- Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - dottore, 05.03.2006, 16:06
- Re: Ich hätte noch einen anderen Themenvorschlag - Theo Stuss, 05.03.2006, 16:49
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - Amstrand, 05.03.2006, 16:53
- Re: Das ändert nichts - Theo Stuss, 06.03.2006, 11:51
- Re: Das ändert nichts - Amstrand, 06.03.2006, 14:40
- Re: Das ändert nichts - Theo Stuss, 06.03.2006, 11:51
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - moneymind, 05.03.2006, 17:26
- Besitz, Eigentum, Macht, Freiheit - eine Geschichte vom Russlandfeldzug - prinz_eisenherz, 05.03.2006, 22:28
- Re: Recht oder Macht - Prinz - moneymind, 05.03.2006, 23:07
- Eigentum vs. Besitz - bernor, 06.03.2006, 01:17
- Leichte Korrektur... - bernor, 06.03.2006, 01:24
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - moneymind, 06.03.2006, 11:44
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - dottore, 06.03.2006, 16:43
- Re: Eigentum vs. Besitz - dottore - moneymind, 07.03.2006, 00:24
- Re: Dank! Sehr scharfsinnige Interpretation des H'schen Ur-Ansatzes - dottore, 09.03.2006, 14:36
- Re: H'scher Ur-Ansatzes, Julian Jaynes (Der Ursprung des Bewusstseins, 1976) - Rudow, 09.03.2006, 21:31
- Stamm vs. Staat - Holmes, 10.03.2006, 09:57
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Holmes - moneymind, 13.03.2006, 00:24
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - Holmes, 13.03.2006, 22:18
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 14.03.2006, 00:59
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - dottore, 14.03.2006, 17:43
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 15.03.2006, 22:37
- Re: Zum Beginn nochmal - dottore - moneymind, 16.03.2006, 01:39
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - dottore, 14.03.2006, 17:43
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - dottore, 14.03.2006, 17:59
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 14.03.2006, 00:59
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - Holmes, 13.03.2006, 22:18
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Holmes - moneymind, 13.03.2006, 00:24
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - moneymind, 12.03.2006, 23:51
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - dottore, 14.03.2006, 16:50
- Wie sieht die Macht der Zukunft aus? - Burning_Heart, 15.03.2006, 12:39
- Re: Laß uns Pharaonen werden! - dottore, 15.03.2006, 19:23
- Re: Freiheit von traditional bestimmten interp. Rechten/Pflichten - dottore - moneymind, 15.03.2006, 22:33
- Re: Der duplizierte Feudalismus - dottore, 16.03.2006, 16:23
- Re: Entstehung v. Feudalismus + bürg. Freiheit - dottore - moneymind, 20.03.2006, 13:36
- Re: OT: Antike Chronologie - moneymind, 20.03.2006, 13:50
- Re: Ist der Bürger ein"Staat"? - dottore, 20.03.2006, 17:18
- Re: Macht-Gene und Religion als Dienerin der Macht - dottore, 21.03.2006, 15:34
- Re: Entstehung v. Feudalismus + bürg. Freiheit - dottore - moneymind, 20.03.2006, 13:36
- Re: Der duplizierte Feudalismus - dottore, 16.03.2006, 16:23
- Wie sieht die Macht der Zukunft aus? - Burning_Heart, 15.03.2006, 12:39
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - dottore, 14.03.2006, 16:50
- Re: Dank! Sehr scharfsinnige Interpretation des H'schen Ur-Ansatzes - dottore, 09.03.2006, 14:36
- Re: H/S=Schalmeientheorie [nur"private Freie" und keine Zwingmacht] - moneymind, 07.03.2006, 12:25
- Re: H/S=Schalmeientheorie [nur"private Freie" und keine Zwingmacht] - dottore, 07.03.2006, 16:49
- Re: Eigentum vs. Besitz - dottore - moneymind, 07.03.2006, 00:24
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - dottore, 06.03.2006, 16:43
- Ober-Besitz passt besser - Tarantoga, 06.03.2006, 18:11
- Ich bleibe mal beim OberEIGENTUM - bernor, 07.03.2006, 02:11
- Re: Brillant! Dazu noch der olle Krünitz: - dottore, 08.03.2006, 15:34
- Re: Ich nicht! Der Rechtsstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - Tarantoga, 09.03.2006, 00:09
- Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 01:06
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 12:39
- Mein Nachbar (Landwirt) wurde wegen Umgehung enteignet. So schauts aus. - VictorX, 09.03.2006, 12:48
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Tarantoga, 09.03.2006, 16:55
- Re: Der Drecksstaat - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 17:48
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 18:30
- Re: Der Mafiastaat namens BRDDR - Tassie Devil, 10.03.2006, 00:37
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 12:39
- Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 01:06
- Ich bleibe mal beim OberEIGENTUM - bernor, 07.03.2006, 02:11
- Besitz, Eigentum, Macht, Freiheit - eine Geschichte vom Russlandfeldzug - prinz_eisenherz, 05.03.2006, 22:28
- @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - FOX-NEWS, 05.03.2006, 18:08
- Re: @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - dottore, 06.03.2006, 16:15
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - Holmes, 06.03.2006, 16:53
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - dottore, 07.03.2006, 14:23
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - Holmes, 06.03.2006, 16:53
- Re: @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - dottore, 06.03.2006, 16:15
- Re: Lele und Buschong - Holmes, 05.03.2006, 19:02
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - Holmes - moneymind, 05.03.2006, 23:01
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - moneymind - Holmes, 06.03.2006, 11:53
- Re: Lele und Buschong - dottore, 06.03.2006, 14:46
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - Holmes - moneymind, 05.03.2006, 23:01
- HHH, das Eigentum und der Staat - Zandow, 06.03.2006, 03:28
- Re: HHH, das Eigentum und der Staat - dottore, 06.03.2006, 15:31
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - thoughtful, 06.03.2006, 04:30
- Re: Dank für das schöne Bukett... - dottore, 06.03.2006, 16:04
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch / ---- Sammlung (o.Text) - Elli (Boardmaster)--, 06.03.2006, 16:02
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - Tarantoga, 06.03.2006, 18:35
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - moneymind, 07.03.2006, 00:38
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 12:47
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 07.03.2006, 15:47
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 19:05
- Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 02:35
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - dottore, 08.03.2006, 12:46
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 23:08
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - dottore, 08.03.2006, 12:46
- Keine Zwingmacht des Eigentums ohne eine Art"Urschuld" - u.a. - Tarantoga, 08.03.2006, 22:33
- Re: Eigenschaft eines"Rechts"? Zu Heinsohn/Steiger u.a. - dottore, 09.03.2006, 13:31
- Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 02:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 08.03.2006, 14:21
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 08.03.2006, 21:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 09.03.2006, 13:56
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 08.03.2006, 21:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 19:05
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 07.03.2006, 15:47
Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch
-->Hallo dottore,
danke für den ausführlichen Beitrag! Kurz einige Anmerkungen (muß gleich weg):
>in einem von Prof. Uwe Wesel zitierten Urteil des BVG heißt es:
>„Das Eigentum ist ein elementares Grundrecht, das in einem inneren Zusammenhang mit der Garantie persönlicher Freiheit steht.“ Das ist eine Wischiwaschi-Aussage, die obendrein auch unpräzise ist. Ein „Recht“ ist nicht als „als solches“ vorhanden und steht sozusagen „solo“ im Raum. Handelt es sich um objektives Recht (Normen, Gesetze usw.), setzt dies eine, dieses Recht setzende Herrschaft voraus.
Klar.
>Beim Phänomen der Herrschaft müssen wir auf den bis heute in diesem Punkte weitgehend anerkannten Max Weber zurückgreifen (Kap. 1 von „Wirtschaft und Gesellschaft“). Herrschaft ist ihm institutionalisierte Macht, die wiederum bedeutet: Man kann „Einfluss“ nehmen auf andere und ihr Verhalten. Dazu bedarf es eines „institutionalisierten Zwangsapparates“, der staatliche Befehle (Gesetze letztlich) mit Hilfe physischen Zwangs (Wesel: „manu militari“ - mit bewaffneter Hand) umzusetzen vermag.
Selbstverständlich.
>Hans-Hermann Hoppe hat sich in „Eigentum, Anarchie und Staat - Studien zur Theorie des Kapitalismus“ (Kap. 4) wie folgt geäußert:
>„Nur eine reine Privatrechtsgesellschaft, die jedermann, Privatperson wie Personengesellschaft, unter identisches Recht stellt, ist allgemein rechtfertigbar. Ã-ffentlich-rechtliche Körperschaften bzw. die in ihrem Namen vorgehenden Personen dagegen beanspruchen ein als solches naturgemäß nicht allgemein rechtfertigbares Sonderrecht: das Recht, sich Eigentum anders als durch ursprüngliche Appropriation oder freiwilligen Austausch von Eigentumstiteln zu beschaffen.
"Nur... allgemein rechtfertigbar" = für mich: naturrechtliches Trallala.
>[Die „ursprüngliche Appropriation“ ist genau der kritische Punkt: Verfolgt man den Strang der uns interessierenden, weil in ihren Ablauf seit den oft erwähnten Anfängen ex Nahem Osten eingebetteten Geschichte, so steht am Beginn eine Mixtur aus Appropriation von Grund und Boden („Arealen“), die bereits anderen als areales Eigentum zustehen (vgl. die Bernbeck- und/oder Origin-of-War-Diskussionen), wozu das „ius occupandi“, also das Recht (im Sinne einer „Berechtigung“) der Aneignung abgeleitet wird, zu zählen ist und der Aneignung einer „res nullius“ (Sache niemandens), was für unbesiedeltes und auch nicht für teilweise oder vorübergehend genutztes Land (etwa durch Nomaden) gegolten hat. Die „ursprüngliche Appropriation“ bedeutet in jedem Fall die Aneignung von Areal, was unweigerlich zur Entstehung von HERR-schaft und damit von Protostaaten und Staaten selbst führt.
Ob das"unweigerlich" zu staatlicher Herrschaft führt, weiß ich nicht. Daß aber auf dieser Ebene Macht und Gewalt herrschen, ist mir völlig klar. Bestreite ich nicht. Sinnvollerweise sollte man hier aber von"Besitznahme" und nicht von"Aneignung" (mißverständlich wegen dem"eig") reden (und die H/S-Unterscheidung Besitz/Eigentum konsequent durchhalten).
>Ist das Areal angeeignet, sind sämtliche Vor- und/oder Frühformen zumindest des Grund-Eigentums beendet.
Des Grund-BESITZES.
>Der HERRscher, später „Staat“ ist der Gesamt-Eigentümer des Areals, im rechtshistorischen Ablauf jedenfalls der Ober-Eigentümer
Bestenfalls Ober-BESITZER, da Eigentum eine übergeordnete Vollstreckungsinstanz voraussetzt. Da sollte man schon konsequent die doch sinnvolle Unterscheidung von H/S durchhalten.
>(siehe die frühere Diskussion darüber), der Unter-Eigentum (generell unfreiwillig) in verschiedenen Formen und Sub-Formen zulassen kann und zugelassen hat. Seit der Napoleonischen Zeit jedenfalls hat sich die historisch oft stark verschachtelte Eigentums-Struktur (für den „ganz unten“, den sog. „gemeinen Mann“ existierten oft mehrere Ober-Eigentümer) stark vereinfacht: Nur noch der „Staat“ ist Ober-Eigentümer, etwaige Zwischenstufen wie Grundherren, Adel, Geistlichkeit, usw. sind entfallen.
Zustimmung.
>Das im BVG-Urteil angeführte „Eigentum“ (gemeint: „privates“ Eigentum!) hat stets den Ober-Eigentümer „Staat“ über sich, was sich schon daraus ergibt, dass der „Staat“ den von Max Weber erwähnten Zwangsapparat („manu militari“!) gegenüber den Unter-Eigentümern einsetzen kann ohne Sanktionen gegen sich selbst befürchten zu müssen. Bestenfalls können die den „Staat“ Betreibenden, sie sog. „politische Klasse“ (Helmut Schmidt) durch Nicht-Wiederwahl abgestraft werden.
Natürlich.
>Dass dadurch alle jene Gesetze („Rechte“ des Staates, bzw. „Berechtigungen“ desselben), die sich gegen das („private“) Untereigentum richten, nullifiziert werden, also der status quo ante (modern: gesetzlicher Zustand vor der betreffenden Legislaturperiode) wieder hergestellt wird - davon kann keine Rede sein und ist auch nirgends bisher beobachtet worden.]
Ja.
>Hoppe fährt fort:
>„Sie zwingen Personen, die keinerlei eigentumsrechtliche Verfehlung begangen haben, einen Mitgliedsbeitrag zwecks Finanzierung ihrer Unternehmung zu leisten und/oder sie zwingen i. o. a. Sinn unschuldige Personen, sich einer (Körperschafts-)Verfassung zu unterwerfen, die das exklusive Verfügungsrecht dieser Personen über ihr rechtmäßiges Eigentum betreffen. Beides ist, ob institutionalisiert ablaufend oder in Form sporadischer Übergriffe im Privatrechtsverkehr, Aggression gegen rechtmäßige Eigentumsansprüche:
>‚Besteuerung’ fällt in die gleiche rechtliche Kategorie wie ‚Raub’; ‚Zwangsverpflichtung zu sozialen oder Verteidigungszwecken’ gehört zu ‚Versklavung auf Zeit’; und ‚gesellschaftspolitische Maßnahme’ hat ihr Gegenstück in ‚gewaltsame Aneignung von Eigentumstiteln und Neuverteilung oder -veräußerung unrechtmäßig erworbenen Eigentums’ oder, kürzer, in Diebstahl und Hehlerei.“
Natürlich. Um seine Infrastruktur sicherzustellen, muß der Staat als"Ober-Besitzer" und Garant des"Privat" - Eigentums natürlich auf andere Prinzipien des"Ausgleichs von Geben und Nehmen" zurückgreifen als auf das Prinzip der privaten Wirtschaft. Steuergewalt ist Herrschaft, völlig klar. Aber das ist doch ein alter Hut. Frage ist doch, wie werden diese Abgaben verwendet, und wie ist das vom"Volk" kontrollierbar.
>Dies ist klassisches anarcho-liberales Gedankengut (und daher auch bei mises.org dankenswerterweise zu finden). Es geht von einem „Urzustand“ oder einem „Ur-„ bzw. „Naturrecht“ aus, das auf den ersten Blick auch seine Berechtigung zu heben scheint, zumal dies zahlreiche enthnologische Studien stützen (vgl. Middleton/Tait, „Tribes without Rulers“ u.v.a.m.).
Naja, ganz so zwanglos scheint es mir auch in solchen Gesellschaften nicht abzugehen. Gruppendruck: wer herumketzert, fliegt raus."Ketzerische Freiheiten" wohl in bürg. Ges. konkurrenzlos groß; schon deshalb, weil Innovationen oft Profitmöglichkeiten bieten und deshalb gesucht werden, während man in traditionalen Gesellschaften für"Innovationen" eher rausfliegt.
>Nun wissen wir, dass sich aus solchen „friedfertigen“ Strukturen nirgends mehr entwickelt hat, als das übliche, für die eigene Subsitenz Produzieren.
Natürlich!
>Auf solche Stämme (z.B. die südsudanesischen Nuer) hinzuweisen ist sicher lehrreich, für die Erklärung des Kapitalismus führen sie jedoch nicht weiter.
Genau.
>Selbst Thomas Hobbes, der - außer den amerikanischen Indianern (rudimentär) - keine Kenntnisse über Stammesgesellschaften hatte, schreibt in seinem berühmten Passus „Solange es also keinen Staat gibt...“:
>“In einem solchen Zustand arbeitet niemand, weil es sich nicht lohnt.“
In einem solchen Zustand arbeitet niemand mehr, als nötig. Ist ein sehr gemütlicher Zustand. Wußte schon Marx, siehe dessen Brotschneiderbeispiel MEW 23, S. (zu faul jetzt nachzuschlagen). Mehrarbeit ist eine Erfindung der Zivilisation,"schrankenlose Mehrarbeit" wohl eine des Kapitalismus - Stichwort Schuldendruck.
>Auch wenn Hobbes das Nicht-Arbeiten mehr als Ausfluß seines berühmten „Krieges aller gegen alle“ im Auge hat (beim Dauer-Bürgerkrieg macht es, da laufendes Beutemachen droht, auch wenig Sinn), ist das „Ausbeutungs“-Phänomen im Hoppe’schen Sinne selbstverständlich auch auf den (unerklärten und verdeckt durch die Gesetzesblätter huschenden) Dauerkrieg „Staat gegen Untertanen“ anwendbar.
>Niemandem würde es einfallen, zu arbeiten, wenn ihm das Erarbeitete laufend entwendet würde (über die früheren Nicht-Arbeits-Sanktionen wurde ausführlich gepostet, Schuldknechtschaft usw.); dazu müßten nur die Steuern bzw. Steuersätze (aktuell und vertagte) entsprechend in die Höhe gesetzt werden. Würde jedem bewusst, dass die „Staatsschulden“ in Wahrheit seine Schulden, also durch immense Steuerabforderungen (wann auch immer und via Staatsmacht an wen auch immer) auszugleichen sind, würde das das Einkommenserzielungs- und/oder Sparverhalten stark beeinflussen und zwar negativ.
Ja schon. Aber die Staatsschulden können ja eben nicht vollstreckt werden, und es traut sich natürlich auch keiner, die alle wirklich von den Steuerzahlern einzufordern, weil jeder weiß, das würde die Wirtschaft komplett abwürgen. Also werden sie ewig weiter in die Zukunft hinausgeschoben...
>Die Staats“kunst“ (recte: Kunst, die jeweilige Staatsmacht selbst zu erhalten und den „Kollaps“ bzw. Revolution oder Umsturz zu vermeiden, was oft genug in der Geschichte mißlang), besteht also darin, das „Arbeiten“ der Untertanen beizubehalten, es direkt oder indirekt (Subventionen usw.) zu fördern, wobei sich automatisch Produktivitäts-Zuwächse ergeben, da sich niemand ununterbrochen und zeitlebens dem aussetzen möchte, was Mises in einer genialen Wortschöpfung das “Arbeitsleid“ genannt hat.
Ob das der einzig mögliche Schluß ist? Einem eventuellen Lob der Faulheit möchte ich mich ausdrücklich anschließen - jedenfalls manchmal ;-)
>Zu dem durch Arbeit erzielten bzw. erzielbaren Produktivitäts-Plus gibt es ein interessantes Beispiel zweier im Kongo nebeneinander (nur durch eine Fluß getrennt) existierender Stämme, nämlich der Lele und der Buschong. Die ersten waren arm (wir sprechen von den Zuständen vor der belgischen Kolonialisierung), ihr häufigstes Wort war „Hunger“, die anderen wohlhabend. Der wichtigste Unterschied der beiden, sich in Sprache, Bauten, Kleidung usw. gleichenden Stämme war die gesellschaftliche Struktur. Die Lele waren egalitär und autoritätslos, die Bushong hatten einen starken König und ihm quais machtmäßig „zuarbeitende“ Unter-Häuptlinge.
Überrascht mich überhaupt nicht.
>Wesel kommt zu dem für Machttheoretiker nicht überraschenden Schluss:
>“Allgemein lässt sich beobachten, dass der Druck von Zentralinstanzen, auch der Abgabendruck [!], die Ã-konomie früher Gesellschaften intensiviert.“
Natürlich, volle Zustimmung.
>Und: „Je stärker die politische Herrschaft ist, desto größer wird regelmäßig die Produktivität.“ Wobei er sich dem Urteil des hier schon bekannten Anthropologen Marshall Sahlins („Stone Age Economics“) anschließt. Dass auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben (Polygynie der Lele) sei angemerkt - als wohl eher die Folge als die Ursache des unterschiedlichen Verhaltens.
>Nebenbei auch noch: Obwohl die Buschong mit Kanus und Netzen operierten, die Lele (am anderen Flußufer) dagegen nicht, wie sie überhaupt gegen „Investitionen“ waren, widerlegt auch die These, dass es „automatisch“ zu Arbeitsteilung und/oder Handel oder gar „Geld“ als „Tauschmittel“ kommt, sobald die eine Seite in Erfahrung bringt, was die andere alles so drauf hat.
>Doch kehren wir zurück zum eingangs zitierten BVG-Urteil. Zunächst einmal ist das Eigentum (bei der ohnehin schon gebrachten Relativierung) kein „Recht“ im objektiven Sinne, sondern eine Berechtigung (= subjektives Recht, wie in jedem Jura-Lehrbuch nachzulesen).
Volle Zustimmung - automatische Ausdifferenzierung der Arbeitsteilung ist ein systemtheoretischer Mythos.
>Die Berechtigung wird dabei unzulässigerweise im Sinne nur eines ausschließlichen und absoluten (also gegenüber jedermann geltenden) Verfügungsrechtes definiert. Also: Jeder hat seine „Habe“ (mobiles Eigentum) und seinen Grund und Boden (immobil) und kann jeden anderen entsprechend aus-grenzen (im buchstäblichen Sinn des Wortes). Darum geht es aber überhaupt nicht. Damit wird nur der Status selbst beschrieben und als „Recht“ verteidigt, was ihm Handhaben aller Art gibt, dieses Recht (mit dem Eigentum auch machen zu können, was man will) zu „verteidigen“ bzw. mit Hilfe von Machtapparaten sichern und verteidigen bzw. entsprechende „Berechtigungsbrecher“ bestrafen oder sanktionieren zu lassen.
>Mit dieser Einschränkung wird völlig ausgeblendet, dass der Eigentümer auch Berechtigungen gegenüber dem Nicht-Eigentümer hat, sobald oder sofern dieser gezwungen ist, das Eigentum zu nutzen, in Sonderheit, sich darauf aufzuhalten. Das Modell geht also von der ganz falschen Voraussetzung aus, dass auch der Nicht-Eigentümer „frei“, also mitnichten und mit Nichts dem Eigentümer gegenüber verpflichtet ist oder verpflichtet werden kann.
Ja. Wußte schon Marx, wenn er das Argument auch anders wendete (Produktionsmitteleigner vs. doppelt freie Lohnarbeiter).
>Das „Eigentum“, das dem BVG vorschwebt, ist nur das „private“ Unter-Eigentum: Hat jeder sein eigenes Haus mit Grund und Boden, ist er zwar keinem anderen Unter-Eigentümer gegenüber verpflichtbar (Mietzins, Pachtzins) und in diesem Sinne „frei“. Gegenüber dem Ober-Eigentümer (früher Herrscher, heute „Staat“) ist und bleibt er jedoch unfrei und hat in welcher Form und Höhe auch immer seinen Steuerzins zu entrichten, den hier schon ausführlich dargestellten „Zinnß“.
Natürlich.
>Den Steuerzins wiederum zu beseitigen, hieße den Machtapparat „Staat“ beseitigen. Die logische Konsequenz daraus: Das „private“ (Unter-)Eigentum wäre nicht zu besichern, jedenfalls nicht jenes, das zur Zinsung von Nicht-(Unter-)Eigentümern „berechtigt“.
Völlig richtig. Deswegen braucht es zur Garantie der bürgerlichen Freiheiten die Steuergewalt. Ohne die geht´s nicht. Aber gegenüber einem reinen Abgabensystem schränken diese Freiheiten die Abgabenpflichten doch erheblich ein (siehe z.B. oben ketzerische Freiheiten, Innovationsfreiheit etc.).
>(In sog. „vorstaatlichen“ Gesellschaften existiert durchaus Eigentum - Wesel bringt diverse Beispiele - aber grundsätzlich nur solches, das seinerseits nicht andere zu Leistungen oder Abgaben zwingen kann).
Kein Eigentum, BESITZ bzw. Besitzrechte, s.o.
>Die „persönliche Freiheit“ oder gar deren „Garantie“ im besagten BVG-Urteil hört sich zwar vielversprechend an. Sie kann aber immer nur gegenüber anderen „privaten“ (Unter-)Eigentümern eine Rolle spielen oder angestrebt werden, niemals gegenüber dem Macht- und Abgaben-Monopolisten „Staat“.
Natürlich. Denn der garantiert ja diese (relativen) Freiheiten überhaupt erst. Es ist aber ein Unterschied, ob ein Staat das tut oder ob er es nicht tut. Ich ziehe ersteres letzterem vor.
>Der BVG-Satz sei demnach umformuliert:
>“Das Ober-Eigentum
nein, der OBER-BESITZ
>des Staates an seinem Staats-Areal ist eine elementare Berechtigung des Staates, die in einem inneren Zusammenhang mit der Garantie persönlicher Unfreiheit der Staatsbürger dem Staat gegenüber steht.“
Kann man so sehen. Aber"Garantie persönlicher Unfreiheit" ist zu undifferenziert. Einschränkung persönlicher Freiheit wäre präziser. Denn diese Einschränkung ist in bürg. Ges. geringer als in reinen Abgabensystemen. Alles unter dem Begriff"Macht" zusammenzuziehen und die Unterschiede zu übersehen, bringt m.E. nichts. Hier kommt es darauf an, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede differenziert und präzise herauszuarbeiten. Daß die"Macht" dabei der"übergreifende Pol" des gesamten Verhältnisses ist und immer die Gefahr birgt, die"zedierten Freiheiten" immerm weiter einzuschränken und sogar wieder zu beseitigen, bleibt dabei (von mir) unbestritten.
>Der gern gehörte Hinweis, dass das Recht inzwischen auch ein Mittel zur Kontrolle von Herrschaft geworden ist, ist formal nicht zu bestreiten. Welche Kraft dieses „Recht“ beim nervus rerum der Staaten, nämlich ihrer finanziellen Unterlegung hat, erleben wir bei den Rechtsbrüchen, sowohl des Völkerrechts (Maastricht) als auch der Bundes- und Landesverfassungen (Schuldenaufnahme > Investitionen, also contra legem schlechthin) laufend. Oder wer oder was kann die Einhaltung etwa des Art. 115 GG einklagen? NIEMAND.
>Wesel daher zu Recht: „Auch staatliche Herrschaft ist an das Recht gebunden [welches Recht konkret, wenn schon die Verfassung ausscheidet?], muss sich kontrollieren lassen.“ [Und WAS passiert nach der Kontrolle? Nach den Berichten der Rechnungshöfe? Wird jemand verhaftet? Bestraft? Was heißt das in diesem Zusammenhang immer wieder gern gehörte „Übernahme der Verantwortung“? WIE sieht diese „Übernahme“ aus?]
Richtige Fragen. Leider ist dieses Problem von vorneherein im Kap. eingebaut und ich wüßte nicht, wie es rauszuoperieren wäre. Wenn der trotzdem für mich die bequemste oder angenehmste Gesellschaftsform ist (und sei es nur deshalb, weil ich halt an sie gewöhnt bin), dann werde ich mich doch über unabänderliche Tatsachen nicht mein Leben lang ärgern, sondern sie beiseite legen und Dinge tun, die mehr Spaß machen.
>Und Wesel bringt es dann auf den Punkt: “Wobei allerdings [aha!] der Staat selbst die Rahmenbedingungen dafür gesetzt hat.“
Im großen und ganzen Übereinstimmung - ich ziehe halt nur andere Konsequenzen.
Schönen Gruß
moneymind
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