- Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - dottore, 05.03.2006, 16:06
- Re: Ich hätte noch einen anderen Themenvorschlag - Theo Stuss, 05.03.2006, 16:49
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - Amstrand, 05.03.2006, 16:53
- Re: Das ändert nichts - Theo Stuss, 06.03.2006, 11:51
- Re: Das ändert nichts - Amstrand, 06.03.2006, 14:40
- Re: Das ändert nichts - Theo Stuss, 06.03.2006, 11:51
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - moneymind, 05.03.2006, 17:26
- Besitz, Eigentum, Macht, Freiheit - eine Geschichte vom Russlandfeldzug - prinz_eisenherz, 05.03.2006, 22:28
- Re: Recht oder Macht - Prinz - moneymind, 05.03.2006, 23:07
- Eigentum vs. Besitz - bernor, 06.03.2006, 01:17
- Leichte Korrektur... - bernor, 06.03.2006, 01:24
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - moneymind, 06.03.2006, 11:44
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - dottore, 06.03.2006, 16:43
- Re: Eigentum vs. Besitz - dottore - moneymind, 07.03.2006, 00:24
- Re: Dank! Sehr scharfsinnige Interpretation des H'schen Ur-Ansatzes - dottore, 09.03.2006, 14:36
- Re: H'scher Ur-Ansatzes, Julian Jaynes (Der Ursprung des Bewusstseins, 1976) - Rudow, 09.03.2006, 21:31
- Stamm vs. Staat - Holmes, 10.03.2006, 09:57
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Holmes - moneymind, 13.03.2006, 00:24
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - Holmes, 13.03.2006, 22:18
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 14.03.2006, 00:59
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - dottore, 14.03.2006, 17:43
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 15.03.2006, 22:37
- Re: Zum Beginn nochmal - dottore - moneymind, 16.03.2006, 01:39
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - dottore, 14.03.2006, 17:43
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - dottore, 14.03.2006, 17:59
- Re: Führung vs. Herrschaft - holmes - moneymind, 14.03.2006, 00:59
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Moneymind - Holmes, 13.03.2006, 22:18
- Re: Kein Ausgleich von Geben und Nehmen bei Hierarchie? - Holmes - moneymind, 13.03.2006, 00:24
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - moneymind, 12.03.2006, 23:51
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - dottore, 14.03.2006, 16:50
- Wie sieht die Macht der Zukunft aus? - Burning_Heart, 15.03.2006, 12:39
- Re: Laß uns Pharaonen werden! - dottore, 15.03.2006, 19:23
- Re: Freiheit von traditional bestimmten interp. Rechten/Pflichten - dottore - moneymind, 15.03.2006, 22:33
- Re: Der duplizierte Feudalismus - dottore, 16.03.2006, 16:23
- Re: Entstehung v. Feudalismus + bürg. Freiheit - dottore - moneymind, 20.03.2006, 13:36
- Re: OT: Antike Chronologie - moneymind, 20.03.2006, 13:50
- Re: Ist der Bürger ein"Staat"? - dottore, 20.03.2006, 17:18
- Re: Macht-Gene und Religion als Dienerin der Macht - dottore, 21.03.2006, 15:34
- Re: Entstehung v. Feudalismus + bürg. Freiheit - dottore - moneymind, 20.03.2006, 13:36
- Re: Der duplizierte Feudalismus - dottore, 16.03.2006, 16:23
- Wie sieht die Macht der Zukunft aus? - Burning_Heart, 15.03.2006, 12:39
- Re: Wo Eigentümer-, wo Feudal- und wo Stammesgesellschaft? - dottore - dottore, 14.03.2006, 16:50
- Re: Dank! Sehr scharfsinnige Interpretation des H'schen Ur-Ansatzes - dottore, 09.03.2006, 14:36
- Re: H/S=Schalmeientheorie [nur"private Freie" und keine Zwingmacht] - moneymind, 07.03.2006, 12:25
- Re: H/S=Schalmeientheorie [nur"private Freie" und keine Zwingmacht] - dottore, 07.03.2006, 16:49
- Re: Eigentum vs. Besitz - dottore - moneymind, 07.03.2006, 00:24
- Re: Eigentum vs. Besitz - bernor - dottore, 06.03.2006, 16:43
- Ober-Besitz passt besser - Tarantoga, 06.03.2006, 18:11
- Ich bleibe mal beim OberEIGENTUM - bernor, 07.03.2006, 02:11
- Re: Brillant! Dazu noch der olle Krünitz: - dottore, 08.03.2006, 15:34
- Re: Ich nicht! Der Rechtsstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - Tarantoga, 09.03.2006, 00:09
- Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 01:06
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 12:39
- Mein Nachbar (Landwirt) wurde wegen Umgehung enteignet. So schauts aus. - VictorX, 09.03.2006, 12:48
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Tarantoga, 09.03.2006, 16:55
- Re: Der Drecksstaat - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 17:48
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 18:30
- Re: Der Mafiastaat namens BRDDR - Tassie Devil, 10.03.2006, 00:37
- Re: Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - certina, 09.03.2006, 12:39
- Der Drecksstaat kann nie OberEIGENTÃœMER sein - grundfalsch - Baldur der Ketzer, 09.03.2006, 01:06
- Ich bleibe mal beim OberEIGENTUM - bernor, 07.03.2006, 02:11
- Besitz, Eigentum, Macht, Freiheit - eine Geschichte vom Russlandfeldzug - prinz_eisenherz, 05.03.2006, 22:28
- @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - FOX-NEWS, 05.03.2006, 18:08
- Re: @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - dottore, 06.03.2006, 16:15
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - Holmes, 06.03.2006, 16:53
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - dottore, 07.03.2006, 14:23
- Re: @dottore - Unterwerfungsinstrumente - Holmes, 06.03.2006, 16:53
- Re: @dottore - Sie widerlegen ein ums andere mal Clausewitz - dottore, 06.03.2006, 16:15
- Re: Lele und Buschong - Holmes, 05.03.2006, 19:02
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - Holmes - moneymind, 05.03.2006, 23:01
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - moneymind - Holmes, 06.03.2006, 11:53
- Re: Lele und Buschong - dottore, 06.03.2006, 14:46
- Re: Egalitäres Wirtschaften und Subsistenz - Holmes - moneymind, 05.03.2006, 23:01
- HHH, das Eigentum und der Staat - Zandow, 06.03.2006, 03:28
- Re: HHH, das Eigentum und der Staat - dottore, 06.03.2006, 15:31
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - thoughtful, 06.03.2006, 04:30
- Re: Dank für das schöne Bukett... - dottore, 06.03.2006, 16:04
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch / ---- Sammlung (o.Text) - Elli (Boardmaster)--, 06.03.2006, 16:02
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - Tarantoga, 06.03.2006, 18:35
- Re: Eigentum, Macht, Freiheit - Klärungsversuch - moneymind, 07.03.2006, 00:38
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 12:47
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 07.03.2006, 15:47
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 19:05
- Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 02:35
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - dottore, 08.03.2006, 12:46
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 23:08
- Re: Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - dottore, 08.03.2006, 12:46
- Keine Zwingmacht des Eigentums ohne eine Art"Urschuld" - u.a. - Tarantoga, 08.03.2006, 22:33
- Re: Eigenschaft eines"Rechts"? Zu Heinsohn/Steiger u.a. - dottore, 09.03.2006, 13:31
- Renditepflicht: Eigentum ~ Lehen - Tarantoga, 08.03.2006, 02:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 08.03.2006, 14:21
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 08.03.2006, 21:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 09.03.2006, 13:56
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 08.03.2006, 21:35
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - dottore, 07.03.2006, 19:05
- Re:"Checks and balances" - was zuerst? - Tarantoga, 07.03.2006, 15:47
Re: Brillant! Dazu noch der olle Krünitz:
-->Hi bernor,
ein weiteres Juwel! Gratulor!
Zum Eigentum sei noch der Eintrag aus der Krünitz'schen Oekonomischen Enzyklopädie gebracht. Krünitz (1728/96) war ein grandios fleißiger Abschreiber und steht fest auf dem Boden der damals in Schwange gekommenen"Gesellschafts"- und Gesellschafts"vertrags"-Theorie; immerhin blitzt da und dort ein"machttheoretischer" Gedanke auf, z.B. schon gleich am Anfang"Dominus" = Herr, Herrscher, die römischen Münzen der Kaiserzeit beginnen zumeist mit einem D.N. = Dominus Noster = Unser Herr(scher) oder weiter unten die occupatio, der Zwang oder die Gesetze.
Alles leider halbgar, mit den für die damalige Zeit typischen diffusen historischen Vorstellungen ("als das menschliche Geschlecht anfing..."), Ursache und Wirkung verwechselnd und voller ethymologischer Ahnungslosigkeit:
"Eigenthum, L. Dominium, ein Hauptwort von dem Beyworte eigen, so vermittelst der Endsylbe thum gebildet worden, welche hier sowohl ein Recht, als auch das Concretum, oder die Sache selbst, bedeutet.
1. Das Recht.
a) In der engsten und schärfsten Bedeutung, das Recht, eine Sache auf beständig mit Ausschließung aller anderer zu gebrauchen, zum Unterschiede von dem Rechte des gegenwärtigen Besitzers. Als das menschliche Geschlecht anfieng, sich in Gesellschaften zu bilden, wurde auch das Eigenthum unter demselben eingeführet.
Das Eigenthum an etwas haben. Indessen leidet diese engste Bedeutung in manchen Fällen noch verschiedene Einschränkungen. z. B. an einem Lehen haben zwey Personen das Eigenthum, der Lehensherr, dem das oberste Eigenthum oder Obereigenthum, dominium directum, und der Vasall, dem das nutzbare Eigenthum, oder Untereigenthum, dominium utile, zukommt; keiner von beyden kann mit dem Lehen eigenmächtig verfahren.
b) In weiterer Bedeutung, das Recht eine Sache gegenwärtig mit Ausschließung aller anderer zu gebrauchen, oder auch nur in seiner Gewalt zu haben, das Recht des gegenwärtigen Besitzes. In diesem Verstande heißen Unterpfänder, und andere Dinge, die man nur auf gewisse Zeit in seiner Gewalt hat, oft ein Eigenthum dessen, der sie besitzet.
c) In der weitesten Bedeutung, das Recht eine Sache zu seinen Bedürfnissen zu gebrauchen; in welchem sehr uneigentlichen Verstande zuweilen eines Eigenthumes über die Luft, des Wassers, des Meeres u. s. f. gedacht wird. In allen drey Fällen wird dieses Wort wenig mehr gebraucht, indem der Ausdruck das Recht des Eigenthumes, oder das Eigenthumerecht, üblicher ist; vermuthlich um die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung zu vermeiden.
2. Eine Sache,
welche man vermöge des Eigenthumes oder des Rechts des Eigenthumes besitzet, in allen drey vorigen Bedeutungen, besonders in der ersten eigentlichen. Sein väterliches Eigenthum. Etwas zum Eigenthume bekommen. Ein Eigenthum besitzen.
Man bedienet sich des Eigenthumsrechts entweder im natürlichen Zustande, außer einer bürgerlichen Gesellschaft, oder in derselben. Jenes nennt man das natürliche, dieses das Civil= oder bürgerliche Eigenthum. In beyden Fällen sind besondere Arten, dieses Recht zu erlangen, jedoch so, daß die natürlichen Arten, dasselbe zu erlangen, auch gewissermaßen in der bürgerlichen Gesellschaft Statt finden, indem sowohl der Gebrauch, als die Erlangung des Eigenthums in der bürgerlichen Gesellschaft aus dem Grunde dieser Verbindung zur allgemeinen Ruhe und Bequemlichkeit aller Glieder, oder des gemeinen Bestens, theils eingeschränket, theils erweitert, theils durch allerhand besondere bürgerliche Verbindungsarten befestiget und in mehrere Gewißheit gesetzet werden. So wird es z. E. bey unbeweglichen Gütern, anders nicht, als durch gerichtliche Auflaßung der Lehen und Uebergabe, imgleichen durch gerichtliche Bestätigung, erlanget.
Was die Arten der Erlangung des natürlichen Eigenthums betrifft, so sind selbige entweder die ersten und ursprünglichen, oder aber die daraus entstandenen Arten. Die erste und Hauptart ist ohne Zweifel der entweder stillschweigende, oder ausdrücklich erklärte Wille, sowohl dessen, der etwas zu eigen haben will, als auch derer, die daran, nach dem allgemeinen Menschenrechte der Gemeinschaft an alle Güter oder Mittel ihrer Glückseligkeit, ein Recht haben, sich dessen auch zu bedienen.
Beydes geschah nun wohl am ersten stillschweigend, durch die so genannte Occupation oder Einnehmung, und die stillschweigende Zulaßung bey solchen Gütern, die noch niemanden eigenthümlich gehörten, sondern wozu alle nur ein Recht der Gemeinschaft oder Einnehmung haben. Man kann also auch die Ueberlaßung, welche entweder stillschweigend oder ausdrücklich geschahe, hieher rechnen.
Zur Occupation hat man, sonderlich bey beweglichen Dingen, die Jagd, die kriegerische Einnehmung, und das Finden einer Sache gerechnet. Hiernächst, wenn jemand eine Sache bereits hatte, so konnte derselben, entweder nach der Natur der Sache, oder durch Fleiß und Arbeit, oder aber durch den Verkehr, etwas zuwachsen. Diese Art des Eigenthums heißt sonst Accessio, und begreift viele andere unter sich, wovon die meisten sonderlich in Manufactur= Fabriken= Kunst= und Handwerks=Geschäften vorkommen. Die aus diesen hergeleiteten und entstehenden Arten, ein Eigenthum zu erlangen, sind vornehmlich die natürliche Erbfolge, die Verjährung durch langen Besitz, das Schenken, Tauschen, Kaufen, u. s. f.
Es ist gewiß, daß unter allen Rechten der Bürger keines heiliger ist, als das Recht des Eigenthums; ja, es ist gewissermaßen noch mehr daran gelegen, als an der Freyheit selbst; entweder, weil selbiges einen nähern Einfluß auf die Erhaltung des Lebens hat, oder, weil man das, was uns leichter, als etwas anderes, geraubt werden kann, mehr in Ehren halten muß; denn man kann sich leichter unserer Güter bemächtigen, als unserer Person, und jene sind schwerer zu behaupten, als diese; oder auch, weil das Eigenthum der wahre Grund der bürgerlichen Gesellschaft, und die wahre Gewährschaft der Verbindungen der Bürger ist.
Denn, wenn nicht die Güter für die Personen haften müsten, so würde nichts leichter seyn, als seinen Pflichten auszuweichen, und der Gesetze zu spotten. Auf einer andern Seite ist es nicht weniger gewiß, daß die Unterhaltung des Staats und der Regierung, Kosten und Aufwand erfordert; und wie derjenige, der den Endzweck bewilliget, sich auch die Mittel gefallen laßen muß, so folget, daß die Glieder der Gesellschaft etwas aus ihren Mitteln zur Unterhaltung derselben beytragen müssen.
Ueberdem ist es schwer, das Eigenthum der Privatpersonen auf der einen Seite zu sichern, ohne es auf der andern anzugreifen; und es ist unvermeidlich, daß alle Verordnungen, welche die Ordnung der Erbfolgen, die Testamente, die Contracte etc. betreffen, die Bürger in Ansehung der Disposition über ihr eigenes Vermögen, und folglich auch in Ansehung ihres Eigenthumsrechts, mit einer Art von Zwang belegen.
Das Recht des Eigenthums erstreckt sich, wie Puffendorf gezeigt hat, seiner Natur nach, nicht über das Leben des Eigenthümers hinaus, und in dem Augenblicke, da der Mensch todt ist, gehört ihm sein Vermögen nicht mehr zu. Wenn ihm also Bedingungen vorgeschrieben werden, unter welchen er darüber schalten und walten kann, so wird dadurch sein Recht nicht so wohl dem Scheine nach gekränket, als vielmehr in der That erweitert.
Obgleich überhaupt die Einführung der Gesetze, welche die Macht der Privatpersonen in der Disposition über ihr eigenes Vermögen bestimmen, nur dem Landesherrn zukommt: so ist doch der Sinn dieser Gesetze, dem die Regierung bey Anwendung derselben folgen muß, eigentlich dieser, daß, von Vater auf Sohn, und von einem Anverwandten zum andern, die Familiengüter so wenig, als immer möglich ist, abhanden kommen und veräußert werden.
Es geschieht dieses nämlich zum Besten der Kinder, als denen das Recht des Eigenthums nichts helfen würde, wenn ihnen der Vater nichts hinterließe, und die, da sie öfters durch ihre Arbeit etwas zur Erwerbung des väterlichen Vermögens beygetragen, von sich selbst die Mitgenossen seines Rechtes sind. Allein, eine entferntere, wiewohl eben so wichtige, Ursache ist wohl diese, daß nichts für die Sitten und für die Republik nachtheiliger ist, als die beständigen Veränderungen des Zustandes und der Glücksumstände unter den Bürgern."
Man sieht immerhin deutlich, dass sich seit Krünitz in Sachen Grundlegung der wirtschaftlichen Theorie so gut wie nichts geändert hat. Der mainstream würde seinen Eintrag glatt unterschreiben. Unter den Talaren der Muff von 250 Jahren!
Umso wichtiger sind neue Erklärungs- und Klärungsversuche der ganzen Chose, in der wir stecken und vor allem eine Zusammenführung der Ergebnisse, die alle möglichen (derzeit noch für sich allein und vor sich hin bosselnden) Forscher laufend zutage fördern.
Vielen Dank also für den profunden und weiter erhellenden Text und schönen Gruß!
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