- Endgültige und abschliesende Widerlegung des Debitismus:-) - R.Deutsch, 25.02.2001, 17:36
- Re: Endgültige und grandiose Wiederauferstehung des Debitismus:-) - dottore, 25.02.2001, 19:10
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 19:36
- Re: Ja - Jochen, 25.02.2001, 20:02
- Re: Ja - Jochen, 25.02.2001, 20:02
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - muß man nicht - nereus, 25.02.2001, 20:43
- Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Rudow, 25.02.2001, 22:02
- Re: Ad fontes! - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:36
- Re: Ad fontes! Zweitversuch, Erstbeitrag hat was verschluckt - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:40
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 22:39
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - dottore, 25.02.2001, 23:25
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 23:54
- Re: Auf dem Weg zum Monokapstaat? Ja, und zwar zügig! - dottore, 26.02.2001, 08:33
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - nereus, 25.02.2001, 23:54
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Tassie Devil, 26.02.2001, 00:07
- Re: Männerhosen ohne Schlitz? Die Konsequenz von"Freigeld" - dottore, 26.02.2001, 09:07
- Re: Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - dottore, 25.02.2001, 23:25
- Re: Ad fontes! - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 22:36
- Re: Alles richtig, nereus! Danke - d. & L. (owT) - dottore, 25.02.2001, 22:09
- Ad fontes!@dottore,@nereus,@R.Deutsch - Rudow, 25.02.2001, 22:02
- Warengeld, Kreditgeld, Kredit War:...Debitismus - Dimi, 25.02.2001, 21:26
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi - R.Deutsch, 25.02.2001, 21:35
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi / Nix klasse! - JüKü, 25.02.2001, 21:51
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Kredit War:...Debitismus - JüKü, 25.02.2001, 21:43
- Re: Warengeld, Kreditgeld, Ja - Klasse Dimi - R.Deutsch, 25.02.2001, 21:35
- Die Erde ist keine Kugel! - Dimi, 26.02.2001, 11:37
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! - dottore, 26.02.2001, 12:09
- Re: Kreditverträge haben doch mit gewährleistung nichts zu tun - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:05
- Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! Siehe BGB hier: - dottore, 26.02.2001, 13:50
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 14:07
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 14:46
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 16:41
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 18:36
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 18:42
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! / Potemkin - JüKü, 26.02.2001, 18:49
- Re: Potemkin - der war gemeint! - dottore, 26.02.2001, 18:55
- Re: Potemkin - der war gemeint! - JüKü, 26.02.2001, 20:14
- Re: Potemkin - der war gemeint! - dottore, 26.02.2001, 18:55
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 18:36
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 16:41
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - dottore, 26.02.2001, 14:46
- Re: Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! das ist sehr überzeugend - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 14:07
- Tausch ist Schuldrecht, niemals Sachenrecht! Siehe BGB hier: - dottore, 26.02.2001, 13:50
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! Ja eben! - Dimi, 26.02.2001, 13:20
- Re: Ganz genau: Die Tauschenden unterliegen dem Schuldrecht! - dottore, 26.02.2001, 13:54
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. - Dimi, 26.02.2001, 14:52
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! - dottore, 26.02.2001, 18:22
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! Sicher? - Dimi, 26.02.2001, 23:54
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten! - dottore, 26.02.2001, 18:22
- Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. - Dimi, 26.02.2001, 14:52
- Re: Ganz genau: Die Tauschenden unterliegen dem Schuldrecht! - dottore, 26.02.2001, 13:54
- Re: Kreditverträge haben doch mit gewährleistung nichts zu tun - Baldur der Ketzer, 26.02.2001, 13:05
- Re: Die Erde ist keine Kugel! Doch! - dottore, 26.02.2001, 12:09
- Re: muß man wirklich immer an den Anfang zurück? - Baldur der Ketzer, 25.02.2001, 19:36
- Re: Endgültige und grandiose Wiederauferstehung des Debitismus:-) - dottore, 25.02.2001, 19:10
Re: Schuldrecht: Hier irrelevant. Mitnichten!
>Hallo Dottore,
>>Ob sinnvoll oder nicht, spielt keine Rolle.
>Aber natürlich! Sogar die Hauptrolle.
>Die Frage ist nämlich, was in welchem Kontext eine sinnvolle Abstraktion ist. Selbstverständlich ist für einen Juristen, dessen Denken sich anhand von Fällen wie der kaputten Vase entwickelt hat, ein Tausch ein Schuldvertrag. Im Einzelfall kann die `Sekunde' zwischen Handschlag und Warenübergabe maßgeblich sein.
>Wir können sagen:
>I. A tauscht mit B Boot gegen Federn.
In dieser simplen Form niemals in der Geschichte zu beobachten, man erinnere sich nur an die berühmte Herodot-Stelle, wo die Kaufleute Waren um Ufer niederlegen und dann kommen die Käufer und legen ihrerseits das von ihren Waren ab, was sie als angemessen halten und dann kommen die Kaufleute wieder und schauen, ob sie dies wiederum für angemessen halten.
Jedem Tausch gehen Verhandlungen voraus und erst wenn man sich geeinigt hat, läuft der Tausch ab. Und die Einigung trägt eindeutig schuldrechtlichen Charakter, q.e.d. (siehe BGB).
>Oder auch:
>II. A vereinbart einen Kreditvertrag zu Lieferung des Bootes mit B. B vereinbart im Gegenzug einen Kreditvertrag zur Lieferung der Federn mit A. A liefert das Boot. B liefert die Federn. Die Verträge erlischen durch beidseitige Erfüllung.
>Beide Aussagen, I. und II., sind möglich. Aber zumeist ist I. die sinnvollere, und übrigens auch einfachere Beschreibung.
Einfacher schon, aber nicht in seine Bestandteile zerlegt und deshalb macht seit Jahrhunderten das Märchen die Runde, es habe so etwas wie eine"Tauschwirtschaft" gegeben. Wirtschaften heißt immer unter Druck tätig sein und nicht einfach so drauf los zu produzieren. Der Druck löst sich erst, wenn das gegenüber mit dem Geleisteten (Produzierten) einverstanden ist und seinerseits leistet.
>Wenn wir den Steinzeitmann z.B. fragen: `Wieso nimmst Du Federn und keine Tonne an Bananen?', ist es irrelevant, daß es da irgendwo eine Sekunde gab. Wir sprechen zweckmäßigerweise von Tausch.
Wir können gern vom"Tausch" sprechen, aber wir dürfen nicht übersehen, dass der Tausch ein schuldrechtlicher Vorgang ist. Die Übergabe von Leistung gegen Leistung kann dann Sachenrecht sein. Ich kaufe doch auch kein Haus, indem ich einziehe, sondern ich muss erst sauber zum Notar usw.
>II. ist für Geldentstehungsbetrachtungen nicht die sinnvollere Abstraktion, solange der Tausch keine Kreditmerkmale (wie Zins, Pfand usw.) aufweist, und eben kein Tausch mehr ist. Zudem kann der für Sekunden entstehende Kredit ohne weiteres als lediglich technisches Mittel des Tausches gesehen werden.
Das technische Mittel ist der durch den Tauschvertrag entstandene Erfüllungsdruck, nämlich das Vereinbarte schließlich uno actu zu liefern bzw. zu leisten.
Das Ganze erklärt also im Grunde nichts anderes als die Entstehung von den Phänomenen, die sich ergeben, wenn der"Tausch" in die Länge gezogen wird, also Gegenleistung erst später (und damit Zeit- und Zins- und Schuldendruck).
Diese Phänomene sind bereits im"Tausch" existent, nur treten sie (noch) nicht in Erscheinung. Und der Witz besteht eben darin, dass jeder Tausch bereits ein Kreditvertrag ist, was - ich wiederhole mich - die Tatsache beweist, dass bei Verzögerung von einer oder anderen Seite eben die gleichen Dinge passieren wie beim Kauf auch (Zinsen bis Schadensersatz). Und das o h n e dass dazu ein weiterer Vertrag abgeschlossen werden müsste, der das regelt.
Deshalb gibt's ja unser BGB, dass nicht jeder Tausch(= Kauf)akt in einem gesonderten Vertrag festgehalten werden muss. Der Hinweis auf die allgemein gültige (und damit das Wirtschaften in seinem Ablauf vereinfachende) Regelung des Schuldrechts im BGB genügt.
Das ist doch immerhin ein Fortschritt. In anderen Rechtssystemen müssten solche Abläufe mit allen Wenns und Abers explizit festgehalten werden, man muss nur Mal einen Tauschvertrag in Amerika sich vorstellen: 100 Seiten lang mindestens.
Und erst wenn beide Seiten unterschrieben haben, geht's zur Sache (habe ich selbst beim"Tausch" von einem Grundstück in ein anderes erlebt).
Gruß
d.
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