- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Ivan, 04.08.2005, 04:38
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Frank, 04.08.2005, 11:36
- Re: Freiland oder Freigeld? bitte zuerst eine Analyse... - Sorrento, 04.08.2005, 12:11
- Re: Freiland oder Freigeld? bitte zuerst eine Analyse... - Frank, 04.08.2005, 15:32
- Re: Freiland oder Freigeld? bitte zuerst eine Analyse... - Sorrento, 04.08.2005, 12:11
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - dottore, 04.08.2005, 18:11
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Ivan, 05.08.2005, 02:31
- Re: Ewigrenten oder nicht? - dottore, 05.08.2005, 14:25
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 06.08.2005, 03:49
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 06.08.2005, 07:01
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - Ivan, 06.08.2005, 07:38
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - dottore, 07.08.2005, 17:04
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - Ivan, 07.08.2005, 18:45
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - dottore, 08.08.2005, 10:53
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - thoughtful, 08.08.2005, 12:03
- Gesell ist hier schon lange Thema... - BillyGoatGruff, 08.08.2005, 13:07
- Re: Gesell ist hier schon lange Thema... - thoughtful, 08.08.2005, 14:46
- Genau: Oldy, Hannich, Creutz - viel zu lange den falschen Weg gegangen,no return (o.Text) - Frank, 08.08.2005, 16:55
- Die"glänzenden" Theorien - sammelleidenschaft, 08.08.2005, 17:32
- Du nervst - - Elli -, 08.08.2005, 17:39
- Elli ist der Forumsleiter - sammelleidenschaft, 08.08.2005, 17:55
- Du nervst - - Elli -, 08.08.2005, 17:39
- Re: Gesell ist hier schon lange Thema... - thoughtful, 08.08.2005, 14:46
- Thoughtful denkt nach - sammelleidenschaft, 08.08.2005, 14:38
- Gesell ist hier schon lange Thema... - BillyGoatGruff, 08.08.2005, 13:07
- Re: 'eine nicht an Geldmarktsätze gebundene zinsvariable Anleihe' - - Elli -, 08.08.2005, 13:32
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - thoughtful, 08.08.2005, 12:03
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - dottore, 08.08.2005, 10:53
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - Ivan, 07.08.2005, 18:45
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - dottore, 07.08.2005, 17:04
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - dottore, 07.08.2005, 16:08
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 07.08.2005, 18:57
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Ja - dottore, 08.08.2005, 10:25
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 07.08.2005, 18:57
- Re: Nochmals Floater (Kapitalmarkt-Floater) - Ivan, 06.08.2005, 07:38
- Re: Ewigrenten oder nicht? - bernor, 06.08.2005, 17:24
- Re: Ewigrenten oder nicht? - Ivan, 06.08.2005, 23:47
- Re: Ewigrenten oder nicht? - bernor, 07.08.2005, 14:40
- Re: Ewigrenten oder nicht? - Ivan, 06.08.2005, 23:47
- Re: Ivan und der Emissionskalender - dottore, 07.08.2005, 15:58
- Re: Korrektur: Hunderte von MILLIONEN täglich (BRD) (o.Text) - dottore, 07.08.2005, 17:18
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 06.08.2005, 07:01
- Re: Ewigrenten oder nicht? / Nein. - Ivan, 06.08.2005, 03:49
- Re: Diesmal: Gesell, Ewigrenten, Grundrente, Erbpacht und die Claudiusstr. 12 - dottore, 07.08.2005, 14:22
- Re: Nochmals Korrektur, sorry! - dottore, 07.08.2005, 17:46
- Re: Ewigrenten oder nicht? - dottore, 05.08.2005, 14:25
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Amanito, 06.08.2005, 13:12
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Ivan, 05.08.2005, 02:31
- Zurück in der"Hölle des Löwen" - Tiffy, 05.08.2005, 00:52
- Re: Zurück in der"Hölle des Löwen" - Ivan, 05.08.2005, 02:48
- Re: Gleichfalls, Tiffy ;-) - Toni, 05.08.2005, 08:39
- Re: Freiland oder Freigeld? / Nochmals Antworten eines"Adepten" (@dottore) - Frank, 04.08.2005, 11:36
Re: Diesmal: Gesell, Ewigrenten, Grundrente, Erbpacht und die Claudiusstr. 12
-->Gern nochmals zur Ausgangslage, bei der Gesell ansetzt. Inwieweit ihm Freiwirte folgen oder nicht, vermag ich nicht zu eruieren.
Gesell jedenfalls geht davon aus (1916, 51), dass die Bodenverstaatlichung mit der Geldreform einzuführen sei. Dabei läßt er offen, was unter dem „mit“ zu verstehen ist. Wie ist es zu interpretieren?
Möglich: Beides gleichzeitig, da er von einer „Wirkung“ der Geldreform spricht, die den Zinsfuß der Bodenverstaatlichungs-Anleihen von 5 auf 0 Prozent „automatisch“ senken soll.
Warum beginnt er mit 5 Prozent Zinsen? Offenbar, weil dies die Rendite umlaufender Festverzinslicher ist und demnach auch der Zinsfuß, zu dem anschließend neue Festverzinsliche begeben werden müssen, da - wie schon mehrmals gesagt - niemand einen 4-Prozenter zu 100 kauft, wenn er für die 100 am Markt einen 5-Prozenter erwerben kann.
Gesells Modell setzt also Festverzinsliche zunächst voraus. Diese Festverzinslichen bleiben nach wie vor am Markt. Dann begibt Gesell seine Bodenverstaatlichungsanleihen als Floater.
Ein Floater wiederum ist nur als Floater definierbar, wenn er an einen Referenzzins gekoppelt ist, was wiederum nur die Umlaufrendite bereits am Markt befindlicher festverzinslicher Titel sein kann. Das gilt auch für Floater, die sehr kurzfristig konstruiert sind. Auch die dafür als Referenz dienenden Notes von 1 bis 2 Jahre Laufzeit haben einen Zinsfuß, der vor ihrer Ausgabe festgelegt wird, tragen demnach über ihre Laufzeit einen festen Zins, wenn auch ihr Kurs logischerweise schwankt, weshalb auch der Kurs davon abgeleiteter Floater niemals auf die von Gesell gewünschten 100 % (pari) gehalten werden kann.
Also ohne einen fest vereinbarten Zinsfuß über eine x-beliebige Laufzeit (Titel-Kategorie A) kann es niemals Floater (Titel-Kategorie B) geben.
Jetzt werden Bodenverstaatlichung und Geldreform angekündigt.
Da beides nicht über Nacht angekündigt und verwirklicht werden kann (außer vielleicht in einer Diktatur), werden die Betroffenen auf die Ankündigungen reagieren. Dabei schauen sie zuerst auf die Wirkung der Geldreform und das dabei gebrauchte Argument, dass die damit verbundene Geldsteuer dazu dienen soll, die laufende Verzinsung der Floater während ihrer Laufzeit auf Null zu bringen. Die Ausgabe von Floatern stoppt damit automatisch, weil sich für diese Papiere keine Käufer finden.
Dies schon aus dem simplen Grund, weil die B-Titel per definitionem kürzer laufen als die A-Titel. Ohne Rendite der laufenden A-Titel bzw. sich an deren Rendite ausrichtendem Zinsfuß neu zu begebender A-Titel lassen sich die staatlichen „Zinszahlungen“ für B-Titel nicht bestimmen. Ohne A-Titel gäbe es keine Kursfeststellung für B-Titel und ohne diese Kursstellung können B-Titel nicht auf pari gehalten werden, weil jegliche Bezugsgröße fehlt.
Dazu kommt, dass die potenziellen Käufer jederzeit Anlagen mit vor Emission für die gesamte Laufzeit festliegenden Zinsfuß, also A-Titel anlegen können, die es selbstverständlich immer - siehe eben - geben muss, da sich sonst die Kurse für B-Titel nicht ermitteln lassen.
Der Gesell’sche Floater ließe sich also bestenfalls als Zwangsanleihe konstruieren, was neben der Bodenverstaatlichung einen zweiten Enteignungs-Tatbestand schüfe. Wenn der Staat schon enteignet, wozu einen Zins bezahlen? Die Bodenverstaatlichung könnte dann gleich mit einer Bodenverstaatlichungssteuer finanziert werden.
Man kann gewiss auch sagen, die Steuer würde nach x Jahren zurückgezahlt. Aber das Publikum würde kein Verständnis dafür haben, auf x Jahre auf Geld verzichten zu müssen, nur damit das Ziel der Bodenverstaatlichung, nämlich die Enteignung jener, die aus dem Boden die berühmte Grundrente (Gesell, a.a.O.) beziehen, erreicht würde. Das Publikum würde die ersatzlose Enteignung des Grund und Bodens derjenigen fordern, die daraus die Grundrente beziehen, zumal es sich um eine offenbare Minderheit handelt.
Verabschieden wir uns von der Idee der Zwangsanleihe und kehren wir wieder zu Gesell selbst zurück. Er beziffert in seinem Rechenbeispiel die Summe der Grundrenten, also einem Betrag, der gezahlt wird bzw. werden muss, ohne zuvor vom Zahlenden „geliehen“ worden zu sein, auf 10 Milliarden.
Daraus errechnet sich zunächst - je nach Zinsfuß - der Betrag, der an die Grundeigentümer zu bezahlen ist. Dieser Zinsfuß ist der für alternative Anlagen und zwar nicht als Floater, sondern als festverzinsliche Papiere, also Papiere, deren Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit dem bei Emission festgelegten Zinsfuß entspricht.
Nun berechnet Gesell die Summen der Entschädigung, welche die Grundeigentümer zu erwarten haben:
Bei 5 % Zinsfuß (wie eben) 200 Milliarden, bei 4 % 250 Milliarden. Weiter rechnet er nicht, aber es wäre so: Bei 3 % haben wir 333 Milliarden, bei 2 % dann 500 Milliarden, bei 1 % schließlich eine Billion. Bei 0 % läßt sich nichts mehr ausrechnen. Gesells berühmtes (48) „Becken“, das „eben groß ist“ und „viel fasst“, muss da leider versagen.
Das lehrt auch ein Blick auf die Zahlen des Kaiserreichs: Die gesamte Reichsschuld, also der Instanz, welche die Bodenverstaatlichung durchziehen soll (Gesell: „Eigentlich müsste es Bodenverreichlichung heißen“) lag zu Beginn des Krieges bei 5,2 Milliarden. Das sind ca. 1 Prozent der Reichsschuld, die sich bei der Gesell’schen Entschädigungszahlung bei einem Zinsfuß von 2 % auftürmen würde. In diesem Fall hätte sich die Reichsschuld also verhundertfacht - eine Komplettverstaatlichung zu diesem Zinsfuß an einem einzigen Tag vorausgesetzt. Ansonsten erreicht die Staatsschuld zu einem späteren Zeitpunkt ihr Maximum.
Nun sind die Bodeneigentümer, die sich natürlich nicht enteignen lassen wollen, nicht wehrlos. Sie können ihre Bodenrente ihrerseits verrenten.
Das geschieht durch die Ausgabe von Grundschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Einbringung des Grund und Bodens in anonyme Gesellschaften, Fonds o.ä.. Dabei wird der jeweilige Zinsfuß (Rendite) am Kapitalmarkt (oder gern auch einer/eine mit entsprechendem Risikoabschlag) als Ewigrente zugesagt. Die Inhaber dieser Ewigrenten (zunächst die Eigentümer selbst) beziehen dann die Gesell’schen 10 Milliarden p.a. nicht mehr direkt aus dem Grund und Boden, sondern auf dem Wege über diese Papiere, die durch Grund und Boden besichert sind und die unschwer laufzeitfrei zu stellen sind.
Was kann der Staat tun? Nach wie vor kann er Grund und Boden entschädigungslos enteignen. Dann muss er aber die Ewigrenten bedienen, die auf dem gesamten Grund und Boden lasten. Leistet er die 10 Milliarden (oder gern auch etwas weniger, siehe oben) nicht, wird in ihn vollstreckt und er ist den Grund und Boden wieder los. Leistet er, muss er aus dem allgemeinen Steueraufkommen leisten oder er findet viele tüchtige Pächter, die für ihn „sein“ Land bewirtschaften.
Damit sind wir aber beim Gesell’schen Hauptproblem: Der mangelnden Differenzierung zwischen Grundrente und Pacht.
Auf der einen Seite will er mit den Grundrenten („die zunächst auf dem gleichen Stand bleiben“, 51) „die ganze, gewaltige, aus der Bodenverstaatlichung entstandene Reichsschuld restlos tilgen“ und gibt an, „bei Null“ (Kapitalzins, i.e. laufende Zahlungen aus seinem Floater) würde das „in weniger als 20 Jahren“ (!) erledigt und der Staat schuldenfrei sein.
Dabei operiert es anscheinend mit dem 10 Milliarden - 5 % - 200 Milliarden - Modell: Die 10 Milliarden kassiert er jedes Jahr als Grundrente. Der Floater-Zinssatz geht sofort auf Null, der Staat kassiert die 10 Milliarden netto und hat in 20 Jahren die 200 Milliarden getilgt. Wozu Gesell dann die Zwischenzinssätze 4, 3, 2 und 1 einführt, bleibt sein Geheimnis. Oder fällt sein Floater am Emissionstag diese ganze Leiter in einem Rutsch nach unten? Dann müssten auch sämtliche Referenz-Renditen und -Zinssätze, an denen sich der Floater ausrichtet, an diesem einen Tag auf Null fallen, auch die in solchen Referenzen grundsätzlich immer auch eingebauten sehr kurzfristigen Sätze, was letztlich auch einen ZB-Satz-Fall auf Null innerhalb eines Tages voraussetzen würde.
Nun macht Gesell betreffend den Zusammenhang von Zins und Grundrente eine interessante Bemerkung (51):
Die Grundrenten „werden mit dem Rückgang des Zinses ebenfalls sinken.“ Er lässt allerdings offen, wie sich das auf seinen Tilgungsplan auswirkt. In seinem Floater-Modell geht er von konstant 10 Milliarden aus. Was aber, wenn in sich seinem 5-auf-Null-Sofort-Modell die Grundrenten von 10 auf 5 Milliarden fallen? Dann wären es statt 20 schon mal 40 Jahre.
Aber Gesell (40) formuliert dazu so: „Fällt der Zins ganz, so verschwindet zwar die Grundrente nicht ganz, aber es wäre der härteste Schlag, der sie treffen könnte.“
Dieser „härteste Schlag“ würde natürlich jetzt den Staat als den neuen Bezieher der Grundrente treffen. Wir wissen zwar nicht, wie hart „härtest“ ist, aber gehen wir mal davon aus, dass 80 Prozent weniger ein ziemlich harter Schlag wäre, dann könnte der Staat als Grundrente bei Nullzins („fällt der Zins ganz“) nur noch 2 Milliarden statt der 10 kassieren. Die Tilgung würde dann schon mal 100 Jahre dauern.
Beim eher aktuellen Zinsniveau (Umlaufrendite Rentenmarkt, öffentliche Anleihen, 5-8 Jahre) von knapp 3 Prozent in Deutschland und von knapp 2 Prozent in der Schweiz (10-Jahres-Eidgenossen) und dann jeweils angenommenen 10 Milliarden Bodenrente (die absolute Zahl selbst spielt keine Rolle) sähe es so aus:
Es müssten 333 bzw. 500 Milliarden getilgt werden. Dafür stehen beim 3-auf-Null- und 2-auf-Null-Modell jährlich zunächst 10 Milliarden zur Verfügung. Tilgungszeit: 33,3 bzw. 50 Jahre. Beim „härtesten Schlag“, also den 80 % Fall der Bodenrente (bei: „fällt der Zins ganz“) stünden 2 Milliarden Bodenrente als Tilgungsmasse noch zur Verfügung. Der Staat wäre dann entschuldet: Einmal nach 166,5 Jahren, in der Schweiz gar erst in 250 Jahren.
Doch jetzt zur Pacht. Der Staat soll den ihm jetzt gehörenden Grund und Boden nicht selbst bewirtschaften (wie auch), sondern er soll verpachtet werden. Die Bodenrente verwandelt sich dabei in Pachteinnahmen. Mehr als die Pacht kann der Staat jetzt nicht mehr aus dem Grund und Boden ziehen.
Nun müssen erst einmal die Pachteinnahmen fließen. Da diese den Pächtern nicht vom Staat per Dekret auferlegt, sondern „meistbietend“ zugeschlagen werden (77), darf angenommen werden, dass das jeweilige Höchstgebot eines Pächters (der dann den Zuschlag erhält) unter der ihm bekannten Grundrente liegen dürfte, da er auch etwas für sich selber abzweigen möchte.
Konkrete Angaben zu Grundrente und Pachtzins finden sich in dem langen Kapital über „Die Bodenverstaatlichung in der Praxis“ (14 Seiten) nicht. Das Kapitel strotzt voller Vorschriften und Vorschläge, z.B.: „Für die Ermittlung der Grundrente in den verschiedenen Stadtteilen wäre es angezeigt, wenn der Staat in jedem Stadtviertel ein Mietshaus für eigene Rechnung errichtete... Von den eingehenden Mietsbeiträgen würde man den Zins der Baukosten (so lange Zins bezahlt wird), die Reparaturen, die nötigen Abschreibungen, die Feuerversicherung usw. abrechnen und den Rest als Normalgrundrente von allen anderen Grundstücken derselben Straße (oder gleicher Lage) als Pachtzins erheben.“ (65)
Es wird auch der Prototyp eines Pachtkontrakts geboten (67):
„1. Der Staat übergibt dem Bauunternehmer das Grundstück Nr. 12 der Claudiusstraße in Erbpacht.
2. Die Pacht wird ermittelt für das in der gleichen Straße befindliche Normalmietshaus ermittelten Grundrente.
3. Als Grundrente für dieses Normalmietshaus wird angesehen: der in öffentlicher Pachtauktion (!) erzielte Mietzins (!), abzüglich: X Prozent Abschreibungen, Reparaturen und Versicherungen und abzüglich Kapitalzins.
4. Als Zinsfuß für das Baukapital wird die jährliche Durchschnittsdividende der an der Berliner Börse verhandelten Industriepapiere angenommen werden.“
Darauf mag sich einen Reim machen, wer dazu imstande ist.
Solche Pachtverträge sind bei ihrer Beurteilung natürlich auch unter diesem Absatz Gesells zu beurteilen (77, im Original hervorgehoben):
“Das Privatgrundeigentum wird aufgehoben, der Boden als Staatseigentum erklärt. Dann wird der Boden für die Zwecke der Arbeit parzelliert, und die Parzellen öffentlich meistbietend verpachtet. Das Pachtgeld wandert in eine gemeinsame Kasse, um von hier wieder auf alle gleichmäßig verteilt zu werden.“
Offenbar ist Gesell einer der Wenigen, die es geschafft haben, ein und das selbe Geld gleich zwei Mal auszugeben:
- Als „Pachtgeld“, das - in welcher Ausgestaltung auch immer - die bisherigen Eigentümer von Grund und Boden in dem bekannten Floater-Fall “entschädigt“ (unklar, wie lange diese Entschädigungszahlungen laufen und offen, was geschieht, wenn die von der Enteignung Bedrohten ihr Eigentum in festverzinsliche oder festrentierliche Titel ohne Laufzeit verwandeln).
- Als „Pachtgeld“, das zugleich über eine gemeinsame Kasse auf alle gleichmäßig “verteilt“ wird.
Aber vielleicht zahlen alle, die mit der Claudiusstr. 12 zu tun haben in Wirklichkeit doppelt?
Das wird es sein. Wie dumm von mir, dass ich nicht schon früher darauf gekommen bin.
Dafür um Entschuldigung bittend + Sonntagsgruß!
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