- Endgültige und abschliesende Widerlegung des Debitismus:-) - R.Deutsch, 25.02.2001, 17:36
- Re: Endgültige und grandiose Wiederauferstehung des Debitismus:-) - dottore, 25.02.2001, 19:10
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 19:36
- Re: Ja - Jochen, 25.02.2001, 20:02
- Re: Ja - Jochen, 25.02.2001, 20:02
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - muß man nicht - nereus, 25.02.2001, 20:43
- Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Rudow, 25.02.2001, 22:02
- Re: Ad fontes! - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:36
- Re: Ad fontes! Zweitversuch, Erstbeitrag hat was verschluckt - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:40
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 22:39
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - dottore, 25.02.2001, 23:25
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 23:54
- Re: Auf dem Weg zum Monokapstaat? Ja, und zwar zügig! - dottore, 26.02.2001, 08:33
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 23:54
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Tassie Devil, 26.02.2001, 00:07
- Re: Männerhosen ohne Schlitz? Die Konsequenz von"Freigeld" - dottore, 26.02.2001, 09:07
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - dottore, 25.02.2001, 23:25
- Re: Ad fontes! - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:36
- Re: Alles richtig, nereus! Danke - d. & L. (owT) - dottore, 25.02.2001, 22:09
- Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Rudow, 25.02.2001, 22:02
- Warengeld, Kreditgeld, Kredit War:...Debitismus - Dimi, 25.02.2001, 21:26
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi - R.Deutsch, 25.02.2001, 21:35
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi / Nix klasse! - JüKü, 25.02.2001, 21:51
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Kredit War:...Debitismus - JüKü, 25.02.2001, 21:43
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi - R.Deutsch, 25.02.2001, 21:35
- Die Erde ist keine Kugel! - Dimi, 26.02.2001, 11:37
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! - dottore, 26.02.2001, 12:09
- Re: Kreditverträge haben doch mit gewährleistung nichts zu tun - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:05
- Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! Siehe BGB hier: - dottore, 26.02.2001, 13:50
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 14:07
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 14:46
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 16:41
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 18:36
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 18:42
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! / Potemkin - JüKü, 26.02.2001, 18:49
- Re: Potemkin - der war gemeint! - dottore, 26.02.2001, 18:55
- Re: Potemkin - der war gemeint! - JüKü, 26.02.2001, 20:14
- Re: Potemkin - der war gemeint! - dottore, 26.02.2001, 18:55
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 18:36
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 16:41
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 14:46
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 14:07
- Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! Siehe BGB hier: - dottore, 26.02.2001, 13:50
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! Ja eben! - Dimi, 26.02.2001, 13:20
- Re: Ganz genau: Die Tauschenden unterliegen dem Schuldrecht! - dottore, 26.02.2001, 13:54
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. - Dimi, 26.02.2001, 14:52
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! - dottore, 26.02.2001, 18:22
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! Sicher? - Dimi, 26.02.2001, 23:54
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! - dottore, 26.02.2001, 18:22
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. - Dimi, 26.02.2001, 14:52
- Re: Ganz genau: Die Tauschenden unterliegen dem Schuldrecht! - dottore, 26.02.2001, 13:54
- Re: Kreditverträge haben doch mit gewährleistung nichts zu tun - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:05
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! - dottore, 26.02.2001, 12:09
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 19:36
- Re: Endgültige und grandiose Wiederauferstehung des Debitismus:-) - dottore, 25.02.2001, 19:10
Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend
>
>Hi Baldur, hi Ihr anderen (falls es Euch noch interessiert),
>wir können es vielleicht ganz kurz machen:
>BGB § 515 (Tausch) Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anewendung.
>Die §§ über Kauf stehen BGB §§ 433 ff.
>Und da möchte ich aus der Masse der Vorschriften (zu denen auch meine Vase-Münze-Beispiel als Illustration gehörten) nur herausgreifen:
>§ 452: Verzinsung des Kaufpreises. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis von dem Zeitpunkt an zu verzinsen, von welchem an die Nutzungen des gekauften Gegenstandes ihm gebühren, sofern nicht der Kaufpreis gestundet ist.
>Damit ist absolut klar, dass die beiden Tauschenden (die in diesem Fall Ware gegen Gold"tauschen") unschwer erkennbar beide Käufer und Verkäufer in jeweils einer Person sind und mit dem"Tausch" (Kauf/Kauf) einen Kreditvertrag ("verzinsen"!!!) geschlossen haben, dessen Folgen sich nach § 452 regeln - o h n e dass es dazu eines zusätzlichen Kreditvertrages bedürfte.
>Der"Tausch" ist damit ein Kreditvertrag (Schuldvertrag!), wenn auch zugegebenermaßen in nuce, der nur dann nicht seine Wirkung entfaltet, wenn beide Seiten zeitgleich usw. das jeweils vom anderen Gewollte bzw. Geleistete akzeptieren. Ansonsten gelten die von mir bereits erwähnten Folgerungen bei einem"mißglückten" KAUF - bis hinauf zum Schadensersatz usw.
>Und dass eine Stundung selbsverständlich ebenfalls etwas mit Zins zu tun hat (in diesem Fall kalkulatorisch, nicht pagatorisch) ist ohnehin klar.
>Die Vorschrift über den Tausch steht übrigens im Zweiten Teil des BGB"Recht der Schuld(!)verhältnisse (§§ 241 - 853)".
>Der Tausch hat damit in keiner wie auch immer zu definierenden Art und Weise etwas mit dem Sachen(!)recht zu tun, das das BGB anschließend (§§ 834-1296) regelt.
>Die Vorstellung (u.a. vom lieben Reinhard und Dir, mein bester Baldur), dass Tauschen von Ware gegen Gold (Goldstück usw.) ein sachenrechtlicher Vorgang sei, wonach es beim flüchtigen Betrachten ausschaut, ist leider
>KOMPLETT FALSCH.
>Es ist ein schuldrechtlicher Vorgang und damit Debitismus pur.
>Tut mir leid, aber so ist es nun Mal.
>Besten Gruß
>d.
Hallo, dottore,
vielen Dank, eindrücklicher Beweis.
Trotzdem komme ich nicht mit, warum immer wieder die Kredit- und Zinsfrage damit vermischt wird.
Ein Tausch beinhaltet doch die Stundung, zinslos.
Es ist unzweifelhaft bewiesen, daß der Tausch ins Schuldrecht fällt - nochmals danke hierfür.
Aber ich verstehe trotzdem nicht, warum das ganze ein Warengeld ad absurdum führen muß.
Es wird ja gar nicht bestritten, daß Kreditgeld existiert, daß es besser ist als Staatsfreigeld ohne Deckung, daß es auf vollstreckbaren Forderungen beruht.
Aber, wieso schließt das ein paralleles Warengeld aus?
Beste GRüße vom Baldur
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