-Geld zu kommen, dieses Pfand gegen die RĂŒckgabe der Banknote wieder erhĂ€lt.
>Beim Warengeld ist es so:
>Derjenige, der eine Ware zu Geld erklÀrt, kann dies nur tun, indem er diese Ware gleichzeitig als eine Ware erklÀrt, die an ihn als Abgabe zu leisten ist. Niemand kann Geld zu Geld erklÀren, wenn er es nicht selbst akzeptiert und zwar, um mit dem Geld jene Forderungen, die er geltend macht (Abgaben), begleichen zu können.
>Es muss daher in diesem Fall immer zuerst ein Forderung aufgebaut werden (ex Besteuerungsrecht), bevor etwas zu dem erklÀrt werden kann, worin diese Forderung bezahlt oder getilgt werden kann.
>Auch dem Warengeld muss also immer eine Forderung vorausgehen, die mit Hilfe dieses (dinglichen) Geldes zum Verschwinden gebracht werden kann.
>Gibt es keine Forderung, kann es auch nichts geben, mit dessen Hilfe sie erfĂŒllt werden könnte.
>Geld, egal in welcher Form, hat also einzig und allein den Zweck, Forderungen zu erfĂŒllen.
>Der Staat hat kraft Machtmonopol des Recht, Forderungen aufzustellen und gleichzeitig des Recht, zu erklĂ€ren, worin diese Forderung erfĂŒllt werden soll (heute:"gesetzliches Zahlungsmittel"). Die Privaten haben sich dem zu unterwerfen, ob es ihnen passt oder nicht.
><font color="FF0000">Wollte jemand Privatgeld schaffen, mĂŒsste er zunĂ€chst eine Forderung in die Welt setzen, bevor er Privatgeld in die Welt setzen kann.</font>
>Die Schaffung von Geld als solchem, mit dem Zweck, damit sozusagen bei Null zu starten, um dann so etwas wie einen"Geldbestand" zu haben, mit dem"gearbeitet" werden könnte, ist ganz und gar unmöglich.
>Entweder das private Geld mĂŒsste dann zur Begleichung bereits bestehender Forderungen (privater und öffentlicher) verwendet werden, fĂŒr die aber bereits vorher etwas zu Geld erklĂ€rt sein muss, in dem sie beglichen werden können. Eine Forderung, die auf nichts lautet, kann es per definitionem nicht geben.
>Das worauf die Forderung lautet, ist Geld, wobei es keine Rolle spielt, ob das Geld stoffwerthaltig ist oder nicht.
>Oder der private Geldschöpfer ist in der Lage, eine Forderung gegenĂŒber anderen aus dem Hut zu zaubern. Das kann aber ein Privater nicht, weil er niemals Forderungen aus dem Nichts schaffen kann, was nur dem Staat bzw. der Macht vorbehalten ist.
>Womit sich der Kreis schlieĂt: Geld setzt immer Forderungen voraus, und sein Zweck ist es, diese Forderungen zu erfĂŒllen. Alle privaten Forderungen resultieren aus VertrĂ€gen, die abgeschlossen sein mĂŒssen, weil sonst nicht gefordert werden kann (weder Waren oder Leistungen auf der einen noch Geld auf der anderen Seite).
>Der Zweck des Geldes im"alltĂ€glichen GeschĂ€ft" ist dabei, mit Hilfe von Zession (!) desselben diese VertrĂ€ge zu erfĂŒllen. Damit lassen sich sĂ€mtliche privaten VertrĂ€ge erledigen.
>Was jedoch immer offen bleibt, ist die Forderung desjenigen (Staat, Macht), die nicht auf Kontrakt beruht. Es gibt keinen Vertrag, der zwischen SteuerbĂŒrger und Staat abgeschlossen wĂ€re und der sich auf eine konkrete Leistung und eine konkrete Gegenleistung bezieht, was private VertrĂ€ge immer vorsehen.
>Der Zweck des Geldes bezogen auf das VerhĂ€ltnis zwischen Staat und BĂŒrger, besteht ausschlieĂlich darin, die vom Staat kraft Staatsmacht in die Welt gesetzte Forderung, nĂ€mlich die auf Entrichtung von Abgaben zu erfĂŒllen.
>Das Geld ist durchaus ein"Geschöpf der Rechtsordnung" (Knapp), aber es handelt sich dabei nicht um eine privatrechtliche Rechtsordnung, sondern um eine öffentlich-rechtliche. Der Kern jedes öffentlichen Rechts ist das Machtmonopol, aus diesem abgeleitet das Steuer- und Abgabenmonopol und aus diesem abgeleitet das Geldmonopol.
>Der Zweck des Geldes war und ist also, diese drei Ur-Monopole der Macht, zu erhalten.
><font color="FF0000">Man kann es also drehen und wenden wie man will: Geld ist niemals ein Aktivum, es ist auch nicht"neutral", sondern stets, sowohl in Waren- als auch Schuldgeldsystemen ein Passivum.</font>
>Geld kann fĂŒr einzelne einen Zweck haben (Wertaufbewahrung), aber niemals fĂŒr alle. Denn wĂŒrden es alle aufbewahren, wĂŒrden sĂ€mtliche auf Geld lautenden Forderungen kollabieren. Geld kann auch kein"Tauschmittel" sein, da es nicht als mehr oder minder stoffwerthaltige Sache getauscht, sondern als Schuldtitel zediert wird.
>Sobald Geld erscheint, ist es jemand schuldig. Zwischen dem Zeitpunkt des Erscheinens von Geld und dem Zeitpunkt seiner RĂŒckkehr zum Geld-Emittenten verstreicht zwangslĂ€ufig Zeit, da das Geld nicht gleichzeitig emittiert und wieder zurĂŒck beordert werden kann.
>In diesem Zeitraum findet alles Statt, was private TĂ€tigkeit ausmacht. Doch selbst das groĂartigste private Treiben kann nicht darĂŒber hinweg tĂ€uschen, dass jedes Geld letztlich an den Emittenten zurĂŒck kehren muss. In den modernen Schuldgeldsystemen muss nicht nur dieses Geld an den Emittenten zurĂŒck, sondern es muss noch zusĂ€tzliches, nicht von den Privaten erstellbares Geld an den Emittenten zurĂŒck (Notenbank-"Zins").
>Keine ZB der Welt lĂ€sst sich mit Buchgeldforderungen gegenĂŒber Banken oder Privaten abspeisen! Keine ZB der Welt hĂ€lt entsprechende Forderungen in ihrer Bilanz. Was die ZB als"Forderungen" gegenĂŒber Kreditinstituten hĂ€lt (siehe Buba, Position 5 der Aktivseite) sind"Forderungen aus geldpolitischen Operationen", deren Mechanismus hier bereits lang und breit erklĂ€rt wurde.
>Einen Zweck des Geldes betreffend die ZB gibt es nur als Zweck, der ZB, im Rahmen der ĂŒblichen Prolongationen das von ihr geschaffene Geld zurĂŒckzureichen und sich bei ihr jenes Geld zusĂ€tzlich zu beschaffen, das von ihr aufgrund der"geldpolitischen Operationen" gefordert wird.
>Dass eine Ware (Sache), aus der das Geld besteht, gemessen in anderen Sachen einen"Wert" haben kann, ist unerheblich. Dann haben wir einen Zweck der Sache selbst, der sich in nichts von den Zwecken anderer Waren oder Leistungen unterscheidet: entweder sie werden als einem Zwecke dienlich anerkannt oder nicht.
>Aus ihrem relativen Zweck als Sache lÀsst sich kein absoluter Zweck als Geld ableiten.
>GruĂ!
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