- Quelle gesucht - Zandow, 01.10.2003, 19:18
- Re: Quelle gesucht - Popeye, 01.10.2003, 19:32
- Re: Quelle gesucht - Zandow, 01.10.2003, 19:41
- Re: Quelle gesucht - Popeye, 01.10.2003, 20:00
- Re: Quelle gesucht - dottore, 01.10.2003, 22:20
- Re: Quelle gesucht - Manoman....@dottore - Popeye, 02.10.2003, 01:16
- Re: Quelle gesucht - Popeye, 02.10.2003, 11:47
- Re: All money is debt - dottore, 02.10.2003, 14:12
- Re: All money is debt - semantische Probleme? - Popeye, 02.10.2003, 15:51
- Re: All money is debt - semantische Probleme? - Tassie Devil, 02.10.2003, 17:54
- Hallo, @TD - Popeye, 02.10.2003, 18:19
- Re: Hallo, @popeye - Tassie Devil, 02.10.2003, 19:23
- Re: Hallo, @popeye - Popeye, 02.10.2003, 19:39
- Re: Hallo, @popeye... will nicht verwirren,... - Uwe, 02.10.2003, 19:53
- Re: Hallo, @popeye... will nicht verwirren,... - Popeye, 02.10.2003, 20:00
- Re: Hallo, @popeye... will nicht verwirren,... - Uwe und Popeye - nereus, 02.10.2003, 20:10
- Re: Hallo, @popeye... will nicht verwirren,... - Uwe, 02.10.2003, 19:53
- Re: Hallo, @popeye - Popeye, 02.10.2003, 19:39
- Re: Hallo, @popeye - Tassie Devil, 02.10.2003, 19:23
- Re: Der"Zins" ist eine ChimÀre - dottore, 02.10.2003, 21:13
- Re: Apples and pears - Tassie Devil, 02.10.2003, 22:55
- Hallo, @TD - Popeye, 02.10.2003, 18:19
- Re: Nein - dottore, 02.10.2003, 20:52
- Re: Nein - Popeye, 02.10.2003, 21:27
- Re: All money is debt - semantische Probleme? - Tassie Devil, 02.10.2003, 17:54
- Re: All money is debt - semantische Probleme? - Popeye, 02.10.2003, 15:51
- Re: All money is debt - dottore, 02.10.2003, 14:12
- Die Sache dröselt sich so langsam auf - Zandow, 02.10.2003, 12:03
- Re: Die Sache dröselt sich so langsam auf - dottore, 02.10.2003, 14:29
- VIELEN DANK! Kompliziert aber erhellend! Gibt es das mal gedruckt? - owT - McShorty, 02.10.2003, 14:36
- Re: Quelle gesucht - dottore, 01.10.2003, 22:20
- Re: Quelle gesucht - Popeye, 01.10.2003, 20:00
- Re: Quelle gesucht - Zandow, 01.10.2003, 19:41
- Re: Quelle gesucht - Popeye, 01.10.2003, 19:32
Re: Quelle gesucht
-->>Hallo, Zandow,
>weder weiĂ ich wer Herr Oswald ist, noch was er geschrieben hat.
Jemand aus Luzern, der mir ein wichtiges Ms. hat zukommen lassen:"Zeit - Krieg - Wert oder: Der Umgang der Politischen Ă-konomie mit dem UnĂŒbersteigbaren". Falls ihn jemand kontaktieren möchte: Er ist telefonisch erreichbar, nimmt allerdings leider an den Forumsdiskussionen nicht teil.
>Ebensowenig weiĂ ich was EZ&G ist.
"Eigentum, Zins & Geld" (HS).
>Den Ansatz von Heinsohn/Steiger halte ich fĂŒr falsch.
>Warum weshalb wieso - Du findest endlose Kommentare zu diesem Thema hier im Forums-Archiv. Einfach mal schauen was der Suchbegriff H/S (oder 'Heinsohn') so alles produziert.
Ich teile diese EinschĂ€tzung inzwischen und darf dazu aus einem noch nicht prĂ€sentierten und nicht geprĂŒften Ms. meinerseits zitieren:
Eigentumstheorie vs. Machttheorie des Wirtschaftens
Die Eigentumstheorie des Wirtschaftens (Heinsohn/Steiger 2002 a und b) engt den Zeitraum fĂŒr die Entstehung dessen, was als âWirtschaftenâ bezeichnet wird, auf relativ kurze ârevolutionĂ€reâ Phasen ein.
Dabei kommen im Wesentlichen die Zeit der GrĂŒndung der antiken poleis und als Variante dazu das antike Rom (âRoma quadrataâ) in Frage, möglicherweise auch spĂ€tere Zeitabschnitte in anderen Gebieten.
Bevor untersucht werden soll, in welcher Form diese âRevolutionâ historisch abgelaufen sein mag, darf ich einige kritische Anmerkungen an der Eigentumstheorie (ET) selbst anbringen (die Seitenabgaben beziehen sich jeweils auf Heinsohn/Steiger 2002 b.
Die ET beginnt mit dem bekannten Ansatz, dass Eigentum, Zins und Geld sozusagen uno actu bzw. mit unbedeutsamer zeitlicher Verzögerung entstehen.
ZunĂ€chst haben wir den EigentĂŒmer A, der mit folgender Bilanz startet:
Aktiv: Eigentum (= Vermögen). Passiv: Kapital (= uneingeschrĂ€nkte VerfĂŒgungsgewalt ĂŒber das Vermögen). Bewertet werden kann noch nichts, da es noch kein Geld oder Ă€hnliches gibt, das als Wertmesser dienen könnte.
Dieser EigentĂŒmer A belastet nun sein Eigentum und schafft damit Titel, die im Nostro liegen, also Ă€hnlich einer EigentĂŒmergrundschuld, die der EigentĂŒmer selbst verwahrt oder einem Solawechsel, der beim EigentĂŒmer bleibt, also nicht an einen anderen weiter gereicht wird. Die Titel tragen keinen Zinssatz, sondern sind einfach nur in beliebiger StĂŒckelung vorhanden.
Nehmen wir an, das Eigentum wird mit 1000 Titeln belastet, wobei dann jeder Titel 1/1000 des Eigentums reprÀsentiert, ist das Eigentum ausgepreist und die Bilanz sieht dann so aus:
Aktiv: Eigentum 1000, Titel 1000. Passiv: Kapital 1000, Gegenbuchung der Titel 1000.
WĂŒrden die 1000 Titel wieder vernichtet, verschwĂ€nde auch sofort wieder die passive Gegenbuchung. Die Gegenbuchung ist kein Kapital, auch keine Verbindlichkeit, RĂŒckstellung, RĂŒcklage o. Ă€.. Sie wird der Einfachheit halber als Gewinn bezeichnet, den der EigentĂŒmer jederzeit an sich selbst ausschĂŒtten könnte, indem er die Titel an sich selbst auskehrt, um sie anschlieĂend als auf das gerichtet, was er ohnehin bereits hat, nĂ€mlich sein Eigentum zu behalten oder zu vernichtet (rechte Tasche-linke-Tasche-PhĂ€nomen).
Die 1000 Titel aktiv stehen nun aber als âGeldâ zur VerfĂŒgung, das genau die geforderte Bedingung fĂŒr Geld erfĂŒllt, nĂ€mlich durch Eigentum gedeckt zu sein (âEinlösungsversprechen mit Eigentumâ, 9). Der EigentĂŒmer kann nach ihrer Verfertigung als Sachen (Tontafeln, PapyrusblĂ€tter) diese 1000 Titel âin einem Kreditkontraktâ abgeben und damit eine Schuld gegen sich selbst bzw. sein Eigentum, das diese Schuld deckt, schaffen.
Dies geschieht nun nicht netto, was nur der Fall wĂ€re, wenn der EigentĂŒmer seine Titel verschenken wĂŒrde, also bewusst einen Verlust, d.h. die Abgabe seines Eigentums herbei fĂŒhren wollte. Dann hĂ€tte der Beschenkte die Möglichkeit, dem EigentĂŒmer die Titel zu prĂ€sentieren und sich bei ihm dessen Eigentum gegen Vorlage der Titel abzuholen.
Dann hĂ€tte der EigentĂŒmer nach der Schenkung der Titel wieder diese Bilanz:
Aktiv: Eigentum 1000. Passiv: Kapital 1000.
Und nach PrÀsentation der Titel diese Bilanz:
Aktiv: Eigentum 1000. Verlust 1000. Passiv: Kapital 1000. FĂ€llige Forderung 1000.
Sowie nach Abforderung des Eigentums mit Hilfe der darauf gezogenen Titel:
Aktiv: Verlust 1000. Passiv: Kapital 1000. Womit nach weiterer Saldierung des Verlustes mit dem Kapital die Bilanz bei aktiv und passiv null aus dem Rennen geht.
Nun werden die Titel aber nicht verschenkt, sondern sie werden zediert.
Die Weitergabe (Zession) der Sola-Titel (âGeldâ) geschieht in Form eines Kreditkontraktes wie von Heinsohn/Steiger beschrieben (57 f.):
Wir haben zunĂ€chst zweifelsfrei âNotenâ, die âschuldkontraktlose - also nicht kreditĂ€re - Verpflichtungen aus... Eigentum sind.â Diese Noten werden an den im Kreditkontrakt entstehenden Schuldner weiter gegeben und zwar in der ErfĂŒllung dieses den Kredit ĂŒberhaupt erst schaffenden (nicht etwa erlöschenden) Kontraktes, wobei selbstverstĂ€ndlich der Schuldner uno actu seinerseits Eigentum als Sicherheit stellen muss:
âIn Kreditkontrakten mĂŒssen also GlĂ€ubiger und Schuldner EigentĂŒmer sein.â
Nun tritt im HS-Modell, das den Zins erklĂ€ren soll, âin einem Kreditkontrakt... ein temporĂ€rer Verlust an EigentumsprĂ€mie aufâ (9).
Daraus folgt dann logischerweise (58):
âWĂ€hrend des Geldnoten schaffenden Kreditkontrakts verliert mithin auch der Schuldner ganz unvermeidlich EigentumsprĂ€mie.â
Diese PrĂ€mie, die ânur unbelastetes Eigentum abwirftâ (57), verlieren also beide, GlĂ€ubiger und Schuldner, vorausgesetzt das jeweilige Eigentum entspricht sich. Davon aber ist auszugehen, da der GlĂ€ubiger die Zession von Titeln, die auf sein Eigentum zielen, nicht gegen Titel zediert, die weniger werthaltig sind als die eigenen.
AuĂerdem könnte der Schuldner, der ja ebenfalls Eigentum gegen Verlust seiner EigentumsprĂ€mie belastet, seinerseits eigenes Geld schaffen, indem er wie sein GlĂ€ubiger vorgeht und die Titel, die er auf sein unbelastetes Eigentum zieht, nicht per Kreditkontrakt mit einem anderen Schuldner zu âGeldâ erklĂ€rt (Besicherung ist vorhanden), sondern sie sofort in Umlauf setzt, also mit ihnen Kaufkontrakte erfĂŒllt. HS schreiben zwar ganz richtig (58):
âKaufkontrakte sind... den Kreditkontrakten nachgeordnet. Ohne letztere wĂŒrden sie nicht in die Welt gelangen.â
Wie wir aber bereits beim ersten GlĂ€ubiger gesehen haben, ist bereits bei ihm durch die Belastung seines Eigentums ein Kreditvertrag entstanden, bei dem der Betreffende diesen - genannt âVerpflichtungâ, alias âVerlust seiner Dispositionsfreiheitâ - mit sich selbst schlieĂt. Schon der aller erste âGeldschafferâ könnte mit seinen Titeln, die er zediert, Kaufkontrakte erfĂŒllen.
Der VerkĂ€ufer hĂ€tte dann - ohne weiteren Schuldner dazwischen - einen direkten Titel gegen den ersten EigentĂŒmer, dessen Wirkung (sofortige Direktvollstreckung) er dadurch aufheben könnte, dass er dem Titelhalter seinerseits etwas zum Kauf anbietet, was diesen zur (RĂŒck-)Zession der Titel veranlassen könnte, um damit wieder an seine Titel zu kommen.
Wir mĂŒssen also das GlĂ€ubiger-Schuldner-Paar nĂ€her betrachten, um herauszufinden, in was der GlĂ€ubiger wirklich GlĂ€ubiger und in was der Schuldner wirklich Schuldner ist. Das kann nicht das beiden gemeinsame Schicksal sein, jeweils die obendrein noch gleich hohe EigentumsprĂ€mie zu verlieren. Es kann nur am Geld bzw. am Zins selbst liegen, das beide unterscheidet.
Die StĂ€rke des GlĂ€ubigers ist nicht die Tatsache, dass er durch Belastung seines Eigentums Geld schaffen kann, da dies der Schuldner genau so könnte, der dann - wenn wir das Kreditkontrakt-Modell konzedieren und nicht sofort zum Kaufakt schreiten - nur einen weiteren Schuldner finden mĂŒsste, um auĂer Schuldner auch noch GlĂ€ubiger zu werden.
Die StÀrke des GlÀubigers liegt darin, die Titel, mit denen er sein Eigentum belastet, zu Geld erklÀren zu können, das, einmal definiert, sich entlang der Kette GlÀubiger-Schuldner-KÀufer usw. durch die Welt bewegt.
Diese StĂ€rke liegt dabei allerdings nicht in der ErklĂ€rung selbst (âdasâ ist Geld), wonach das Geld, einmal vom GlĂ€ubiger entlassen tendenziell unendlich lange durch die Wirtschaft irrlichtern kann. Sie liegt auch nicht darin, dass der mit der Geldschaffung verbundene Verlust an EigentumsprĂ€mie âtemporĂ€râ ist und âbei der Geldschaffung Eigentum zeitweilig belastet werden mussâ (9) ist, was auf eine Beendigung dieses Zustands hinweist, auf umgekehrte Geldschaffung, nĂ€mlich Geldvernichtung.
Sondern die StĂ€rke liegt darin, dass der GlĂ€ubiger das von ihm geschaffene Geld zur RĂŒckkehr zwingen kann. Dieser Zwang ist mit Hilfe von Markterfolgen oder -krĂ€ften allein nicht zu bewerkstelligen. Denn selbst wenn wir beim GlĂ€ubiger-Schuldner-Modell bleiben und den Schuldner fallieren lassen (und dies obendrein, bevor er ĂŒberhaupt zu einer Zinszahlung ansetzen könnte!), kann sich der GlĂ€ubiger zwar aus dem Eigentum (Vermögen) des Schuldners, das dessen Schuld ihm gegenĂŒber besicherte, bedienen. Damit sind aber seine Titel nicht zu ihm zurĂŒckgekehrt, sondern nach wie vor âdrauĂenâ.
Der GlÀubiger hatte vor dem Bankrott des Schuldners diese Bilanz:
Aktiv: Eigentum 1000, Forderung (Titel) gegen Schuldner 1000. Passiv: Kapital 1000, Verpflichtung in Form von gegen sein Eigentum gerichtete Titel 1000.
Nach dem Bankrott und der Vollstreckung ins Eigentum des Schuldners:
Aktiv: Eigentum 1000. Eigentum (ehemals des Schuldners) 1000. Passiv: Kapital 1000. Titel gegen sein Eigentum 1000.
Er hat zwar nichts âverlorenâ, da er sich âschadlosâ halten konnte. Aber es kann jetzt jederzeit jemand erscheinen, der sein Eigentum gegen PrĂ€sentation der Titel gegen sein Eigentum abholt. Danach wĂ€re seine Bilanz:
Aktiv: Eigentum (ehemals des Schuldners) 1000. Passiv: Kapital 1000.
Dies liefe letztlich darauf hinaus, dass der GlĂ€ubiger von seinem Eigentum in das seines ehemaligen Schuldners wechseln (notfalls dorthin umziehen) mĂŒsste.
Es gibt nur eine Möglichkeit dieses Hin und Herr, das bestenfalls auf ein Nullsummenspiel hinausliefe, gar nicht erst entstehen zu lassen: Der GlĂ€ubiger muss genau die Titel als an ihn nach dem entsprechenden Zeitablauf (âtemporĂ€râ) zurĂŒckkehrend erzwingen können, die er selbst als âGeldâ geschaffen hat.
Da dies nicht GlĂ€ubiger-spezifische Titel sein können, sondern Titel ohne Spezifikum sein mĂŒssen, also vertretbare oder fungible Titel, muss der GlĂ€ubiger in einer Position sein, bestimmen zu können, das es sich um einen âallgemeinenâ Titel handelt, was er bei seiner Geldschaffung in die Welt gesetzt hat.
HS kommen diesem durchaus entgegen, indem sie âGeld als anonymisierten Anspruch auf Eigentumâ definieren (9). Was allerdings fehlt, ist die KlĂ€rung des Vorgangs, wie aus einem durchaus konkreten (ânonymenâ also) Anspruch auf ganz konkretes Eigentum eines ganz konkreten EigentĂŒmers ein anonymisierter wird. Dass hierbei nicht scharf genug zwischen dem durchaus als anonym vorstellbaren Halter des Anspruchs und dem Inhalt des Anspruchs selbst unterschieden wird, ist klar.
So sehr ich um die grundsĂ€tzliche Ablehnung von chartalem Geld durch HS weiĂ, so kann ich doch nicht umhin, mir einen GlĂ€ubiger vorzustellen, der es nur mit Hilfe einer Charta (Gesetz, Vorschrift) schaffen kann, sowohl Geld als vertretbare und jederzeit zedierbare Schuld zu definieren als auch diese Schuld an ihn sowohl als Schuldner als auch GlĂ€ubiger dieser Schuldtitel von jeweiligen, zeitlich spĂ€teren GlĂ€ubigern dieser Titel, die via Zession (ĂŒber Schuld- oder Kaufkontrakte) an diese gelangt sind, zur RĂŒckkehr zu zwingen: den Staat, alias die Macht.
Das Mittel dazu ist die ErklĂ€rung des vom Schuldner und GlĂ€ubiger Staat geschaffenen Geldes zum âgesetzlichen Zahlungsmittelâ. Das hat nichts mit privatem Geld oder privater Geldschaffung ĂŒber real existierende Notenbanken zu tun. Bei diesen mĂŒssen bereits vorhandene Schuldtitel (private und staatliche) als Pfand hinterlegt werden, um an ZB-Geld zu kommen.
Nehmen wir als ein aktuelles Beispiel das âGeldâ, das bei der WĂ€hrungsreform an die Bevölkerung, Kreditinstitute und Verwaltungsstellen ausgegeben wurde. Diese âDeutsche Markâ wurde vom der Dank deutscher LĂ€nder dem Staat physisch dem Staat vorgeschossen, der es zuvor zu âgesetzlichem Zahlungsmittelâ erklĂ€rt hatte. Dieser âVorschussâ ist bis heute nicht zurĂŒck gezahlt. Er steht unter Position 8. Der Bundesbank-Bilanz mit 4,44 Mrd. Euro als âForderungen an den Bundâ, wird mit 1 % p.a. verzinst und muss ab 2004 in zehn Jahresraten an die Bundesbank getilgt werden, was nur mit Hilfe von zusĂ€tzlichen Steuereinnahmen bzw. zusĂ€tzlicher Staatsverschuldung (= Vorgriff auf kommende Steuereinnahmen) möglich ist (Bundesbank 2001, 180 f.).
Dass wir es also mit Chartal-Geld zu tun haben, ist unstreitig. Dieses Geld ist nicht durch VerpfÀndung von Eigentum weder des Staates noch der Bundesbank in die Welt gekommen, sondern gegen eine Forderung des GlÀubigers Staat, der seine geldschaffende GlÀubigerposition nicht mit Eigentum, sondern mit Forderungen unterlegt, die ihrerseits auch keine Titel sind, sondern sich aus dem Macht- und Steuermonopol des Staates ergeben.
Die moderne Geldschaffung, hier konkret der Ăbergang von gedruckten in ausgegebene Banknoten bzw. ZB-Geld-Buchungen (aktiv im Publikum, passiv bei der ZB) hat sich inzwischen komplett von dem gelöst, was im Sinne von HS als Eigentumstheorie des Geldes bezeichnet werden kann. Es wird heute Eigentum nur noch fingiert, was z.B. diese Beschreibung der EZB ihrer OffenmarktgeschĂ€fte, also der Ausgabe von Geld gegen ârefinanzierungsfĂ€hige Sicherheitenâ deutlich macht (EZB 2000, 17):
âBei einem endgĂŒltigen Kauf bzw. Verkauf geht das Eigentum an dem Vermögenswert vollstĂ€ndig vom VerkĂ€ufer an den KĂ€ufer ĂŒber, ohne dass gleichzeitig eine RĂŒckĂŒbertragung des Eigentums vereinbart wird.â
Eigentum an einem Vermögenswert kann es nur an dem physischen Titel dieses Wertes geben, aber nicht darauf, was er verbrieft. Dies ist immer eine Forderung und Eigentum an Forderungen gibt es nicht. Forderungen sind nicht - wie Eigentum - GegenstĂ€nde des Sachenrechts, sondern solche des Schuldrechts. Was bei der Offenmarkt-Operation geschieht ist eine Zession einer im Schuldtitel (âVermögenswertâ) verbrieften Forderung und nichts anderes.
Dass wir es bei Offenmarkt-Papieren nicht mehr mit Eigentum zu tun haben, zeigt die Bilanz der US-Notenbank (Fed 2001, 332), die Ihr âGeldâ in Form von Banknoten nur noch gegen Staatspapiere ausgibt (âtreasuriesâ), die keinerlei Bezug mehr zu irgendeinem Eigentum haben. Die âtreasuries sind mit keinerlei Eigentum mehr âunterlegtâ, sondern sind Schulden des amerikanischen Staates, die nur mit Hilfe von zusĂ€tzlich abgeforderten Steuern bedient bzw. zurĂŒckgezahlt werden können. Dabei ist der US-Staat nicht EigentĂŒmer, sondern GlĂ€ubiger. In ihn als jemand, der Eigentum hat, kann nicht vollstreckt werden.
Den 563,5 Mrd. Dollar Federal Notes (âliabilitiesâ, passiv) stehen als âcollateralâ drei Positionen gegenĂŒber: âgold certificate accountsâ in Höhe von 11 Mrd. Dollar, âspecial drawing right certificate accountâ und 550,2 Mrd. Dollar âUS Treasury and federal agency securitiesâ.
Die US- Staatstitel mögen zwar jene âguten Sicherheiten (Kollateral)â sein, die HS zu Recht beim Eingehen von Kreditkontrakten als âunverzichtbarâ halten (38), aber davon, dass âin Kreditkontrakten also GlĂ€ubiger und Schuldner EigentĂŒmer sein (mĂŒssen)â (58) kann bezogen auf die Geldschaffung moderner Notenbanken keinerlei Rede sein.
Sie haben selbst bestenfalls MinimalbestĂ€nde an Sach-Eigentum (GrundstĂŒcke, Gold), aber weisen als Gegenbuchung fĂŒr ihr Geld ausschlieĂlich Forderungen aus, die inzwischen auch immer weniger auf irgendein in es selbst vollstreckbares Eigentum zielen.
Selbst die Bundesbank (2001, 136) weist als an sie verpfĂ€ndete Sicherheiten 25 % Staatsanleihen aus, die durch keinerlei Eigentum kollateriert, sondern durch noch nicht entstandene Steuerforderungen"besichert" sind, ungedeckte (!) Bankschuldverschreibungen in Höhe von 15 % und knapp 55 % gedeckte Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe, die ihrerseits inzwischen zu 50 % durch Staatsanleihen"gedeckt" sind), bei denen noch zum Teil die Möglichkeit der Vollstreckung in Eigentum (Grund und Boden) besteht (Rest von 5 % sind sonstige âmarktfĂ€higeâ Sicherheiten).
WĂŒrde die Bundesbank also âeigentumstechnischâ vorgehen, mĂŒsste sie mĂŒsste sie zwei Drittel ihres Geldes sofort einziehen, da es letztlich nicht mit Eigentum (Sache), sondern mit Forderung (Schuld) besichert ist.
Also ist zu fragen, ob es bei der Erstentstehung von Geld nicht auch einen Erst-GlÀubiger gegen hat, der nicht etwa Geld als Titel gezogen auf Eigentum in die Welt gesetzt hat, sondern Geld als Forderung auf irgendetwas, wobei diese Forderung durchaus als Vorgriff auf den Bezug von Eigentum vorstellbar ist, allerdings nicht auf das eigene Eigentum, sondern auf das anderer, die es bei FÀlligkeit in Form einer Real-Abgabe dann zu leisten hÀtten.
Damit wĂ€ren wir beim Geld und seiner Entstehung zunĂ€chst nicht mitten im privaten Wirtschaften, sondern mitten in der öffentlich-rechtlichen Abgabenwirtschaft. Der Zins wĂ€re damit die Abgabe, die der Erst-GlĂ€ubiger nach GutdĂŒnken in die Welt setzen kann, indem er sie festlegt. Wir wĂ€ren dann nicht bei dem TDM, dem âtax-driven-moneyâ (Wray 2001), sondern bei einem simplen TM (âtax-moneyâ). Geld wĂ€re damit just das, was von der Macht erzwungen als Abgabe definiert ist.
(... historischer Exkurs mit Hinweisen auf Bernbeck und Nissen...)
Das Wirtschaften hat mit Schulden begonnen, die weder Ablieferungen von unfreien Untertanen waren (âBefehlsgesellschaftâ nach HS) noch auf âfreien Kontraktenâ beruhten (âEigentumsgesellschaftâ). Es waren Schulden, die von der Macht, die ihrerseits das erste Eigentum besessen hatte, nĂ€mlich die möglichst monopolisierte und ergo in Besitz und Eigentum identische Waffe [langer historischer Exkurs dazu, vor allem mit Hinweis auf die mit Namensmarkierungen eindeutig als Eigentum (von Herrschern und Herrschercliquen) gekennzeichneten Machtwaffen.]
Damit sind wir mitten in der Entstehung von Schuld = Zins = Geld.
Wir begegnen schon vor den ("privaten") EigentĂŒmergesellschaften dem PhĂ€nomen, dass Schuldner und GlĂ€ubiger in ein und derselben Rechtsperson auftreten können, wobei sich nur die jeweilige Besicherung der Schuldnerposition unterscheidet. Woraus wiederum unschwer das MachtphĂ€nomen in der Geschichte abzuleiten ist.
Die Macht (Herrschaft) hat eine Erst-GlĂ€ubigerposition, die sich unschwer mit einer Schuldnerposition verkuppeln lĂ€sst, da auf die erwarteten Einnahmen vorgegriffen, also Kredite in Form von mit (spĂ€teren) privaten Kreditkontrakten formal identischen Kontrakten genommen werden können, die allerdings ĂŒberhaupt nichts mit einer Besicherung durch Eigentum zu tun haben.
Die Macht bietet als Besicherung nicht vorhandenes Eigentum, sondern erwartete EinkĂŒnfte.
Literatur:
[Bernbeck, Reinhard (1994), Die Auflösung der hÀuslichen Produktionsweise: Das Beispiel Mesopotamiens, Berlin]
Bundesbank (2001), GeschÀftsbericht 2000, Frankfurt/Main
EZB (2000), Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3, Frankfurt
Fed (2001), Board of Governors, 87th Annual Report, Washington
Heinsohn/Steiger (2002 b), Eigentumstheorie des Wirtschaftens versus Wirtschaftstheorie ohne Eigentum. ErgÀnzungsband zur Neuauflage von"Eigentum, Zins und Geld" (= 2002 a), Marburg
[Nissen, Hans J., Damerow, Peter, Englund Robert K (1990), FrĂŒhe Schrift und Techniken der Wirtschaftsverwaltung im alten Vorderen Orient. Informationsspeicherung und -verarbeitung vor 5000 Jahren, o.O. (2. Aufl. 1991)]
Wray, L. Randall (2001), Understanding Modern Money, Workshop-Paper, University of Newcastle, Australia
Copyright und ergo die Verantwortung fĂŒr jegliche Fehler bei mir.
GruĂ!

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