- Zur Verständigung: Was ich zusammenfassend gegen die"Machttheorie" einwende - Galiani, 03.12.2003, 15:21
- Habe erst jetzt Dottore's 9-Punkte-Schema gesehen. Dazu folgendes: - Galiani, 03.12.2003, 19:42
- Re: Ist nichts mehr zu zedieren - Game over! - dottore, 04.12.2003, 12:45
- Re: Abgabenleistende - Tassie Devil, 05.12.2003, 00:46
- Warum immer diese grundlose Behauptung? - JN++, 05.12.2003, 09:37
- Re: Warum immer diese grundlose Behauptung? Hoppla @JN++ - Popeye, 05.12.2003, 10:17
- ich versuchs mal... - chiron, 05.12.2003, 10:54
- Gewißheit - JN++, 05.12.2003, 14:16
- ich versuchs mal... - chiron, 05.12.2003, 10:54
- Re: Das ist eine philosophische Frage.... - Theo Stuss, 05.12.2003, 11:03
- Re: Das ist eine philosophische Frage.... - sensortimecom, 05.12.2003, 11:24
- Re: Das ist eine philosophische Frage.... - Theo Stuss, 05.12.2003, 12:26
- Es ist genug für alle da! - chiron, 05.12.2003, 17:29
- Das war Mahatma Ghandi - sensortimecom, 05.12.2003, 18:12
- Re: Das war Mahatma Ghandi / Beispiel Weizen - marsch, 05.12.2003, 19:04
- Das war Mahatma Ghandi - sensortimecom, 05.12.2003, 18:12
- Es ist genug für alle da! - chiron, 05.12.2003, 17:29
- Re: Das ist eine philosophische Frage.... - Theo Stuss, 05.12.2003, 12:26
- Philosophische Frage? - FOX-NEWS, 05.12.2003, 11:26
- Re: Philosophische Frage? - Theo Stuss, 05.12.2003, 12:03
- Eine Frage des Blickwinkels - chiron, 05.12.2003, 17:25
- Re: Eine Frage des Blickwinkels - Toni, 05.12.2003, 17:48
- Re: Eine Frage des Blickwinkels - chiron, 05.12.2003, 18:27
- Re: Eine Frage des Blickwinkels - Toni, 05.12.2003, 22:22
- Re: Eine Frage des Blickwinkels - chiron, 05.12.2003, 18:27
- Re: Eine Frage des Blickwinkels - Toni, 05.12.2003, 17:48
- Re: Staat als Prolongationsveranstaltung für den bewaffneten Zwang - dottore, 06.12.2003, 15:37
- Eine Frage des Blickwinkels - chiron, 05.12.2003, 17:25
- Re: Philosophische Frage? - Theo Stuss, 05.12.2003, 12:03
- Re: Schlag nach bei Rousseau! - dottore, 06.12.2003, 15:06
- Ja, noch Fragen. - Zardoz, 06.12.2003, 15:16
- Re: Rousseau und das Ende ALLER Staatlichkeit - dottore, 06.12.2003, 17:46
- Ja, noch Fragen. - Zardoz, 06.12.2003, 15:16
- Re: Das ist eine philosophische Frage....Reden wir von Fakten…. - Popeye, 06.12.2003, 16:42
- Re: Das ist eine philosophische Frage....Reden wir von Fakten…. - Euklid, 06.12.2003, 16:49
- Re:.Reden wir von Fakten / Staat - Gemeinwesen - Student, 06.12.2003, 17:05
- Re:.Reden wir von Fakten / Staat - Gemeinwesen - Popeye, 06.12.2003, 17:49
- Re: Dazu das gotländische Recht - extrem interessant! - dottore, 06.12.2003, 18:38
- Re:. Staat - Gemeinwesen - Recht - Uwe, 06.12.2003, 18:58
- Re:. Staat - Gemeinwesen - Recht - Popeye, 06.12.2003, 19:37
- Re:.Reden wir von Fakten / Staat - Gemeinwesen - Student, 06.12.2003, 19:09
- Re:.Reden wir von Fakten / Staat - Gemeinwesen - Popeye, 06.12.2003, 17:49
- Re: Das ist eine philosophische Frage.... - sensortimecom, 05.12.2003, 11:24
- Re: Warum immer diese grundlose Behauptung? - CRASH_GURU, 05.12.2003, 11:45
- Danke für das Feedback - JN++, 05.12.2003, 12:41
- Natur des Menschen, Gut und Böse, Zwang und Freiheit, Artgerechte Haltung - beni, 05.12.2003, 16:07
- Re: Warum immer diese grundlose Behauptung? Hoppla @JN++ - Popeye, 05.12.2003, 10:17
- Re: Ist nichts mehr zu zedieren - Game over! - dottore, 04.12.2003, 12:45
- Habe erst jetzt Dottore's 9-Punkte-Schema gesehen. Dazu folgendes: - Galiani, 03.12.2003, 19:42
Re: Dazu das gotländische Recht - extrem interessant!
-->Hi,
zur Ergänzung von diesem hier:
>Das dominierende Prinzipien dieser vorstaatlichen Gemeinschaften waren"Egalität und Reziprozität". Wichtige Entscheidungen wurden einstimmig getroffen. (wiederholte Buchempfehlung zu diesem Themenkomplex: Uwe Wesel, Frühformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften). Selbstverständlich gab es gesetzesähnliche Regeln, aber eigentlich ausschließlich im Bereich des"Strafrechts" - also bei Mord und Totschlag. Dieses Recht war überwiegend nicht auf die"Bestrafung" des Täters, sondern auf die Wiedergutmachung/Entschädigung des Opfers bzw. der Hinterbliebenen gerichtet.
... darf ich (neben den bekannten Gesetzen dazu, wie lex salica, usw. usw.,) auf das wenig bekannte Guta-Lagh, der Recht der Insel Gotland verweisen. Dieses hat in den ersten Kapiteln ein Kirchen- und Königsrecht (später hinzugefügt, da Gotland keine König hatte und keinem unterworfen war).
Das Kernrecht ist vollständig nach Egalität und Reziprozität aufgebaut - es handelt sich um ein klassisches Wiedergutmachungsrecht (Vergewaltigung 12 Mark Silber, Zehe abhacken 2 Mark, Entmannung 6 Mark, bei beiden Hoden 12 Mark, Tötung eines Goten 12 Mark GOLD, usw.).
Das Ganze könnte als"staatsfreies" Gesetz Modellcharakter haben, wäre da nicht die Standardisierung der Strafen nach Silber und Gold in Feinheit und Gewicht - was wiederum entsprechende"Vorläufer" der Staatlichkeit voraussetzt, eben jene, wo die Goten ihr Silber und Gold als SOLD eingeholt hatten.
Das gotländische Recht ist natürlich kein explizites"Naturrecht" im eigentlichen Sinne, aber es zeigt doch, dass es bei Egalität & Reziprozität um etwas"Natürliches" handelt, d.h. man versucht, irgendwie in den Zustand ex ante zurückzukehren, der so war, wie er war (Zehe dran, Mann lebendig).
Ich denke, die Beobachtung des Menschen (eben war's noch da, jetzt ist es weg, also sucht er nach der Ursache oder dem Verursacher) spielt da ein Rolle.
Das gotländische Recht ist überhaupt eine Fundgrube für den Übergang vom Sich-Zusammenwuseln von Gleichen und Freien, was gänzlich kostenfrei geschehen kann und das Vorfinanzierungsproblem des etablierten Staates ausschaltet, nachdem ein Mal die"Preistabelle" steht zum üblichen Recht mit Kauf, Eigentum usw.
Zum Beispiel unterliegt der Verkauf von immobilem Eigentum, also der ökonomischen Basis der Einzelnen, extremen Einschränkungen: Es muss nämlich von Familien-Mitglieder gekauft werden (womit sich das Problem also in der Familie halten lässt).
Aber auch das schönste Recht der Reziprozität fliegt um die Ohren! Nämlich just dann, wenn die reziproke Leistung vererbt wird (cap. XIV). Da gibt es dann kein Entrinnen und es muss vollstreckt werden.
Hier haben wir also einen absoluten Knackpunkt der ganzen Chose: Es kommen auf einen Menschen SCHULDEN zu, für die er in keiner Weise etwas kann (er ist das erbende Kind) und die er auch nicht kontrahiert hat (Kontraktschulden sind bestens geregelt, nebenbei).
Damit schließt sich also der Kreis: Es entstehen Forderungen, ex nihilo in dem Sinne (wir hatten das jüngst diskutiert, Abgabenschulden ex nihilo und letztlich Urschuld-Bewältigung des Abgabenforderers, danke nochmals!), dass jemand zur Gegenleistung gezwungen wird und gezwungen werden muss, der selbst nichts mit der Leistung zu tun hat (Leistung hier: Straftat, man störe sich nicht daran, bitte).
Was wiederum zur Exekutions-Problematik führt, daneben zur Entschuldungs-Problematik (Religion, die Kirche ist dann nicht weit, mit ihrem Zehnten, die quasi das Inkasso auf sich zieht, indem sie Entschuldung behaupet), und damit wieder in der (Vor-)finanzierungsproblematik stecken bleiben muss. Es geht halt nciht anders: Entweder es wird alles vergeben (egal, worin das Motiv des Handelnden zu suchen ist) oder es kommt über kurz oder lang zur unausweichlichen Katastrophe.
Für mich ein weiterer Meilenstein in der immer flüssiger werdenden Macht- und Gewalt-Debatte.
Quelle:
Schildner, Guta-Lagh. Das ist: Der Insel Gothland altes Rechtsbuch, Greifswald 1818.
Gruß!

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